Gerichtsvollzieher

Liebe/-r Experte/-in

also folgende Situation spielte sich ab:

Ich erhielt eine Mahnung vom Gericht, die ich leider erst einen Tag nach Ablauf der Frist bezahlen konnte. Zwei Wochen später liegt ein Brief in meinem Postkasten von einer Gerichtsvollzieherin mit der Bitte mich zu melden. Dieser Bitte bin ich nachgekommen und auf die Frage um welchen Sachverhalt es sich den hier handelt erwähnte sie die bereits bezahlte Mahnung. Ich teilte ihr mit, dass ich die Forderung bezahlt habe, und darauf meinte sie, dadurch dass ich einen Tag zu spät bezahlt habe, hätte sie ein Recht darauf die Vollstreckung zu vollziehen. Diese Vollstreckung soll ich nun bezahlen.

Kann ich mich dagegen wehren? Weil die Zahlung ist zwei Wochen vor ihrem Auftreten bereits beglichen worden

HAt es einen Sinn sich zu wehren?

Wie teuer kann eine Vollstreckung sein? Wert der MAhnung lag bei 40,00€

Wäre schön wenn ich bald eine Antwort bekäme
LG
Raike

Hallo Raike,

da hast Du wohl Pech gehabt. Zuspät, wenn auch nur ein Tag, ist zu spät. Wenn das eine Kostenrechnung vom Gericht war, dann war der GVollz-Auftrag schon draußen, als Du zahltest. Ich rate nicht, dagegen sich aufzulehnen.

Ciao

Lege den Gerichtsvollzieher Deinen Beleg vor,vielleicht läßt er mit sich reden.