Gerichtsvollzieher

hallo an alle,

ich habe zur zeit kontakt zu einem gerichtsvollzieher, mit dem
ich, zur abwendung der eidesstattlichen versicherung, eine
ratenzahlung vereinbart habe. jetzt besteht der darauf, das ich
zu einem bestimmten tag im monat persönlich bei ihm antrete und
das geld in bar abliefere. das ist für mich jedesmal eine
riesige aktion. auf meine frage, ob ich dieses geld nicht auch
auf sein dienstkonto überweisen könne, behauptete er, das seie
bei einer ratenzahlung nicht möglich. ??? kann mir jemand da
weiterhelfen?

danke

andi

Da hat dir der gute Mann aber einen Bären aufgebunden, warum sollte eine Überweisung nicht möglich sein ? Rein rechtlich ist es das durchaus. Wahrscheinlich macht es ihm nur zuviel Arbeit,die Eingänge auf seinem Konto zu überprüfen und dann noch mit seinen Papieren abzugleichen. Im Allgemeinen ist es den diversen „Geldeintreibern“ sogar lieber,wenn die Kohle direkt auf´s Konto geht. Ich fahre ja auch nicht jeden Monat durch´s ganze Land und zahle meine Kreditraten persönlich bei den Banken ein…

Gruß
Marco

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Hallo Andreas, hallo Marco,

ich glaube, Ihr bringt da was durcheinander…

Mit dem Gerichtsvollzieher kann man nämlich überhaupt keine Ratenzahlung, Stundung oder sonst etwas in der Richtung vereinbaren. Der gute Mann ist lediglich der verlängerte Arm des Gläubigers. Im Klartext: Teilzahlungsvereinbarungen können nur mit dem Gläubiger getroffen werden. Der Gerichtsvollzieher ist zu einer solchen Vereinbarung überhaupt nicht befugt und auch nicht berechtigt. Der Gerichtsvollzieher vertritt schließlich nicht den Gläubiger - kann also z. B. nicht wie ein Geschäftsführer für ihn handeln - schon deswegen wäre eine solche Vereinbarung nichtig. Ich werde jetzt nicht in die Einzelheiten des Vollstreckungsrechts einsteigen, das würde hier den Rahmen sprengen…

jetzt besteht der darauf, das ich
zu einem bestimmten tag im monat persönlich bei ihm antrete
und
das geld in bar abliefere. das ist für mich jedesmal eine
riesige aktion. auf meine frage, ob ich dieses geld nicht auch
auf sein dienstkonto überweisen könne, behauptete er, das seie
bei einer ratenzahlung nicht möglich.

Das ist Blödsinn!!! Natürlich kannst Du die Kohle auch auf sein Dienstkonto überweisen! Allerdings habe ich in diesem Fall einen super-unschönen Verdacht. Dazu schreibe ich Dir bei Interesse etwas per eMail.

Beste Grüße

Tessa

Hallo Tessa,

ich glaube, Ihr bringt da was durcheinander…

Mit dem Gerichtsvollzieher kann man nämlich überhaupt keine
Ratenzahlung, Stundung oder sonst etwas in der Richtung
vereinbaren.

Das ist grundsätzlich richtig.

Aber:

Der Gerichtsvollzieher kann um den Pfändungserfolg herbeizuführen, mehrmals bei dir vorbeikommen und auch Teilsummen pfänden. Er hat ja auch keinen Zeitraum in dem er die Sacher erledigen muss.

Aber wenn er sich das überweisen läßt, dann pfändet er nicht, sondern dann hat er eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen!

Ein kleiner aber feiner Trick. Kommt der säumige Schuldner nicht vorbei, wie vereinbart, verrechnet er die Kosten und schickt den teilbetrag an den Gläubiger.

Man sollte diese Chance nutzen, wenn man dabei die Möglichkeit hat an einer EV vorbeizukommen.

der GV tut einem damit einen Gefallen.

winkel

Der gute Mann ist lediglich der verlängerte

Arm des Gläubigers. Im Klartext: Teilzahlungsvereinbarungen
können nur mit dem Gläubiger getroffen werden. Der
Gerichtsvollzieher ist zu einer solchen Vereinbarung überhaupt
nicht befugt und auch nicht berechtigt. Der Gerichtsvollzieher
vertritt schließlich nicht den Gläubiger - kann also z. B.
nicht wie ein Geschäftsführer für ihn handeln - schon deswegen
wäre eine solche Vereinbarung nichtig. Ich werde jetzt nicht
in die Einzelheiten des Vollstreckungsrechts einsteigen, das
würde hier den Rahmen sprengen…

jetzt besteht der darauf, das ich
zu einem bestimmten tag im monat persönlich bei ihm antrete
und
das geld in bar abliefere. das ist für mich jedesmal eine
riesige aktion. auf meine frage, ob ich dieses geld nicht auch
auf sein dienstkonto überweisen könne, behauptete er, das seie
bei einer ratenzahlung nicht möglich.

Das ist Blödsinn!!! Natürlich kannst Du die Kohle auch auf
sein Dienstkonto überweisen! Allerdings habe ich in diesem
Fall einen super-unschönen Verdacht. Dazu schreibe ich Dir bei
Interesse etwas per eMail.

Beste Grüße

Tessa

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Also pass mal auf, mit Verlaub und mit allem gebotenen Respekt:

Als gelegentlicher Beauftrager von GV´s und sonstigen Eintreibeanstalten , sprich: Gläubiger, muss ich jedesmal erschüttert feststellen, mit welcher Frechheit und Unverfrorenheit, in genauer Kenntnis ihrer Lage, Leute Aufträge auslösen, Waren ordern auf Teufel-komm-raus und sich nicht nicht dem Dreck um die Bezahlung scheren ! Wer seine Rechnungen pünktlich bezahlt wird heutzutage schon als „dummes Schaf“ belächelt.

In deiner Situation, an deiner Stelle wäre ich froh über alles, was nur ansatzweise nach Strohhalm aussschaut !

„Jedesmal eine riesige Aktion“ - ehrlich gesagt, um überhaupt wieder in die Nähe von „auf die Füße“ zu kommen, würde ich nackt vor dem Kölner Dom Tango tanzen - notfalls mit Petersilie im Maul.
Soll der GV die Kohle vielleicht noch bei dir abholen ? Wer weiß was der und zuvor dein Gläubiger alles schon erlebt hat mit Sprüchen wie „ich überweis das!“
Ich könnte ko… sorry … mich übergeben, wenn ich solche Texte höre.

Klar versucht der GV es sich einfach zu machen. Bargeld quittiert er, verbucht es als Einnahme im Auftrag und reicht es weiter. Ein Zahlungseingang , mehr oder weniger regelmäßig und wohl teilweise auch mit unterschiedlichen Summen, auf dem Konto macht einen größeren Verwaltungs - Aufwand.

Des Weiteren hast du beim persönlichen Erscheinen stets die Chance, einen guten Eindruck zu machen. Und die tät ich verdammt nochmal nutzen !
Ach , und noch etwas. Komm mir ja nicht mit „unverschuldet in Notlage“ und so. Ich kenne Personen, die sind langzeitarbeitslos. Oder welche, die ( auch aufgrund von säumigen oder Nichtzahlern !!! ) ganze Firmen in die Pleite gefahren haben. Aber vom Offenbarungseid usw. sind die dennoch meilenweit enfernt.
Bisschen rechnen wirst du ja in der Schule gehabt haben, oder ?

Gruß

HM

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Also pass mal auf, mit Verlaub und mit allem gebotenen
Respekt:

BEI DIESER FORMULIERUNG KOMMT MIR SCHON DAS KOTZEN!!!

Als gelegentlicher Beauftrager von GV´s und sonstigen
Eintreibeanstalten , sprich: Gläubiger, muss ich jedesmal
erschüttert feststellen, mit welcher Frechheit und
Unverfrorenheit, in genauer Kenntnis ihrer Lage, Leute
Aufträge auslösen, Waren ordern auf Teufel-komm-raus und sich
nicht nicht dem Dreck um die Bezahlung scheren ! Wer seine
Rechnungen pünktlich bezahlt wird heutzutage schon als „dummes
Schaf“ belächelt.

In deiner Situation, an deiner Stelle wäre ich froh über
alles, was nur ansatzweise nach Strohhalm aussschaut !

Danke dass Du Dich überhaupt mit mir abgibst und mich an Deiner
Weisheit teilhaben läßt.

„Jedesmal eine riesige Aktion“ - ehrlich gesagt, um überhaupt
wieder in die Nähe von „auf die Füße“ zu kommen, würde ich
nackt vor dem Kölner Dom Tango tanzen - notfalls mit
Petersilie im Maul.
Soll der GV die Kohle vielleicht noch bei dir abholen ? Wer
weiß was der und zuvor dein Gläubiger alles schon erlebt hat
mit Sprüchen wie „ich überweis das!“
Ich könnte ko… sorry … mich übergeben, wenn ich solche
Texte höre.

Klar versucht der GV es sich einfach zu machen. Bargeld
quittiert er, verbucht es als Einnahme im Auftrag und reicht
es weiter. Ein Zahlungseingang , mehr oder weniger regelmäßig
und wohl teilweise auch mit unterschiedlichen Summen, auf dem
Konto macht einen größeren Verwaltungs - Aufwand.

Des Weiteren hast du beim persönlichen Erscheinen stets die
Chance, einen guten Eindruck zu machen. Und die tät ich
verdammt nochmal nutzen !
Ach , und noch etwas. Komm mir ja nicht mit „unverschuldet in
Notlage“ und so. Ich kenne Personen, die sind
langzeitarbeitslos. Oder welche, die ( auch aufgrund von
säumigen oder Nichtzahlern !!! ) ganze Firmen in die Pleite
gefahren haben. Aber vom Offenbarungseid usw. sind die dennoch
meilenweit enfernt.
Bisschen rechnen wirst du ja in der Schule gehabt haben, oder
?

Gruß

HM

Rechnen hatte ich, aber auch schreiben. Da scheinst Du gefehlt
zu haben. Aber es ist ja trotzdem was aus Dir geworden:
Gerichtsvollziehergehilfe!

Also pass mal auf, mit Verlaub und mit allem gebotenen
Respekt:

Scheint, als hättest du dich hier bereits im Ton vergriffen.

Schlechter Einstieg, wenn man ernst genommen werden möchte.

Als gelegentlicher Beauftrager von GV´s…

Bist du dir ganz sicher, dass du den richtigen Job machst ?

und sonstigen
Eintreibeanstalten , sprich: Gläubiger, muss ich jedesmal
erschüttert feststellen, mit welcher Frechheit und
Unverfrorenheit, in genauer Kenntnis ihrer Lage, Leute
Aufträge auslösen, Waren ordern auf Teufel-komm-raus und sich
nicht nicht dem Dreck um die Bezahlung scheren ! Wer seine
Rechnungen pünktlich bezahlt wird heutzutage schon als „dummes
Schaf“ belächelt.

In deiner Situation, an deiner Stelle wäre ich froh über
alles, was nur ansatzweise nach Strohhalm aussschaut !

Verstehe ich dich richtig ?
Muß man sich tatsächlich erniedrigen, beleidigen und was weiß ich noch alles lassen, nur weil man Schulden gemacht hat ??

Sorry, aber das kann es ja wohl nicht sein !

„Jedesmal eine riesige Aktion“ - ehrlich gesagt, um überhaupt
wieder in die Nähe von „auf die Füße“ zu kommen, würde ich
nackt vor dem Kölner Dom Tango tanzen - notfalls mit
Petersilie im Maul.

Mir fehlen die Worte - und das ist äußerst selten der Fall.

Soll der GV die Kohle vielleicht noch bei dir abholen ? Wer
weiß was der und zuvor dein Gläubiger alles schon erlebt hat
mit Sprüchen wie „ich überweis das!“
Ich könnte ko… sorry … mich übergeben, wenn ich solche
Texte höre.

Das ist aber einzig und allein dein Problem…und ein paar andere scheinst du auch noch zu haben.

Wir leben im Zeitalter der Online Überweisungen - warum sollte Andreas also das Bargeld direkt beim GV abgeben ?

Klar versucht der GV es sich einfach zu machen. Bargeld
quittiert er, verbucht es als Einnahme im Auftrag und reicht
es weiter. Ein Zahlungseingang , mehr oder weniger regelmäßig
und wohl teilweise auch mit unterschiedlichen Summen, auf dem
Konto macht einen größeren Verwaltungs - Aufwand.

Nun, den Job hat er sich ausgesucht.

Des Weiteren hast du beim persönlichen Erscheinen stets die
Chance, einen guten Eindruck zu machen. Und die tät ich
verdammt nochmal nutzen !

Und warum ? Wofür ?

Ach , und noch etwas. Komm mir ja nicht mit „unverschuldet in
Notlage“ und so. Ich kenne Personen, die sind
langzeitarbeitslos. Oder welche, die ( auch aufgrund von
säumigen oder Nichtzahlern !!! ) ganze Firmen in die Pleite
gefahren haben. Aber vom Offenbarungseid usw. sind die dennoch
meilenweit enfernt.
Bisschen rechnen wirst du ja in der Schule gehabt haben, oder
?

Du bist so voll mit Vorurteilen und scherrst alle über einen Kamm - da kommt mir das Kotzen, aber ganz gewaltig !

Vanessa

2 „Gefällt mir“

Hallo,

auf Deinen Thread will ich nicht eingehen.

Wer ist dieser GV, der seine Arbeit rechtswidrig verrichtet und Dir als Privatperson seinen Aufträg überlässt ?

Hinweis und Warnung !

Wer Besuch von jemand erhält, der angeblich Geld für einen GV in dessen Auftrag eintreiben soll, sollte sich auf dieses Geschäft zum Schein einlassen und unverzüglich die Staatsanwaltschaft verständigen.

Also pass mal auf, mit Verlaub und mit allem gebotenen
Respekt:

Respekt ? Da musst Du etwas verwechseln ?

Als gelegentlicher Beauftrager von GV´s und sonstigen
Eintreibeanstalten , sprich: Gläubiger, muss ich jedesmal
erschüttert feststellen, mit welcher Frechheit und
Unverfrorenheit, in genauer Kenntnis ihrer Lage, Leute
Aufträge auslösen, Waren ordern auf Teufel-komm-raus und sich
nicht nicht dem Dreck um die Bezahlung scheren ! Wer seine
Rechnungen pünktlich bezahlt wird heutzutage schon als „dummes
Schaf“ belächelt.

Und ich muss aus meiner beruflichen Praxis feststellen, dass viele dieser Schuldner erst nach Knochenbrüchen und teilweise schweren Verletzungen oder nach Drohungen, Nötigungen und Raub als " Rechnung bezahlt" gelten.

In deiner Situation, an deiner Stelle wäre ich froh über
alles, was nur ansatzweise nach Strohhalm aussschaut !

„Jedesmal eine riesige Aktion“ - ehrlich gesagt, um überhaupt
wieder in die Nähe von „auf die Füße“ zu kommen, würde ich
nackt vor dem Kölner Dom Tango tanzen - notfalls mit
Petersilie im Maul.
Soll der GV die Kohle vielleicht noch bei dir abholen ? Wer
weiß was der und zuvor dein Gläubiger alles schon erlebt hat
mit Sprüchen wie „ich überweis das!“
Ich könnte ko… sorry … mich übergeben, wenn ich solche
Texte höre.

Klar versucht der GV es sich einfach zu machen. Bargeld
quittiert er, verbucht es als Einnahme im Auftrag und reicht
es weiter. Ein Zahlungseingang , mehr oder weniger regelmäßig
und wohl teilweise auch mit unterschiedlichen Summen, auf dem
Konto macht einen größeren Verwaltungs - Aufwand.

Des Weiteren hast du beim persönlichen Erscheinen stets die
Chance, einen guten Eindruck zu machen. Und die tät ich
verdammt nochmal nutzen !
Ach , und noch etwas. Komm mir ja nicht mit „unverschuldet in
Notlage“ und so. Ich kenne Personen, die sind
langzeitarbeitslos. Oder welche, die ( auch aufgrund von
säumigen oder Nichtzahlern !!! ) ganze Firmen in die Pleite
gefahren haben. Aber vom Offenbarungseid usw. sind die dennoch
meilenweit enfernt.
Bisschen rechnen wirst du ja in der Schule gehabt haben, oder
?

Günter

Danke für Deine Unterstützung n/T
a

Scheint, als hättest du dich hier bereits im Ton vergriffen.

Hallo Vabe,
das mit dem Ton passiert bei diesem Problem schnell.

Verstehe ich dich richtig ?
Muß man sich tatsächlich erniedrigen, beleidigen und was weiß
ich noch alles lassen, nur weil man Schulden gemacht hat ??

Ich denke es ist keine Erniedrigung, wenn man seine „Bringschuld“ einlöst. Ich habe mich mit vielen GV´s unterhalten, was die manchmal erleben, ist schon grauslig.
Wer eine Rechnung auslöst und sie dann nicht bezahlt, ist durch dieses angebot des GV nicht erniedrigt und nicht beleidigt, sondern er hat tatsächlich die Chance hier nochmal um die EV herumzukommen.

Wir leben im Zeitalter der Online Überweisungen - warum sollte
Andreas also das Bargeld direkt beim GV abgeben ?

Weil dann und nur dann ist der GV sicher, daß er pünktlich bezahlt. Die Ausreden „Vergessen, Laufzeit, Computer kaputt, war nicht da… usw.“ kennt der GV sicher schon, wer soll´s ihm verdenken?

Nun, den Job hat er sich ausgesucht.

D.h. aber nicht, daß er seiner Klientel, die er kennt, auch alles glauben und zugestehen muss.

Des Weiteren hast du beim persönlichen Erscheinen stets die
Chance, einen guten Eindruck zu machen. Und die tät ich
verdammt nochmal nutzen !

Und warum ? Wofür ?

Hat er den den guten Eindruck nicht schon bei seinem Gläubiger verspielt, und wenn er nicht zahlt, wird er seinen guten Eindruck bei allen (Telekom, Versandhaus, Bank etc.) verspielt haben. Dagegen ist der Weg zum GV zur Barzahlung ein Klacks.

Du bist so voll mit Vorurteilen und scherrst alle über einen
Kamm - da kommt mir das Kotzen, aber ganz gewaltig !

Du nennst es Vorurteile der GV nennt es Erfahrung!!!
Gruß
winkel

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Hallo,
als gesetzliche Krankenkasse beauftragen wir fast täglich
Gerichtsvollzieher, d.h. Amtsgerichte oder Hauptzollämter
mit der Eintreibung von rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen
bei Mitgliedern oder Arrbeitgebern.
Natürlich ist es den Vollstreckungsbehörden möglich Ratenzahlungs-
vereinbarungen einzugehen und zwar in eigener Regie und ohne
unsere Erlaubnis einzuholen.
Auch die Überwachung der pünklichen Zahlung obliegt der
Vollstreckungsstelle, ja selbst die Berechnung der auflaufenden
Säumniszuschläge tätigt die Vollstreckungsstelle in eigener
Regie.
Ob allerdings die Barzahlung direkt an den Vollzugsbeamten
so ganz richtig ist, dass weiss ich offengestande auch nicht so genau - ich würde es nicht machen !!

Gruss

Günter

Ich glaube, du hast da etwas falsch gelesen…

Wer ist dieser GV, der seine Arbeit rechtswidrig verrichtet
und Dir als Privatperson seinen Aufträg überlässt ?

Er hatte geschrieben:

Als gelegentlicher Beauftrager von GV´s und sonstigen
Eintreibeanstalten , sprich: Gläubiger,

Beauftrager! Nicht Beauftragter! Kleiner, aber feiner Unterschied.

Gruß
Nelly

.

sorry …
…da gibts wohl einiges.

Nunja, zugegebenermaßen habe ich mein Anliegen schon drastisch formuliert.

Um´s vorab gleich klarzustellen ( wie manche schon richtig gelesen haben ): Ich bin weder Gerichtsvollzieher noch sonstig in der Eintreibebranche tätig. Die Wortwahl „Beauftrager“ gab den Anlass zur Falschdeutung beim flüchtigen Lesen - mea culpa, wie der Lateiner sagt :wink: Richtiger wäre gewesen: Auftraggeber.
Eindeutig: Für das Verstehen beim Empfänger ist der Sender verantwortlich ( Grundregeln der Kommunikation ) - aber ich will nicht ablenken.

Dass ich so aufgebracht bin(war) , liegt daran, dass ich mir gerade heute bis zum Abwinken als Gläubiger Phrasen anhören musste, die schon mit dem Erscheinen des „Ausredenkataloges Herbst/Winter 1977/78“ überholt waren - ich kann´s nimmer hören, ich hab es einfach satt, fast jede Rechnung erst nach der dritten Mahnung ( zugestellt per Einschreiben mit Rückschein - dafür in Rechnung gestellte Zusatz-Kosten werden natürlich vom Schuldner geflissentlich ignoriert ) und auf den letzten Drücker bezahlt zu bekommen ! Womöglich noch unter eigenmächtig vorgenommenem Abzug von 3 % Skonto !

Allerdings meine ich, Sanktionen wie Knochenbrechen, Raub und Erpressung gehören in Romane, in denen Berufsbezeichungen wie „Don“ und „Consigliere“ vorkommen - hierzulande sollten sie die Ausnahme darstellen und ich würde diese Maßnahmen auch als Gläubiger nicht gutheißen. Doch wenn für eine Firma durch einen massiven Forderungsausfall das Wasser bis Oberkante Unterlippe steht, kann ich mir durchaus vorstellen, dass diese die Dienste eines derart agierenden Inkassobüro´s in Anspruch nehmen möchte.

Ich denke, Andreas ist einfach nicht in der Position, Forderungen hinsichtlich der Zahlungsweise stellen zu können - das hat er vertan - ob nun absichtlich oder fahrlässig, sei dahin gestellt. Fakt ist: bis eine Eidesstattliche Versicherung in´s Haus steht, muss man es schon arg treiben.
Vielmehr sollte er dem Angebot des GV folgen - schließlich wird er ja wohl jedwede Zahlung quittiert bekommen - denn der GV MUSS ihm das nicht anbieten - anstatt nun die Rechtsgrundlage dafür zu hinterfragen. Er kann nur gewinnen, verloren ist eh schon fast alles.

Auf jeden Fall möchte ich mich aber entschuldigen, so ich mich im Ton vergriffen haben sollte.

Gruß

HM

Hallo,

da irrst Du - leider - .

Dass ich so aufgebracht bin(war) , liegt daran, dass ich mir
gerade heute bis zum Abwinken als Gläubiger Phrasen anhören
musste, die schon mit dem Erscheinen des „Ausredenkataloges
Herbst/Winter 1977/78“ überholt waren - ich kann´s nimmer
hören, ich hab es einfach satt, fast jede Rechnung erst nach
der dritten Mahnung ( zugestellt per Einschreiben mit
Rückschein - dafür in Rechnung gestellte Zusatz-Kosten werden
natürlich vom Schuldner geflissentlich ignoriert ) und auf den
letzten Drücker bezahlt zu bekommen ! Womöglich noch unter
eigenmächtig vorgenommenem Abzug von 3 % Skonto !

Ich gebe Dir ja recht. Ich sitze auch manchmal Personen gegenüber und frage nach, wie es eigentlich zu diesen Schulden kommen konnte und man weiss es angeblich nicht oder ich höre auch mal, jetzt gehe man zuerst in Urlaub, wenn man zurück sei könne man dies immer noch klären. Nur, wenn diese Schuldner bei mir oder einem Kollegen sitzen, dann sind sie bereits an dem Punkt angelangt, wo als nächstes die Wohnungslosigkeit droht. Und dies werden - leider - immer mehr Fälle.

Allerdings meine ich, Sanktionen wie Knochenbrechen, Raub und
Erpressung gehören in Romane, in denen Berufsbezeichungen wie
„Don“ und „Consigliere“ vorkommen - hierzulande sollten sie
die Ausnahme darstellen und ich würde diese Maßnahmen auch als
Gläubiger nicht gutheißen.

Selbstverständlich sind dies Ausnahmefälle, wäre ja schlimm, wenn es die Regel wäre.

Gruss Günter

Aber Hoppla (off topic)
Hallo Andreas und Herr Meyer,
irgendwie kann ich beide Seiten verstehen. Auch mir schwillt der Kamm ob der teilweise obskuren Ausreden einiger Schuldner. Aber ohne die Situation von Andreas näher zu kennen, halte ich es nicht für in Ordnung hier so loszupoltern. Ich habe oft genug Menschen kennengelernt, die nur einmal etwas zu gutgläubig waren und rumms, schnappte die Schuldenfalle zu. Ok, Herr Meyer hat sich entschuldigt, dabei sollten wir es belassen und uns vornehmen, das wenn wir feststellen, das wir emotional hochkochen aufgrund irgendeines Postings, erstmal tief Luft zu holen, genau zu lesen und vielleicht erst später (wenn das Mütchen sich etwas abgekühlt hat) zu antworten.
In diesem Sinne
Gruss Sebastian

Hallo,

diese Vereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher hat genauso lange Gültigkeit, wie es der Gerichtsvollzieher will.
Eine bessere Position hättest du, wenn du mit deinem Gläubiger verhandelst und dort eine Ratenzahlung anbietest. Diese Raten wirst du überweisen können und diese Vereinbarung hat Bestand, denn der Gläubiger ist daran gebunden wie du selbst auch.

Gruß,
Francesco

Hallo Andreas,

ich habe das Gefühl, als sei ein wichtiges Posting von winkel in diesem Thread irgendwie untergegangen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Danach handelt es sich bei den Raten nicht um Ratenzahlungen im klassischen Sinne (die kann der GV vermutlich nicht einfach vereinbaren), sondern um Teilpfändungen , und die kann man natürlich nicht bargeldlos abwickeln, sie setzen ja einen Pfändungsvorgang voraus. Er tut so, als käme er immer mal wieder vorbei und würde einen Teilbetrag pfänden. So gibt er Dir die Möglichkeit, die EV zu verhindern. Könnte das so sein?

Vielleicht kann der GV das einfach nicht anders abwickeln, entweder so, oder gar nicht (dann fruchtlose Pfändung und EV). In diesem Fall würde ich lieber darauf eingehen. Eine EV ist eine hässliche Sache und wirkt lange nach, das solltest Du verhindern, wenn es irgendwie möglich ist.

Grüße
Sebastian