Gerichtsvollzieher

Hallo,
bei mir will demnächste der GV vorbeischauen und Geld für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eintreiben mit der ich schon seit über 1 Jahr darüber diskutiere, daß ich gar nicht rentenversicherungspflichtig bin.

Letztes Jahr hat der GV, ohne sich vorher anzukündigen, schon mal gleich einen Schlüüseldienst mitgebracht, der sich dann auch gleich mal an meiner Haustür zu schaffen gemacht hat. Erste Frage: darf das der GV?
Wenn ich nicht gerade zur Treppe hoch gekommen wäre (Mehrfamilienhaus) wäre der GV durch meine Wohnung gelaufen !!!

Nun steht wieder ein Besuch an obwohl die grundsätzliche Frage mit der GRV immer noch nicht geklärt ist und die wollen wieder Geld !!!

Vielen Dank für wertvolle Tipps

Der GV kommt nur dann, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt.der GV kündigt sich immer erst einmal an.
Wenn er keinen antrifft, dann hinterlässt er eine Nachricht mit der Ankündigung die Wohnung zu öffen.
Wenn darauf nicht reagiert wir,dann kommt der mit dem Schlüsseldiens…und ja der darf das.
der GV hat einen Vollstreckbaren Titel und der darf darüber gar keone verhandlungen über recht oder unrecht führen das darf nur das Gericht.
Das einzige was der GV darf, sind Ratenzahlungen annnehmen.

Wie man mi GV und Schulden umgehen sollte steht hier
www.schuldenfrust.de

Tja, da hast Du offensichtlich im Vorfeld etwas versäumt. Bevor der GV kommt, wurde ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Beim Mahnbescheid kann (muß) man sofort widersprechen. Sonst ist das fast wie Bargeld.
Zum Beispiel könnte ich, wenn ich Deine Adresse habe, Dir einen Mahnbescheid zusenden. Wenn Du nicht widersprichst, kann ich das Geld eintreiben, obwohl Du mir ja gar keines schuldig bist.
Wenn der GV erst mal den Auftrag hat, bei Dir nachzusehen, dann muß er natürlich auch versuchen, in Deine Wohnung zu kommen. Die meisten GV versuchen es erst im Guten, indem Sie einen Zettel einwerfen, wann sie wiederkommen, bzw. daß Du Dich melden sollst. Die Ausrede, daß evtl. weder Mahnbescheid noch dieser Zettel bei Dir angekommen ist, gilt nicht. Was in Deinen Briefkasten geworfen wurde, gilt als „zugestellt“. Es ist von Vorteil, Briefkästen zu haben, in die Andere nicht greifen können. (…!)
Fakt bleibt, daß der GV den Auftrag hat, Geld einzutreiben. Für ihn ist nicht von Belang, ob die Forderung seines Auftraggebers berechtigt ist. Er kann (muß aber nicht) Dir höchstens Ratenzahlung gewähren (bis zu 6 Monate). Da ist seine Bereitschaft dazu natürlich auch davon abhängig, wie Du ihn behandelst.
Tipp: Setze Dich mit ihm in Verbindung und frage ihn, was Du tun kannst. Gleichzeitig solltest Du den Fritzen von der GRV anrufen und versuchen, mit Ihm Ratenzahlung oder Ähnliches zu vereinbaren. Dieser kann Dir kleinere Raten und auf längere Zeit zugestehen. Wenn er das tut, möge er bitte den GV zurückholen.
Wenn Du mit der GRV vor Gericht bist, kannst Du auch Deinen RA einschalten.
Wichtig ist, daß Du mit den Leuten redest. Sonst bekommst Du den GV als Untermieter :wink: lach
Wünsche Dir alles Gute.
helmut

Hallo,

hast du denn die Rentenversicherung nicht gekündigt? Das habe ich gemacht, ohne Probleme. Wenn die natürlich weiterläuft und du einfach nicht bezahlst, ist das natürlich etwas ungünstig…

So richtig helfen kann ich dir bei deinem Problem leider nicht.

Carola

Diesbezüglich möchte ich ihnen empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Hallo, ob er das darf, weiß ich nicht so recht, weil ich kein Spezialist für Gerichtsvollzieher bin und mich damit nicht auskenne.
aber wegen Versicherungspflicht ja oder nein gibt es klare gesetzliche Vorschriften, ein diskutieren nützt da wenig.
darf ich wetten? geht es um einen „lehr“-Beruf?
von der Tagesmutter, über Ski-, Surf-, Volkshochschuldozenten und sonstige, die sich „lehrer“ etc nennen? sind alle versicherungspflichtig, ist leider in der Öffentlichkeit nur kaum bekannt.
Ich empfehle: Zahlen!
Oder evtl. Einkommen, wenn es gering ist, nachweisen, damit kann der Beitrag reduziert werden.
In anderen EU- Ländern sind auch selbständige grundsätzlich versicherungspflichtig, ich finde, daß dies auch in Deutschland so eingeführt werden sollte- dann gäbe es zumindest keine Ex- selbständigen mehr, die im Alter von 200-500 Eur- Minirenten ihr dasein fristen müssen, weil sie vorher Jahrzehntelang nicht vorgesorgt haben.
Gruß
Marot

Hallo,
sorry, erst jetzt gelesen.
Und leider kann ich Dir dazu gar nichts sagen. Am besten einen Juristen fragen.
Viel Erfolg!
Kat

Hallo,

tut mir leid, aber das ist keine Frage, die originär die Rentenversicherung betrifft, sondern vielmehr die Rechte eines Gerichtsvollziehers. Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Was die Vollstreckung durch die Rentenversicherung betrifft:

Hier kann der RV-Träger genauso handeln wie andere Stellen, die „Schulden eintreiben“. In der Praxis ist mir bisher kein solcher Fall vorgekommen. Aber offensichtlich verfügt der RV-Träger über einen Vollstreckungsbescheid und kann damit auch vollstrecken.

Bist Du denn gegen den Vollstreckungsbescheid vorgegangen bzw. hast gegen diesen Widerspruch erhoben? Dass die Rechtslage noch nicht endgültig geklärt ist - ist noch ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig? -, scheint offensichtlich den Vollstreckungsbescheid nicht verhindert zu haben.

Servus,
Robert