Gerichtsvollzieher

Angenommen, es wurde eine Räumnungsklage eingereicht, weil der Beklagte 3 Moante nicht die Miete gezahlt hat. Mn hat sich gerichtlich geeinigt. In diesem gerichtlicher Vergleich wurde dem Beklagten eine Räumnungsfrist eingeräumt, zudem hat er bis zu seinem Auszug die rückständige Miete zu zahlen. Eine Summe ist nicht genannt. Kann man daraus die rückständige Miete vollstrecken?
Reicht es, wenn ich dem Gerichtsvollzieher einfach schreibe, wie hoch die rückständige Miete ist?

ja, kann man

ja, kann man

Hallo,

danke für Ihre Antwort. Also, ihc kann einfach dem Gerichtsvollzieher mittteilen, wie hoch die rückständige Miete ist, auch wenn diese nicht im Vergleich benannt ist?

Der GV pfändet nicht ins Blaue hinein. Der hat einen Pfändungsauftrag und da steht auch eine Summe drin

Guten Abend,
wenn ein gerichtlicher Vergleich vorliegt, ist die Höhe ja problemlos ermittelbar. Somit ist nach der festgesetzten Frist die Vollstreckung durch den GV möglich.
MfG