Gerichtsvollzieher

Hallo,
wie lange dauert es bis der Gerichtsvollzieher bei einem vor der Tür steht nach der Zustellung des Schuldtitels?
Wie läuft es genau ab? Kommt der GV alleine? Macht er vorher einen Termin? oder kommt er spontan vorbei, wenn ja zu welchen Uhrzeiten kommt er so vorbei Mo-Fr?
Durchsucht er die ganze Wohnung und nimmt das Dinge gleich mit der er tragen kann?
Hat da jemand es live erfahren?
Bin männlich und der Schuldner, meine Frau wusste nichts von meinen Schulden, deshalb haben wir beim Notar einen Gütertrennungsvertrag gemacht mit Gegenständen aufgelistet die Ihr gehören. Das ist ein Papier wo die Gegenstände drauf stehen und unsere Unterschriften und des Notars Bestätigung, reicht das um die Gegenstände von meiner Frau zu schützen?

Guten Abend , zunächst :
Nur keine Panik - die meisten Gerichtsvollzieher sind umgängliche Leute (wenn man sich nicht querstellt).

In aller Regel stehen sie unangemeldet vor der Tür - wann, das hängt davon ab, wann sie vom Gläubiger beauftragt werden. Der nämlich muss die Vollstreckung erst einmal einleiten. Nach Erteilen des Vollstreckungsauftrages vergehen meist zwei bis drei Wochen, es kann auch länger dauern, falls Du in einem Gebiet wohnst, in dem sehr viele
Schuldner leben.
Du brauchst den GV beim ersten Besuch nicht unbedingt hereinzulassen - der kommt dann aber mit einem Durchsuchungsbeschluss wieder, und ist dann nicht gar so gut auf Dich zu sprechen. Besser, Du zeigst Dich von Anfang an kooperativ. Kleine Wertgegenstände nimmt er ggf. gleich mit, er könnte auch „Taschenpfändung“
machen, und vorhandenes Bargeld an sich nehmen.
Größere Sachen „pfändet“ er, indem er den „Kuckuck“ (Pfandsiegel) anbringt. Dann darfst Du darüber nicht mehr verfügen, sie auch nicht mehr entfernen. Sie werden dann abgeholt und irgendwann versteigert, solltest Du nicht vorher bezahlen. So ist der Ablauf. Eine Auflistung, dazu noch notariell beglaubigt, über die Gegenstände, die Deiner Frau gehören, dürften Euch wirksam schützen - falls der GV dennoch pfänden will, gibt es alle rechtlichen Möglichkeiten (Einspruch etc).
Genügt das…?
Alles Gute
Peter Brückner [email protected]

Hallo,
wann ein Gerichtsvollzieher kommt kann ich nicht sagen. Generell kann er natürlich jederzeit spontan kommen.
Ob ein Gütertrennungsvertrag gegen die Vollstreckung wirkt dürfte damit zusammenhängen, ob der Vertrag vor oder nach der Entstehung der Schulden abgeschlossen wurde. Aber die juristischen Auswirkungen im Fall einer Pfändung sollte m.E. der Notar lieber selbst beantworten, da er die Details kennt.
Viele Grüße
Klaus Marwede
http://www.klaus-marwede.de

Hallo!

Der Gerichtsvollzieher (GV) kann nach Zustellung des Titels jederzeit in Erscheinung treten und kommt grundsätzlich allein. Grundsätzlich kann der GV Mo-Sa zwischen 6 und 21 Uhr erscheinen (für andere Zeiten braucht er einen extra Gerichtsbeschluss) und kommt das erste Mal meistens unangemeldet. Sollte er einen Termin mitteilen, sollten Sie an diesem da sein oder vorher versuchen, ihn zu verlegen. Sonst könnte evtl. die Wohnungs zwangsweise geöffnet werden. Teilweise wird neuerdings zuerst das Vermögensverzeichnis gefordert (früher Eidesstattliche Versicherung). Wenn Sie dazu geladen werden müssen Sie hingehen! Meistens sind GV freundlich und nicht dazu da, Ihnen „den Kopf abzureissen“. Verstehen Sie den GV auch als Puffer zwischen Ihnen und dem Gläubiger. Er kann theoretisch alles mitnehmen, auf was Sie Ihre Hand legen können. Gegenstände, die der bescheidenen Lebensführung dienen sind grundsätzlich nicht pfändbar. Den Gütertrennungsvertrag bereithalten. Sollte er trotzdem Gegenstände mitnehmen, die Ihnen nicht gehören, kann der Eigentümer Drittwiderspruchsklage beim Vollstreckungsgericht erheben. Es gibt noch weitere Feinheiten, die ich aber jetzt nicht ausführen möchte.

Bitte eine seriöse Schuldnerberatung aufsuchen.

Alles Gute

welche weiteren Feinheiten?
schreiben Sie an [email protected]

Wo macht man eine Drittwiderspruchsklage? braucht man da einen Anwalt oder Formlos? Wie lange hat man Zeit diese einzureichen?

Lieber Lukas, der GV kommt erst nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides. In der Regel ca. 3-4 Wochen nach Zustellung. Der oder die GV ist ein höflicher Mensch und will Deine Wohnung sehen und Deinen Geldbeutel. Er nimmt nur das mit, was Dir gehört, also Geld o. Schmuck o. Antiquitäten.Haushaltsgegenstände werden nicht gepfändet. Die vom Notar unterschriebene Liste bereithalten und vorlegen. Der GV kommt unangemeldet und alleine. Wenn er Dich nicht antrifft, kann er zu Deiner Arbeitsstelle kommen
Wennn noch Fragen, bitte melden.

Gruß M

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Guten Tag,

gerne bin ich grundsätzlich bereit auf dieser Plattform hilfreiche Tipps und ggf. erste Rechtsinformationen zu übermitteln. Lange habe ich daher überlegt, ob ich Ihnen auf Ihre Frage antworten soll oder nicht. Erlauben Sie mir daher kurz folgende Aussage auf Ihre Frage zu treffen.

Bis es zu einer gerichtlichen Pfändung (welcher Art auch immer) kommt muss es bereits schon sehr viele Schritte durchlaufen haben. In Ihrer Frage vermisse ich eine gewisse „Reue“! Warum versuchen Sie nicht Ihre Schulden einfach bestmöglich zurückzuzahlen? Statt sich auf den womöglichen Gerichtsvollzieher(in)-Termin zu fokussieren! 

Ein Hinweis; sollten Sie bereits beim Zustandekommen der Schulden nicht zahlungsfähig gewesen sein und sich herausstellen, dass es bei Ihnen nichts zu holen gibt, wäre der Gerichtsvollzieher(in) nur der Anfang. Es könnten Ihnen somit auch strafrechtliche, sicher  -  unangenehmere Schritte drohen. 

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! ich helfe wirklich gerne wenn jemand in gewisse Not ist oder Ihn etwas wiederfahren ist.  Ich persönlich Denke nicht umsonst habe ich nach kurzer Zeit (31 Tage) bereits 11 Sterne, hier auf wer-weis-was erhalten. 

Doch auch als Schuldner sollte man auf Wiedergutmachung setzen, es könnten womöglich Existenzen hinter jeder Art von Schulden stehen. So ist z. B. ein Kleinunternehmer (Einzelkämpfer) auf die pünktliche Zahlung von Rechnungen angewiesen. Zahlen die Gläubiger nicht könnte es Existenzen ruinieren. 

Um Ihnen bestmöglich selbst zu helfen, rufen Sie Ihren Gläubiger an, erklären Sie Ihn Ihre Situation und bitten Sie um eine humane Ratenzahlung, sofern Sie Ihre Schulden nicht auf einmal Zahlen können. Haben Sie sich womöglich einigen können, kann der Gläubiger den Vollzug durch das Gericht vorerst zurückziehen. (Eine der besten Lösung – für alle Seiten!)

Viel Erfolg!

Reue mit Banken habe ich nicht, denn der Kredit wurde zur Hälfte bezahlt. Nach der misslungenen Selbständigkeit konnte mir die Bank zu einem unmöglichem Zinssatz anbieten, das heisst der Kredit würde wie neu augesetzt, also zwei Jahre umsonst gearbeitet. Gut gelebt habe ich nie, sparsam wie auf Hartz 4, wer es erlebt hat versteht es.

Hallo,
wie lange es dauert bis der GV kommt ist abhängig davon, wie viel er zu tun hat. Er meldet sich nicht vorher an. Er kommt tagsüber. Nicht am Sonntag. Wenn keiner da ist, wirft er ein Kärtchen in den Briefkasten -war da, Sie nicht, bitte melden. Dann ruft man ihn an und vereinbart einen Termin. Wenn man da ist wenn er kommt, aber es passt einem nicht, kann man das sagen. Der GV kann nur mit Zustimmung des Schuldners die Wohnung betreten. Wenn er allerdings mehrfach nicht eingelassen wird, holt er sich einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss. Er nimmt nicht einfach alles mit, sondern nur das, was der Pfändung unterliegt. In einer normal eingerichteten Wohnung ist nichts pfändbar, keine Küchenmöbel, keine Wohnzimmermöbel, keine Schlafzimmermöbel. Kinderzimmer sind tabu. Wenn wertvolle Gegenstände in der Wohnung vorhanden sein sollten, die nicht dem Schuldner gehören, muss das glaubwürdig dargestellt werden, oder man hat schon eine notarielle Liste, wie du. Auch Flachbildschirmgeräte oder Computer sind nicht pfändbar. Besonders dann nicht, wenn sie schon ein paar Jahre alt sind. Das ist dann Elektroschrott und nicht zu verwerten. Fragen muss man nur korrekt beantworten, wenn der GV die Vermögensabgabe abnimmt (früher eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid). Ein Auto ist allerdings pfändbar, wenn es bezahlt ist, der Brief beim Schuldner ist und der Wagen nicht zur Ausübung der Berufstätigkeit benötigt wird. Wiederverkaufswert muss aber schon 1.000 Euro betragen. Sonst lohnt der Aufwand nicht. Was zum leben benötigt wird, unterliegt nicht der Pfändung. Wenn man die Vermögensauskunft abgibt, muss man auch die Kontoverbindung angeben. Dann kann man mit einer Kontopfändung des Gläubigers rechnen. Wenn eine Kontopfändung eingeht, hat man 4 Wochen Frist um das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Dann hat man eine automatischen Freibetrag von 1.045 Euro. Bei Unterhaltsverpflichtungen kann man den Freibetrag hochsetzen lassen. Infos unter www.forum-schuldnerberatung.de

Viele Grüße
Micha

Ja das reicht um die Gegenstände zu schützen.

Alles weiter kannst du hier mal nachlesen
http://schuldenfrust.de/Fragen%20und%20Antworten.htm