Gerichtsvollzieher

Guten Tag liebe Experten.

Nehmen wir an irgendjemand bekommt einen Zwangsvollstreckungsbrief von irgendeinen Gerichtsvollzieher, der da eine Privatperson vertritt.
Nehmen wir an der Gerichtsvollzieher will dann und dann kommen und findet niemanden in der Wohnung, was könnte er machen?

Nehmen wir dann wieder an, dieser Gerichtsvollzieher kommt an und wird natürlich mit Umarmungen begrüsst, doch dann stellt er fest dass sein Gastgeber nicht sehr viele Mittel hat und der nette Gerichtsvollzieher kann also nicht diejenige Person vor Ort und Stelle abziehen/abzocken/berauben/überfallen…bzw. zur Kasse bitten, was könnte dieser über alle Maßen nette und vor Verständnis und Herzensgüte strotzender Gerichtsvollzieher tun?

Und was könnte denn irgendwer tun, wenn ihn ein sehr netter und hübscher Gerichtsvollzieher besucht? Welche Mittel und Wege gäbe im Allgemeinen sich als Bürger zu schützen, ohne gleich mehrere Tausend € für einen Anwalt auszugeben?

Ach und welche Möglichkeiten gibt es beim Umgang mit bürokratischen Ausbeutern den Zynismus loszuwerden?

Vielen Dank im Voraus.

Guten Tag,

also erstmal tut ja ein GV nichts böses, er handelt lediglich im Auftrag und er kommt ja nie grundlos :smile:

Wenn der GV Dich schriftlich benachrichtigt hat, das er zu einem bestimmten Termin vor der Tür steht, solltest Du (Sie) schon daheim sein. Es sei denn Du hast wirklich einen wichtigen Verhinderungsgrund.
Steht dieser gute Mann dann vor Deiner Haustür und Du bittest Ihn herein, wird er ein Protokoll anfertigen über Deine Vermögenswerte. (NOCH KEIN OFFENBARUNGSEID) Bankverbindung und ähnliches brauchst Du hier noch nicht anzugeben.
Dieses Protokoll wird dann dem Gläubiger zugesandt.
Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, so wirst Du ca. vier Wochen später zu einer Abnahme der eidesstattlichen Versicherung geladen, wenn es denn der Gläubiger so will.
Das ist jetzt nur der grobe Ablauf.

Ich würde sobald ein Brief mit angekündeter Vollstreckung durch den GV vorliegt, das Gespräch mit den Gläubigern suchen und mich dort vorab zu offenbaren und wenn möglich eine Ratenzahlung vereinbaren.

Grüße aus München

Hi,

Nehmen wir an der Gerichtsvollzieher will dann und dann kommen
und findet niemanden in der Wohnung, was könnte er machen?

IIRC wird er wiederkommen wollen.


der nette Gerichtsvollzieher kann also nicht diejenige Person
vor Ort und Stelle
abziehen/abzocken/berauben/überfallen…bzw. zur Kasse
bitten,

Mal ne kleine Verständnisfrage zwischendurch: Wenn der GV kommt, dann geht es meist um Geld, das nicht bezahlt wurde. Was kann der GV dafür, wenn dieser Fall eingetreten ist? Ist er daran schuld?

Wäre es dir lieber, der Gläubiger würde dich persönlich in den Schuldturm werfen, so bei Wasser und Brot? Und dich solange schmoren lassen, bis deine Schulden beglichen sind.
Ich würde das nicht wollen.

Und was könnte denn irgendwer tun, wenn ihn ein sehr netter
und hübscher Gerichtsvollzieher besucht? Welche Mittel und
Wege gäbe im Allgemeinen sich als Bürger zu schützen, ohne
gleich mehrere Tausend € für einen Anwalt auszugeben?

Der könnte das gleiche tun, das er auch bei häßlichen GVs machen sollte, um sich deren Besuch zu ersparen: rechtzeitig bezahlen oder mit den Gläubigern rechtzeitig verhandeln.

Ach und welche Möglichkeiten gibt es beim Umgang mit
bürokratischen Ausbeutern den Zynismus loszuwerden?

Der GV beutet aus? Wie kommst du auf diese schmale Brettchen?

Ulrich

Hallo!

Nehmen wir an irgendjemand bekommt einen
Zwangsvollstreckungsbrief von irgendeinen Gerichtsvollzieher,
der da eine Privatperson vertritt.
Nehmen wir an der Gerichtsvollzieher will dann und dann kommen
und findet niemanden in der Wohnung, was könnte er machen?

Das kommt auf den Umfang seines Auftrags an. Er könnte den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, er könnte auch einen richterlichen Beschluss erwirken und die Wohnung des Schuldners öffnen lassen.

Nehmen wir dann wieder an, dieser Gerichtsvollzieher kommt an
und wird natürlich mit Umarmungen begrüsst,

Hui, da wird er natürlich gleich ein wenig freundlicher, wenn er unvermittelt angepackt wird. Das mögen Beamte sehr!

doch dann stellt
er fest dass sein Gastgeber nicht sehr viele Mittel hat und
der nette Gerichtsvollzieher kann also nicht diejenige Person
vor Ort und Stelle
abziehen/abzocken/berauben/überfallen…

Äh, sorry, aber bist Du noch ganz dicht? Ob eine Forderung rechtmäßig ist oder nicht, wird in Erkenntnisverfahren festgestellt, und die finden in aller Regel vor der Zwangsvollstreckung statt. Da hat es beispielsweise ein Mahnverfahren gegeben, in dem man sich hätte wehren können. Ist ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel in der Welt, ist es zu spät.

bzw. zur Kasse
bitten, was könnte dieser über alle Maßen nette und vor
Verständnis und Herzensgüte strotzender Gerichtsvollzieher
tun?

Erstmal wundert er sich ganz doll, denn das passiert ja nicht so häufig, dass er einen Schuldner trifft, der nicht zahlen kann. Die meisten greifen kurz in den Tresor und ziehen ein paar Scheine raus. Also wird der Gerichtsvollzieher schwer überlegen und sich dann erinnern, dass er mal gelernt hat, dass er dann dem Schuldner die eidesstattlkiche Versicherung abnehmen könnte.

Und was könnte denn irgendwer tun, wenn ihn ein sehr netter
und hübscher Gerichtsvollzieher besucht?

Hübsch? Unbedingt anfassen, ihn umarmen, ihm auf die Schulter klopfen und kumpelhaft in die Seite boxen. Da stehen die drauf! Und wenn sie dann noch als Raubritter und Abzocker bezeichnet werden, holen sie erfahrungsgemäß das eigene Portemonnaie raus und pumpen dem Schuldner den Betrag.

Bei den anderen, die sich zivilisiert verhalten, kommen nur so langweilige Sachen wie Ratenzahlungsvereinbarungen in Betracht.

Welche Mittel und
Wege gäbe im Allgemeinen sich als Bürger zu schützen,

Seine Rechnungen bezahlen?

ohne
gleich mehrere Tausend € für einen Anwalt auszugeben?

Hier ein Quiz für Dich: Wie hoch müssen die Schulden sein, damit der in der Zwangsvollstreckung beauftragte Anwalt über € 1.000,- verdient?

a) € 500,-
b) € 7.000,-
c) € 650.000,-

Ach und welche Möglichkeiten gibt es beim Umgang mit
bürokratischen Ausbeutern den Zynismus loszuwerden?

Bei der Krankenkasse anfragen, ob ein paar Therapiestunden drin wären.

Ergänzung
Hallo,

überlegen und sich dann erinnern, dass er mal gelernt hat,
dass er dann dem Schuldner die eidesstattlkiche Versicherung
abnehmen könnte.

sicher erinnert er sich auch daran, dass er unmittelbaren Zwang bis hin zur Zwangsräumung der Wohnung und der Verhaftung des Schuldners anwenden darf.

Gruß

S.J.

Ich glaube, du hast wirklich ganz grundlegende Dinge des Zivilprozesses nicht verstanden. Dein Eindruck scheint zu sein, dass ein Gerichtsvollzieher ein böser Mensch ist, der arme Leute ausbeutet; oder sogar ein Räuber.

Tatsächlich handelt er nur auf Grund eines Titels, und den Titel hat ein Gläubiger vor Gericht erstritten. Dort hat er nicht nur schlüssig darlegen, sondern im Bestreitensfall sogar beweisen müssen, dass er den Anspruch hat.

Wie wäre es dir denn recht? Wenn jeder alles in Anspruch nehmen, aber nichts mehr bezahlen müsse?

Dein Beitrag ist völlig unverständlich.

Levay

Dein Beitrag hätte niemandem etwas genutzt. Er hat keinen praktischen Nutzen. Flirten und Witze machen kann man seiner Freundin.

Trotz zynischen Untertons waren die Fragen ernst gemeint.

Wer auf dem Niveau Fragen stellt, kann sich bedanken, wenn er überhaupt eine Antwort bekommt.

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Guten Tag,

also erstmal tut ja ein GV nichts böses, er handelt lediglich
im Auftrag und er kommt ja nie grundlos :smile:

Wenn der GV Dich schriftlich benachrichtigt hat, das er zu
einem bestimmten Termin vor der Tür steht, solltest Du (Sie)
schon daheim sein. Es sei denn Du hast wirklich einen
wichtigen Verhinderungsgrund.
Steht dieser gute Mann dann vor Deiner Haustür und Du bittest
Ihn herein, wird er ein Protokoll anfertigen über Deine
Vermögenswerte. (NOCH KEIN OFFENBARUNGSEID) Bankverbindung und
ähnliches brauchst Du hier noch nicht anzugeben.
Dieses Protokoll wird dann dem Gläubiger zugesandt.
Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, so wirst Du ca. vier
Wochen später zu einer Abnahme der eidesstattlichen
Versicherung geladen, wenn es denn der Gläubiger so will.
Das ist jetzt nur der grobe Ablauf.

Ich würde sobald ein Brief mit angekündeter Vollstreckung
durch den GV vorliegt, das Gespräch mit den Gläubigern suchen
und mich dort vorab zu offenbaren und wenn möglich eine
Ratenzahlung vereinbaren.

Der einzige vernünftige Beitrag. Was wäre wenn der Gläubiger kein Gespräch mit dem Schuldner wollen würde?

Wie wäre der richtige Umgang mit so einen Gerichtsvollzieher?

Danke im Voraus.

Guten Abend „liebe“ Experten.

Ich verstehe schon was hier vor sich geht. Offenbar könnten 90% von euch genau solche Schuldeneintreiber, geldgierige Anwälte und Bürokraten sein.

Daher stellt ihr euch ganz instinktiv auf die Seite jener, die GELD haben, also die juristisch gesehen: „Recht“ haben. Das ist wohl die erste Regel in so einem Geschäft.

Für euch ist jemand den ein Gerichtsvollzieher besucht automatisch schuld und zwar zu 100 %.

Ich schätze euch solllte jemand lieber fragen wenn derjenige jemanden abzocken möchte.

Der einzige vernünftige Beitrag. Was wäre wenn der Gläubiger
kein Gespräch mit dem Schuldner wollen würde?

Wie wäre der richtige Umgang mit so einen Gerichtsvollzieher?

Danke im Voraus.

Hallo

zu diesem Zeitpunkt MUSS der Gläubiger kein Gespräch mehr wollen, dazu war vorher genügend Zeit.

Gerichtsvollzieher sind eigentlich vernünftige Menschen und wenn man ihnen vernünftig begegnet werden sie entsprechend reagieren.
Wenn der Gläubiger kein Gespräch mehr will, kann man sich ggf. mit dem GV einigen - auf Ratenzahlung, sofern dies möglich ist. Mehr Varianten gibt es eigentlich nicht.

Hallo,

Wenn die Gläubiger nicht mit sich reden lassen, wirst Du nichts machen können.
Es gäbe da noch die Möglichkeit der Ratenzahlung, das heißt, Du müsstest dem Gerichtsvollzieher glaubhafr machen, das Du in der Lage bis, die Forderungen (inkl. aller Nebenforderungen) innerhalb von sechs Monaten (sechs Monatsraten) tilgen zu können, wobei ein Teil, und zwar ein sechstel (meistens) bereits beim Gerichtsvollzieher bar entrichtet wird.

Gruß Heike

Der einzige vernünftige Beitrag. Was wäre wenn der Gläubiger
kein Gespräch mit dem Schuldner wollen würde?

Zu diesem Zeitpunkt ist es für ein Gespräch eh zu spät, dann ist nur noch Zahlemann und Söhne angesagt.

Wie wäre der richtige Umgang mit so einen Gerichtsvollzieher?

Die Forderung begleichen. Der GV kommt nicht zum Spaß, sondern um seinen Job zu machen.

Moin, lieber Michail,

Für euch ist jemand den ein Gerichtsvollzieher besucht
automatisch schuld und zwar zu 100 %.

ich denke, es widerstrebt jedem, der hier antwortet, von Schuld zu sprechen. Schuld hat mit Moral zu tun, da sollen sich mal die Pfarrer drum kümmern.

Wem der Gerichtsvollzieher ins Haus kommt, der hat nicht Schuld, sondern Schuld en - ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und der Gläubiger glaubt nicht nur, dass ihm Geld zusteht, er hat sich das sogar vom Gericht bestätigen lassen.

Gruß Ralf

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Hallo,

wenn ein Brief vom GV ins Haus flattert, ist es für ein Gespräch mit den Gläubigern nicht zu spät. Die Gläubiger haben den Vollstreckungsauftrag erteilt, sie können ihn auch wieder zurückziehen.
Ich muss mich den Meinungen vieler hier anschließen, der GV kann nun wirklich am wenigsten für die Schulden seiner „Kunden“.

Liebe Grüße

Hallo,

der Gläubiger MUSS natürlich nicht, A B E R er wird sicherlich die Abwägung treffen, ob er zumindest etwas Geld sehen will oder im Zweifelsfall überhaupt nichts.

Dein Beitrag hätte niemandem etwas genutzt. Er hat keinen
praktischen Nutzen.

Das find ich aber gar nicht!! Ich fand die Antwort treffend und hab auch wieder was dazu gelernt!
Dazu muss man natürlich nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

Grüße
Jasmin

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Hallo,

sorry aber ich bin nicht reich. Reiche Eltern hab ich auch nicht,im Gegenteil, ich schicke meiner Familie immer Geld nach Ägypten.
Ich bin eine vollzeit Angestellte, mit durchschnittlichem Verdienst und regulären Fixkosten.

Aber einen GV hatte ich noch nie im Haus!!!

Dafür hab ich aber seit Jahren eine Excel Tabelle, in der ich meine Ausgaben und Einnahmen eintrage.

Nicht ganz so korrekt wie bei einem Haushaltsbuch, aber grob geschätzt hift es mir sehr weiter, da ich schon jetzt weiss, welche Fix-Rechnungen in 2 oder 7 Monaten auf mich zukommen (inkl. ADAC, Mieterbund, Versicherungen, Urlaub usw …

Somit weiss ich was ich ausgeben kann und nicht. Und falls doch mal etwas ungeplantes kommen sollte (Auto kaputt z.B.) und ich total pleite bin (kommt bei Jedem mal vor) dann geh ich zu meiner Hausbank, die mir immer weiter geholfen hat. Natürlich nur, weil sie weiss, das ich keine negativen Einträge in der Schufa hab.

Natürlich kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass man den Job verliert und total blank ist. Aber auch in diesem Fall gibt es Hilfe.

Jedes Kind weiss, bevor der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, hat man MONATE Zeit sich Hilfe zu suchen, zu verhandeln usw …

Aber Du hast ja Recht, noch viiiieeeeel einfacher als Rechnungen bezahlen oder Einnahmen und Ausgaben monatlich zu kontrollieren, ist es einfach allen Anderen die Schuld an den eigenen Schulden zu geben.

Grüße
Jasmin

Ich verstehe schon was hier vor sich geht. Offenbar könnten
90% von euch genau solche Schuldeneintreiber, geldgierige
Anwälte und Bürokraten sein.

Schuldeneintreiber ist ein blödes Wort. Wenn jemand Schulden macht, verstehe ich nicht, wieso er sie nicht bezahlen müssen sollte. Und wenn er das nicht freiwillig tut, muss er eben gezwungen werden. Das würdest du ganz genau so sehen, wenn du jemandem 5.000 Euro leihen und er sie dir nicht zurückzahlen würde. Da bin ich mir ganz, ganz sicher.

Anwälte sind nicht „geldgieriger“ als andere Menschen auch. Sie leben unter anderem davon. Schulden einzutreiben oder, anders gesagt, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Denjenigen, die nicht Recht haben, können auch vom Anwalt nicht geholfen werden.

Was Bürokratie mit alledem zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Daher stellt ihr euch ganz instinktiv auf die Seite jener, die
GELD haben, also die juristisch gesehen: „Recht“ haben.

Wenn einer dem anderen Geld schuldet, muss er es bezahlen. Dabei spielt es aber ausdrücklich keine Rolle, ob der Gläubiger wohlhabend ist oder nicht. Es gibt auch arme Leute, die Schulden eintreiben müssen. Gerade die müssen es sogar - um überhaupt Geld zu haben.

Der Gedanke Schuldner = gut, Gläubiger = böse, den du für selbstverständlich zu halten scheinst, ist unsinnig. Wenn nämlich einer einem anderne Geld schuldet, gibt es dafür ja auch immer einen Grund. Das kann z.B. ein geschuldeter Kaufpreis sein oder ein Darlehen (in diesem Fall gab es eine Gegneleistung) oder eine Körperverletzung oder sontige Schädigung (in diesem Fall hat der Schuldner sich schließlich rechtswidrig verhalten).

Außerdem steht hier keiner auf irgendeiner Seite. Wenn du deine Frage vernünftig gepostet haben würdest, hättest du unter Garantie auch vernünftige Antworten bekommen. Es gibt selbstverständlich auch Fälle, in denen ein Schuldner rechtliche Möglichkeiten hat.

Für euch ist jemand den ein Gerichtsvollzieher besucht
automatisch schuld und zwar zu 100 %.

Um „Schuldsein“ geht es überhaupt nicht. Es geht um die moralisch wertneutrale Frage einer Verbindlichkeit. Allerdings muss ich schon klar sagen: Der Gerichtsvollzieher kommt nur nach einem abgeschlossenen Erkenntnisverfahren (Ausnahmen gibt es hiervon, aber die hätte sich der Schuldner auch selbst zuzuschreiben). Wahrscheinlich hat es ein Mahnverfahren oder eine Klage gegeben. Da hätte der Schuldner, wenn er denn meint, er sei im Recht, wehren müssen. Der Gerichtsvollzieher hat nicht die Aufgabe, das zu überprüfen, was in einem eigens dafür vorgesehenen Verfahren bereits überprüft wurde.

Ich schätze euch solllte jemand lieber fragen wenn derjenige
jemanden abzocken möchte.

Und ich schätze, dass du dir über sehr grundlegene Dinge unserer Rechtsordnung noch überhaupt keine Gedanken gemacht hast. Du bist eher der Typ, der alles gerecht findet, was ihm nützt, wohingegen alles andere ungerecht sei.

Levay

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