Gerichtsvollzieher

Hallo ihr lieben,

ich hab mal wieder ein Frage. Also nehmen wir an jemand muss an den Gerichtsvollzieher einen Summe um die 483€ zahlen, der Gerichtsvollzieher darf bis zu 6 Raten annehmen. Eine Ratenzahlung wird auch ausgemacht auf 85€ monatlich am Ende kommen aber nochmal 45€ Kosten obendrauf, was völlig normal ist, aber nun da dieser jemand wenig Geld hat und er könnte die 85€ monatlich eigentlich auch nicht mal eben abzwacken aber er tut es trotzdem weil er ja auch Zahlungsbereit ist.

Jetzt passiert folgendes nach dem zahlen der 5. Rate bleibt noch eine Restsumme von von 98€ über das heisst die nächste Rate ist um 18€ höher als sonst weil der Gerichtsvollzieher die Kosten nicht gleich auf die Forderung aufgerechnet hat.

Wenn er die Kosten mit eingerechnet hätte von Anfang an wären die 6 Raten 88€ hochgewesen, aber dafür müsste der Schuldner nicht jetzt mehr zahlen.

Wie auch immer es kommt zur Diskussion in dessen Verlauf der Gerichtsvollzieher sagt das müsse er so nicht machen und wenn er nochmal mit dem Schuldner zu tun hätte in einer anderen Sache würde er sich auf keine Ratenzahlung mehr einlassen.

Jetzt die Frage ob ein Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet ist 6 Raten zu nehmen so lange der Schuldner bereit ist zu zahlen oder ob er einem eine Ratebzahlung verweigern kann?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Hallo!

der
Gerichtsvollzieher darf bis zu 6 Raten annehmen.

Das ist falsch. Der Gerichtsvollzieher DARF Ratenzahlungen vereinbaren, wenn der Gläubiger nicht ausdrücklich widerspricht, und er SOLL dabei dafür sorgen, dass die Sache innerhalb von sechs Monaten vollständig erledigt ist. Es liegt also in seinem Ermessen, was zu tun ist, und wenn nach sechs Wochen noch 18 Euro fehlen, darf er mit Fug und Recht davon ausgehen, dass die dann halt im nächsten Monat kommen.

Die Alternative wäre ja, dass der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung bestimmt (wodurch weitere Kosten entstehen), der ist dann mindestens zwei Wochen später, bis dahin hat der Schuldner die 18 Euro zusammen und das Verfahren ist genau so schnell erledigt, nur aufgebläher.

Jetzt passiert folgendes nach dem zahlen der 5. Rate bleibt
noch eine Restsumme von von 98€ über das heisst die nächste
Rate ist um 18€ höher als sonst weil der Gerichtsvollzieher
die Kosten nicht gleich auf die Forderung aufgerechnet hat.

Hätte er ja auch gar nicht können, denn mit jeder Teilzahlung entstehen weitere Kosten und Auslagen.

Jetzt die Frage ob ein Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet
ist 6 Raten zu nehmen so lange der Schuldner bereit ist zu
zahlen oder ob er einem eine Ratebzahlung verweigern kann?

Die Vorschrift, um die es hier geht, lautet § 806b ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher wegen 18 fehlender Euro einen auf sauer macht und zukünftige Ratenzahlungen ablehnen will, dürfte das kaum noch ein zulässiger Ermessensgebrauch sein, denn der Schuldner hat ja seine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit deutlich bewiesen.

Diese ganze 6 Monats-Geschichte ist geregelt in §900 Abs. 3 ZPO und §185h GVGA.
Demnach muss derr GV der Termin zur Abgabe der EV um 6 Monate verschieben, wenn der Schuldner glaubhaft macht, binnen dieser 6 Monate die Forderung begleichen zu können. Der GV kann (mit Zustimmung der Gläubigers, die aber idR anzunehmen ist (Zimmermann, ZPO §900 Rn 6)) in dieser Zeit Teilzahlungen annehmen.

Hallo!

Diese ganze 6 Monats-Geschichte ist geregelt in §900 Abs. 3
ZPO und §185h GVGA.

Ja, wenn man sich im eV-Verfahren befindet. Davon wird in der Frage aber nicht ausgegangen. Es ist also nicht „die ganze Sechs-Monats-Geschichte“, sondern allenfalls die halbe - der zweite Schritt nach dem ersten sozusagen.

Die Vorschrift, um die es hier geht, lautet § 806b ZPO. Wenn
der Gerichtsvollzieher wegen 18 fehlender Euro einen auf sauer
macht und zukünftige Ratenzahlungen ablehnen will, dürfte das
kaum noch ein zulässiger Ermessensgebrauch sein, denn der
Schuldner hat ja seine grundsätzliche Bereitschaft zur
Mitarbeit deutlich bewiesen.

Verstehe ich es richtig, das es rechtwidrig wäre wenn der Gerichtsvollzieher aus persönlichen Gründen gegen den Schuldner einen Ratenzahlung verwehrt?

Mal angenommen der Gerichtsvollzieher trifft folgende Aussage:

„Und eins sage ich ihnen jetzt schon, wenn wir beide nochmal miteinander zu tun haben werde ich ihnen mit Sicherheit keine Ratenzahlung mehr gewähren.“

Wäre das so ein Fall?

Solange man seine Raten immer pünktlich gezahlt hat kann er nichts einwenden? Könnte man eventuell auch sagen das man mit dem Gerichtsvollzieher nicht zusammenarbeiten kann weil er einen nicht leiden kann und einen neuen zugeteilt bekommen?