Gerichtsvollzieher

Hallo muss man den Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen?

Hallo,

klares „Jein“. Man muss ihn erst mal nicht rein lassen, aber: Es ist wenig sinnvoll dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zu verweigern, denn beim nächsten mal steht er mit Gerichtsbeschluss, Polizei und ggf. Schlüsseldienst da.
Und für diese Kosten muss dann der Schuldner auch noch einstehen was ihn irgendwann einmal so in die Miesen bringt, dass er gar nicht mehr rauskommt.

Die einfachste Art einen Gerichtsvollzieher loszuwerden ist, ihm das Geld, das man anderen Leuten schuldet zu geben.

Wenn man das nicht kann, weil man mehr ausgegeben hat als man hätte tun sollen, dann muss man damit Leben, dass hier auch mal die eigenen Persönlichkeitsrechte hinter den Rechten der Leute denen man Geld schuldet zurückstecken müssen.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo grundsätzlich ja.

Hallo grundsätzlich ja.

Äh Quatsch grundsätzlich nein natürlich, wenn es sich um den ersten Besuch handelt. Aber dann holt er sich einen richterlichen Beschluss und die Sache sieht anders aus.

Wenn man das nicht kann, weil man mehr ausgegeben hat als man
hätte tun sollen,…

Als Unternehmer bin ich selber stinksauer, wenn sowas passiert.
Aber mach es dir bitte nicht pauschalisierend so einfach: Genügend Schuldner kommen durch unvorhergesehene Ereignisse „schuldlos“ in die Krise.
Man mag da noch bemängeln, dass z.B. eine BU-Versicherung hätte helfen können. Diese muss man sich allerdings auch vorher leisten können - bzw. man muss erstmal angenommen werden.

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Hallo,

ich bin bei Dir: Nicht jeder ist an seiner finanziellen Schieflage schuld. Und viele Handwerker gehen daran Pleite, dass Kunden die das Geld locker hätten eine schlechte Zahlungsmoral haben…

Aber das ist das Spiel. Und wenn man es verloren hat, dann muss man halt den Gerichtsvollzieher seinen Job machen lassen.

Viele Grüße
Lumpi