Gerichtsvollzieher als Verkaufsagent

Hallo liebe Community

Ich erfinde jetzt einen Studenten ohne Familie, er hat durch unglücklich verkettete Zufälle eine Handyrechnung über 950 € (unterschlagen und ins Ausland telefoniert) nicht bezahlen können. Jegliche Ratenzahlungsvorschläge wurden von den werten Seiler&Kollegen abgelehnt und jetzt ist der Vollstreckungsbescheid eingeflogen.

Er besitzt tatsächlich nichts von Wert, lebt extrem minimalistisch. Nun hat er ein Kästchen mit altem Schmuck seiner verstorbenen Mutter. Er hat das immer als Erinnerungsstück betrachtet, nie als Wertanlage. Nachdem er einige Stücke, die ihm wirklich wichtig sind entnommen hat, wog er alles andere ab und merkte Hoppla: gold ist ne menge wert und alles hat 18 Karat.

Somit sagt ihm das Internet er bekäme ca 900 € allein nur als Goldpreis, unabhängig davon dass einiges davon sehr fein verarbeitet ist. Das würde genügen um die Schulden zu bezahlen.

Aber was macht der Gerichtsvollzieher damit? Soll er das selbst zum Goldankauf bringen und dem Herrn das Bargeld überreichen oder darf er ihm die Schmuckstücke geben? Erzielt der GV einen besseren Preis?

Auch besitzt er aus dem Nachlass seines Vaters eine Sammlung von emaillierten Silberlöffeln die einfach nur im Keller verstauben. Soll er sie selbst noch schnell versuchen zu verkaufen oder soll er das dem GV überlassen. Wäre ärgerlich wenn bei einer Auktion nicht mal der Silberpreis zustande kommt. Alles was er will ist nur die Schulden dringend weg zu bekommen, das Zeug ist ihm wie jeder andere materielle Besitz unwichtig, er ist da eher Punk-hippie.

Als letzter Punkt den mir Google nicht beantworten konnte: Der Student hatte einen WG-Mitbewohner, der ihm Miete Schuldet. Er hat einen Schuldschein über 500 € unterschrieben und bis heute nicht bezahlt. Nimmt sowas der GV wenn der Student den überschreibt. Der Ex-Wg-Kompanion hat eine feste Arbeit aber keine Lust zu zahlen? Auch steht sein hochwertiges Montainbike (als Pfand) und sein Snowboard im Keller des Schuldners. Wenn das nun gepfändet wird, kann der Mitbewohner von ihm Ersatz verlangen oder muss er sich dann mit dem Amtsgericht drum schlagen und der Schuldner ist aus dem Schneider? Das wäre für ihn echt Glück im Unglück weil der Student den Mist loshaben will ohne juristischen Ärger und gleichzeitig die Schulden bezahlen kann.

So jetzt könnte der GV also jeden tag vor der Tür stehen. Danke für eure Hilfe, Gruß Peter

Hallo !

Man würde in jedem Fall die Kosten einer Versteigerung einsparen,die der GV später mit den eingesammelten Pfandgütern machen muss.
Er verkauft das nicht unter der Hand und geht selbst zu einem Goldaufkäufer.

Deshalb ist das vorherige Verkaufen(nach mehreren Angeboten in versch. Ankaufsstellen!) m.E. besser. Bei altem Schmuck wäre auch ein Juwelier interessiert,das Stück kann ja mehr wert sein,als sein Materialwert.
Geld ist dem GV immer am liebsten,es verursacht am wenigsten Kosten,die ja immer der Schuldner bezahlen muss(kommt alles oben auf die Summe drauf!).

Den Schuldschein nimmt er aber nicht als Pfand.
Aber der Hauptmieter kann an den wertvollen Sachen des Untermieters ein „Vermieterpfandrecht“ geltend machen und die Sachen einbehalten und erst nach Bezahlung rausgeben bzw. selbst verwerten !

MfG
duck313

Hallo,

der Herr sollte so was von zügig die Beine in die Hand nehmen, zu Geld zu machen, was zu Geld zu machen ist, und damit seine Schulden bezahlen. Und es ist nicht nachvollziehbar, dass er dies nicht schon längst getan hat. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind potentiell existenzvernichtend. Schon mal was von Schufa und Co. gehört?

Vollstreckungsmaßnahmen kosten zudem Geld, und je länger es dauert, bis die Schuld beglichen ist, um so mehr Zinsen laufen auch auf. Das kommt dann alles noch mal oben drauf. Auch insoweit lohnt sich frühzeitige Bezahlung.

Und wenn der Schmuck über den Materialwert hinaus Wert Wert haben sollte, dann wird man den am ehesten im selbstorganisierten freihändigen Verkauf erzielen. Klappt das nicht, ist der eigene Weg zur Scheideanstalt zudem sicherlich lukrativer als dies dem Verfahren mit seinen Kosten zu überlassen.

Also ZZ!

Gruß vom Wiz