Hallo liebe Community
Ich erfinde jetzt einen Studenten ohne Familie, er hat durch unglücklich verkettete Zufälle eine Handyrechnung über 950 € (unterschlagen und ins Ausland telefoniert) nicht bezahlen können. Jegliche Ratenzahlungsvorschläge wurden von den werten Seiler&Kollegen abgelehnt und jetzt ist der Vollstreckungsbescheid eingeflogen.
Er besitzt tatsächlich nichts von Wert, lebt extrem minimalistisch. Nun hat er ein Kästchen mit altem Schmuck seiner verstorbenen Mutter. Er hat das immer als Erinnerungsstück betrachtet, nie als Wertanlage. Nachdem er einige Stücke, die ihm wirklich wichtig sind entnommen hat, wog er alles andere ab und merkte Hoppla: gold ist ne menge wert und alles hat 18 Karat.
Somit sagt ihm das Internet er bekäme ca 900 € allein nur als Goldpreis, unabhängig davon dass einiges davon sehr fein verarbeitet ist. Das würde genügen um die Schulden zu bezahlen.
Aber was macht der Gerichtsvollzieher damit? Soll er das selbst zum Goldankauf bringen und dem Herrn das Bargeld überreichen oder darf er ihm die Schmuckstücke geben? Erzielt der GV einen besseren Preis?
Auch besitzt er aus dem Nachlass seines Vaters eine Sammlung von emaillierten Silberlöffeln die einfach nur im Keller verstauben. Soll er sie selbst noch schnell versuchen zu verkaufen oder soll er das dem GV überlassen. Wäre ärgerlich wenn bei einer Auktion nicht mal der Silberpreis zustande kommt. Alles was er will ist nur die Schulden dringend weg zu bekommen, das Zeug ist ihm wie jeder andere materielle Besitz unwichtig, er ist da eher Punk-hippie.
Als letzter Punkt den mir Google nicht beantworten konnte: Der Student hatte einen WG-Mitbewohner, der ihm Miete Schuldet. Er hat einen Schuldschein über 500 € unterschrieben und bis heute nicht bezahlt. Nimmt sowas der GV wenn der Student den überschreibt. Der Ex-Wg-Kompanion hat eine feste Arbeit aber keine Lust zu zahlen? Auch steht sein hochwertiges Montainbike (als Pfand) und sein Snowboard im Keller des Schuldners. Wenn das nun gepfändet wird, kann der Mitbewohner von ihm Ersatz verlangen oder muss er sich dann mit dem Amtsgericht drum schlagen und der Schuldner ist aus dem Schneider? Das wäre für ihn echt Glück im Unglück weil der Student den Mist loshaben will ohne juristischen Ärger und gleichzeitig die Schulden bezahlen kann.
So jetzt könnte der GV also jeden tag vor der Tür stehen. Danke für eure Hilfe, Gruß Peter