…angenommen ein Gerichtsvollzieher, der Dich als ALGII-Bezieher, einschl. EV, seit Jahren „betreut“, steht plötzlich, ohne nachvollziehbare Ankündigung, aber mit einem gültigen Durchsuchungsbeschluss vor Deiner Wohnungstür und dringt gewaltsam, weil Du nicht zu Hause bist und auch keine schriftl. Ankündigung der Vollstreckung erhalten hast, mit Hilfe eines Schlossers in Deine Wohnung ein…natürlich ist die Pfändung fruchtlos…Neuen Schliesszylinder eingebaut, der beim nächsten Polizeirevier abgeholt werden kann (Zettel hängt nun gut sichtbar für alle Mieter aussen an der Wohnungstür)…soweit so gut…
…angenommen, ein Jahr später wiederholt sich genau dieses Spiel, nur mit dem Unterschied, dass der Schuldner diesmal zufällig zu Hause ist…Pfändung wiederum fruchtlos…
…angenommen, der GV behauptet nun, dass er sich ca. 5 Monate(!) vorher, angeblich mit einem Termin, zwecks Vollsterckungsversuch, angekündigt hat, Du aber nicht zu Hause warst…und in dieser Ankündigung des Besuches hat er, allerdings ohne einen konkreten Termin zu nennen, nun diesen 2.Besuch mit einem Schlosser angdroht …den er, ohne konkreten Termin, ca. 5 Monate später auch durchgezogen hat…
Könnte u. diesen Umständen hier ein Verstoss gegen geltendes Recht, ggf. sogar §1 des GG, vorliegen, weil Du als Schuldener in Deinern Persönlichkeitsrechten verletzt wurdest???
Könnte eine Anzeige bei der Polizei gegen den GV erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden???
Bei diessm ganzen Procedere geht es Dir eigentlich nur darum, dass Du künftig, nötigenfalls mit Einschreiben oder Zust.-Urkunde, über diese Vollsterckung rechtzeitig informiert wirst, damit du den GV auch persönlich zu Hause empfangen kannst…mal ganz abgesehen von dem seelischen Stress den Du ausgestzt bist, weil der GV jederzeit ohne Ankündigung mit nem Schlosser vor Deiner Tür stehen könnte…am besten noch wenn 10 Mietsparteien gerade von der Arbeit nach Hause kommen…
Gruss
Helmut
