Gerichtsvollzieher betritt Wohnung ohne Erlaubniss

Die Titeleingabe erlaubt die Frage leider nicht so wie ich sie stellen wollte.
Kann ein Gerichtsvollzieher, der einen Vollstreckungstermin hat, die Wohnung betreten ohne das der -Wohnungsinhaber und Schuldner- ihm bereits Zugang gewährte? Oder muß er einen Haftbefehl oder Polizei bei sich haben um eine Wohnung betreten zu dürfen, wenn der Schuldner anwesend ist.

Darf er selbst die Verhaftung durchführen?

Ciao

Darf er selbst die Verhaftung durchführen?

Der GV verhaftet niemand, dafür sind andere Leute zuständig

Ciao

ebenso

Die Titeleingabe erlaubt die Frage leider nicht so wie ich sie
stellen wollte.
Kann ein Gerichtsvollzieher, der einen Vollstreckungstermin
hat, die Wohnung betreten ohne das der -Wohnungsinhaber und
Schuldner- ihm bereits Zugang gewährte?

Ja kann er, wenn er entweder einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss oder hat, den er, wenn eine Wohnungsräumung beschlossen wurde automatisch oder ihm bei einem vollstreckbaren Titel bei mehreren Versuchen den Schuldner aufzusuchen nicht geöffnet wurde sehr schnell ausgestellt wird oder er einen Haftbefehl vollstrecken muss.
Ansonsten wäre die Institution des Gerichtsvollziehers wohl kaum sehr effektiv, oder?

Darf er selbst die Verhaftung durchführen?

Natürlich. Im Normalfall wird er dazu aber die Polizei zur Amtshilfe mitbringen.

Gruß Andreas

Der GV verhaftet niemand, dafür sind andere Leute zuständig

Bitte wie? Eine Verhaftung wegen eines Haftbefehls, den ein Gerichtsvollzieher erwirkt hat führt grundsätzlich immer der entsprechende Gerichtsvollzieher durch. Die Polizei leistet hier im Normalfall Amts- bzw. Vollzugshilfe.
Ziel des Haftbefehls ist hier aber an sich auch nicht seine Vollstreckung, sondern die Erlangung/Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung. Die Fälle in denen es tatsächlich zu einer Beugehaft kommt sind eher selten.

Gruß Andreas

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Wohnungsräumung beschlossen wurde automatisch oder ihm bei
einem vollstreckbaren Titel bei mehreren Versuchen den
Schuldner aufzusuchen nicht geöffnet wurde sehr schnell
ausgestellt wird oder er einen Haftbefehl vollstrecken muss.

Es geht darum das er den Schuldner zum ersten Mal aufsucht, dieser die Tür öffnet und der Gerichtsvollzieher ohne zu Fragen in die Wohnung stürmt.

(Ich empfinde sowas als unhöflich und unzivilsiert, aber mein Kumpel meint er dürfe so sein.)

Darf er selbst die Verhaftung durchführen?

Natürlich. Im Normalfall wird er dazu aber die Polizei zur
Amtshilfe mitbringen.

Das wußte ich nicht, danke.

Gruß Andreas

Ciao
Wolfgang