Hallo,
angenommen eine 2er-WG mit Männlein A und Weiblein B.
Der Obergerichtsvollzieher (OGV) klingelt und will A sprechen. Da A nicht da ist, bittet er, hereinkommen zu dürfen.
B lässt ihn rein. OGV packt Schriftstücke aus und erzählt B, dass A wegen Verstoß soundso Schulden in Höhe von X € bei Z hat.
Da B das nicht ok fand, sprach sie den OGV an, dass er ihr das aus datenschutzrechtlichen Gründen bestimmt nicht sagen dürfe. Er wurde patzig und meinte, dass er das dürfe, weil beide in der selben Wohnung wohnen und er deshalb davon ausgehen darf, dass B die Ehefrau von A ist.
Es wäre Aufgabe von B ihm mitzuteilen, wenn sie nicht die Ehefrau ist.
Stimmt das wirklich?
Ich mag das nicht glauben. Zumal man ja nicht zwingend verheiratet sein muss, selbst wenn man als Paar und nicht als WG zusammen lebt. (Verschiedene Namen sind ja auch kein Indiz mehr, ob verheiratet oder nicht.)
Wie sieht es denn aus unter Eheleuten?
Dürfen derlei persönliche Anlgelegenheiten einfach dem Ehepartner mitgeteilt werden?
B hat nämlich behauptet, dass er ihr das auch dann nicht sagen dürfe, wenn sie die Ehefrau ist.
Ein Ehepartner, darf doch dem anderen verheimlichen, dass er Schulden hat?
Ich meine das rein von der Sache her, „moralische“ Ansichten außen vor gelassen.
Es dankt im Voraus
Mariella