Hallo… hoffe Ihr könnt helfen…
Also, Person A hat gestern Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen, es ging um Bußgelder in Höhe von ca.1300 €.
Person A ist seit einem halben Jahr Hartz 4 Empfängerin.
Person A lebt alleine hat aber gewisse Gegenstände von Ihrem Lebensgefährten ( PC, Flat) in Ihrer Wohnung stehen- darüber gibt es schriftliche Nachweise.
Gerichtsvollzieher wollt diese aber trotzdem Pfänden…? Auch ein Auto was Person A nur zu einem viertel bezahlt hat, wollt er pfänden.
Person A hat Ratenzahlung angeboten ( 80 € ), eigentlich kaum machbar, da zu wenig Geld zum Leben bleibt-egal- Person A will natürlich Schulden begleichen.
Gerichtsvollzieher wollt sich aber nur mit einer Rate von 150 -200 € zufrieden geben. Person A hat abgelehnt.
Jetzt droht Gerichtsvollzieher mit E- Haft.
Aber wenn Person A doch willig ist zu zahlen, hat er da das Recht Person A einzusperren? Und das Auto wegzupfänden? (Person A hat noch einen Nebenjob, ohne Auto müsste Person A diesen kündigen). Was genau darf weggepfändet werden? Was muss die Person beachten? Eidesstaatl. wurde schon abgegeben…ab welcher Summe würde sich eine Privatinsolvenz lohnen? Danke schon im vorraus für die Antworten…LG V.
ja, die machen sowas, meistens mit recht.
wir reden ja hier nicht über irgendwelche Schulden, sondern über Bußgelder, die meisten entweder fix gezahlt oder abgesessen werden müssen.
hth
Ein Gerichtsvollzieher kann eine Ratenzahlung auf maximal sechs Monatsraten annehmen. Das Recht, Dinge zu pfänden, die sich im Haushalt befinden, hat er zudem, respektive die Haft anzuordnen, sofern der Gläubiger dies beantragt hat.
Empfehlenswert wäre eine Ratenzahlung mit den Gläubigern zu vereinbaren, was jedoch im eigenen Interesse schnellstens geschehen sollte.
Ob der Gerichtsvollzieher die EV akzeptieren muss, kann nicht sicher beantwortet werden. Davon wird er sicherlich Abstand nehmen, da offensichtlich Pfändbare Gegenstände vorhanden sind.
Eine Privatinsolvenz würde ich wegen 1300 EUR nicht vornehmen, da man über sechs Jahre einen geringen Betrag verdienen/ behalten darf und strengster Kontrolle unterliegt.
Meistens lässt sich der eigentliche Gläubiger mit einer ganz kleinen Rate ab 10 € zufriedenstellen. Am besten den Gläubiger anschreiben, anrufen, die Bußgeldstelle.
wir reden hier nicht von irgendwelchen schulden, dass ist ne strafe, die zahlt man sehr sehr sehr selten in kleinen raten ab, wo sie eben nicht weh tut
schon mal auf die Idee gekommen, das Bußgelder durchaus auf einen anderen Haftgrund als die Erzwingung der EV bergen können?
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Der Gläubiger selbst , Gericht oder Bußgeldstelle ist in der Regel immer besser zu Verhandlungen bereit. Der Gerichtsvollzieher wird dann benachrichtigt und kommt nicht mehr. Jeder Besuch des Gerichtsvollziehers kostet nochmal extra.
Ein Gerichtsvollzieherbesuch kostet ca. 38 Euro, das kann man in der
Forderung nachlesen,
Hallo,
wieso warten Leute immer bis zum allerletzten Moment…
also: Bußgelder müssen grds bezahlt werden, auch wenn man nur ALGII oder Sozialhilfe oder … bekommt. Das ist herrschende Rechtsprechung.
Also: schnellstens die zuständige Stelle anrufen und Ratenzahlung beantragen.
Zur letzten Frage: ME werden Bußgelder durch die Privatinsolvenz nicht umfasst.
Gruß
HaWeThie
Danke für Euren Rat, wird Sie heut heut wohl viel telefonieren
)