Gerichtsvollzieher Gehaltspfändung

Liebe/-r Experte/-in,
was kann ich genau unternehmen gegen einen ARbeitgeber, der es versäumt hat mir bei einem PfüB mitzuteilen, dass der AN nicht mehr bei ihm arbeitet und nun beim neuen AG bereits eine vorrangige PfüB besteht. Kann ich hier Schadensersatzpflicht fordern und wenn ja, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe (entgangener Pfändungsbetrag beim neuen AG?).
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.

Lg Phlipka

Das kann dir dein Amtsgericht beantworten.Einfach mal da anrufen