Gerichtsvollzieher / GEMA

Hallo zusammen;

Person A hat im Oktober 2007 eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt und alles angemeldet was man anmelden muss.
Da die VA nicht gut besucht wurde konnte Person A die GEMA Gebühr nicht überweisen.
Die Kanzlei der GEMA meldete sich per Brief. Es wurde sich im September 2008 auf eine Ratenvereinbarung geeinigt.

Person A überwies die erste Rate, diese kam jedoch mit dem Hinweis der falschen Kontodaten nach 2 Tagen zurück.
Person A schrieb der Kanzlei mit der Bitte um richtige Kontodaten. Die Kanzlei antwortete.
Erneut überwies Person A die Rate. Diese kam wieder 2 Tage später zurück.

Person A schrieb der GEMA und der Kanzlei. Bekam bis April 2013 keine Antwort. Zahlung wurde nicht fortgeführt da keine Kontodaten vorhanden waren.

Im April 2013 erhielt Person A nun einen Hinweis vom Gerichtsvollzieher, dass dieser den Auftrag hat im Auftrag des Gläubiger (GEMA) zu pfänden.

Ist dieses nun rechtens? Denn Person A wurde seit September 2008 nicht mehr angemahnt bzw. erheilt nicht eine Antwort auf seine Schreiben.

Was kann Person A tun? Ist der Fall verjährt?

Hallo

Was kann Person A tun?

Person A hat doch bestimmt seit 2008 das Geld für die GEMA beiseite gelegt!?

Der Gerichtsvollzieher hat sicher eine gültige Kontoverbindung.
Dorthin kann Person A das für die GEMA zur Seite gelegte Geld hinüberweisen.

Hallo!

Person A hat doch bestimmt seit 2008 das Geld für die GEMA
beiseite gelegt!?

Selten so gelacht.

Gruß
Wolfgang

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Hallo.
und am besten gleich nach der Geburt schon mit dem Sparen
anfangen damit sich auch die Legionen der Abzocker in den
folgenden (Lebens) Jahren daran gütlich tun könnten.
D.h.Ihre in immer kürzeren Abständen folgenden (längeren)
Urlaubsaufenthalte (möglichst in fernen Überseeländer)voll
Durchfinanzieren.
Aber nicht Vergessen über diese Art von Sparer sich
Totzulachen.
mfg
Karl

Super! Drei neunmalkluge Antworten, aber nichts, was die Fragen beantworten würde. In einer Prüfung wäre das „Thema verfehlt“. Normalerweise würde ich auf dieses Posting nicht antworten, weil ich ebenfalls nichts zur Beantwortung beizutragen habe, aber hier musste ich doch mal die eigentliche Frage wieder rauskramen.

Die Frage ist gewesen, ob die Zahlung aufgrund der verstrichenen Zeit schon verjährt ist, oder ob irgendwas die Verjährung verhindert haben könnte.

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