angenommen, morgen möchte ein Gerichtsvollzieher (GV) kommen (per Brief angemeldet). Ich bitte um einen Tipp, wie man sich verhalten könnte!
Wegen fehlender GEZ-Befreiung sind Schulden in Höhe von 110,00 € aufgelaufen.
Derjenige ist schwerbehindert und hat es nicht geschafft, rechtzeitig eine Befreiung zu beantragen ('07), da derjenige krank war/ist. (Das Jahr vorher gab’s eine Befreiung.)
Ein Brief von ihm, dass er krank und schwerbehindert sei und nur Grundsicherung (GS) bekomme, ist nicht erwidert worden … trotzdem Mahnungen von der GEZ.
Der Brief vom GV kam nicht per Einschreiben: So tun, als hätte man ihn nicht bekommen?
Den GV in die Wohnung lassen?
Eine Eidesstattliche Versicherung (EV) unterschreiben? (Es existiert schon eine, aber wegen eines anderen Gläubigers. 3 Jahre laufen bald ab.)
Kann es zu einer Kontenpfändung kommen?
Kann die Wohnung durchsucht werden?
Welche Papiere sollten gegebenfalls bereitgelegt werden?
Vielen lieben Dank für den Rat und Gesundheit,
wünscht Anja
Der Brief vom GV kam nicht per Einschreiben: So tun, als hätte man ihn nicht bekommen?
Hat keinerlei Auswirkung. Ob er sich vorher ankündigt oder nicht, liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers.
Den GV in die Wohnung lassen?
Sollte man machen, da er sonst irgendwann mal mit dem Brecheisen anrücken könnte.
Eine Eidesstattliche Versicherung (EV) unterschreiben? (Es existiert schon eine, aber wegen eines anderen Gläubigers. 3 Jahre laufen bald ab.)
Wegen 110 Euro? Ja, ja, ich weiß sehr genau, dass das ganz doll viel Geld ist. Aber verteilt auf sechs Monate ist es vielleicht eher machbar. Gerichtsvollzieher sind alles andere als überrascht, wenn sie auf einen Kunden treffen, der arm ist. Daher nehmen sie von ihrem Recht, Ratenzahlungen zu vereinbaren, rege Gebrauch.
Kann es zu einer Kontenpfändung kommen?
Jederzeit. Dazu braucht’s keinen Gerichtsvollzieher.
Kann die Wohnung durchsucht werden?
Das ist Sinn und Zweck des Besuches.
Welche Papiere sollten gegebenfalls bereitgelegt werden?