Gerichtsvollzieher hat das Verfahren eingestellt und nu? Was kann man in so einem Fall machen?
Habe meine Ware nicht erhalten und alle formalen Schritte eingehalten.
Gerichtsvollzieher hat das Verfahren eingestellt und nu? Was
kann man in so einem Fall machen?
Habe meine Ware nicht erhalten und alle formalen Schritte
eingehalten.
Nun, die Frage ist unvollständig. Der GVollz hat bestimmt Gründe angegeben, warum er das Verfahren eingestellt hat. Wie lautet Ihr Titel? Bisher ist die FRage so rudimentär, dass ich sie nicht als Frage verstehen kann
Entschuldigung. Also er hat die Schuldnerin nicht angetroffen und sie hatte schonmal vor 3 Jahren eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben. Angeblich soll sie eine arbeitslose Hausfrau sein. So sein Wortlaut.
Grund: Die Schuldnerin hatte kurz vor Weihnachten Laptops bei Ebay verkauft und die Ware nie geliefert.
Sie wurd von ebay gesperrt. Danach hatten wir sie mehrmal gebeten zu liefern. Sie hat keine Ware gehabt. Es war nur Betrug. Das hat sie mir bei studivz (wo mein Sohn sie gefunden hat) auch geschrieben. Jetzt meine Frage: kann man da wirklich nix machen? Vielen Dank
Gerichtsvollzieher hat das Verfahren eingestellt, die Zweite
Also, ich gehe mal davon aus, dass Sie bereits einen Titel haben, einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Der ist nicht so viel wert. Verschaffen Sie sich jetzt noch ein Zusatzurteil, dass Ihre Forderund aufgrund einer unerlaubten Handlung resultiert. Da hilft Ihenen jeder gute Anwalt oder Rechtspfleger bei ihrem Amtsgericht. Erst im Zusammenhang mit dieser Spezifika können Sie langen Atem haben, wenn die/der Schuldner/in jung ist.
Und dann recherchieren Sie in der Zukunft selber, was der Schuldner grade so tut. Sobald Sie wissen, dass er sich gerade ne neue Erwerbsquelle aufgetan hat, pfänden Sie da rein.
So, wie sich das gerade bei Ihnen anhört, brauchen Sie langen Atem und einen gewissen Jagdinstinkt.
Viel Glück
Oh man das hört sich ja nicht so gut an. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde es versuchen. Das Internet hilft einem ja manchmal bei solchen recherchen. Einen sonnigen Tag noch
Die betrügerische Verkäuferin
Also,
ich schätze mal, Sie verfügen über einen Vollstreckungsbescheid, der eine Forderung in Höhe von x € ausweist. Das ist in Ihrem Fall zuwenig, denn die Frau scheint das ja nicht zum ersten Mal so gemacht zu haben.Und „studiVZ“! Die Frau scheint also jünger zu sein. Dann sollten Sie langen Atem haben. Besorgen sie sich jetzt erstmal ein Feststellungsurteil, dass Ihre Forderung aus dem Vollstr.-bescheid aufgrund einer „unerlaubten Handlung“ basiert. Mit diesem Anliegen gehen Sie zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht, der Ihnen hilft. Das kostet zwar wiederum Gewrichtskosten, aber die sind gut angelegt: Denn mit diesen beiden Titeln können Sie in Zukunft gem. § 850 f II ZPO verschärft pfänden. Es gelten andere Pfändungsfreigrenzen, und im Falle der Insolvenzbeantragung bleiben Sie im Vorteil.
Ja, und dann gilt: Sie müssen Detektiv spielen, herausfinden, wovon die Frau gerade lebt. Das gilt nicht nur für heute, sondern für die Folgejahre bis sie letztendlich erfolgreich sind.
Freundliche Grüße
Guten Morgen,
wenn die Dame weiterhin sich im Internet outet kann man ja googeln.
Na mal sehen. ich werde vom Erfolg (irgendwann hoffentlich) berichten.