Gerichtsvollzieher kommt--noch bei Eltern wohnhaft

Hallo,

bei betreffender Person wird bald der Gerichtsvollzieher vorbeikommen. Nun lebt betreffende Person bei den Eltern (eigene Wohnung wurde vor Monaten gekündigt und auch geräumt, Möbel an Bedürftige weitergegeben)und teilt dort mit dessen Bruder ein Zimmer. Die Sachen in der Wohnung (Telefon, Fernseher, Hifi) haben alles die Eltern gekauft, im geteilten Zimmer hat der Bruder des Schuldners einen PC mit Monitor (der ehemals ausgezogene Schuldner hat seinen damals mitgenommen und geschrottet).
Der Schuldner hat nur die Hälfte eines Kleiderschranks mit Klamotten und keine materiellen Güter mehr (auch kein Auto oder ähnliches).
Was macht dann der Gerichtsvollzieher, insbesondere mit den Sachen der Eltern und des PCs des Bruders? Was wäre mit Bargeld (Haushaltsgeld)?
Es soll nicht sein, dass die Eltern und der Bruder für Fehltritte des Schuldners gerade stehen, deshalb bitte ich um eure Infos.
Danke

Nachtrag: Schuldner bezieht noch den Monat ALG1, anschliessend ALG2 , sucht aber einen Job. Schuldner hat auch keine Guthaben auf Konten.

Am besten wird es sein, dass der Schuldner beim Besuch des Gerichtsvollziehers anwesend ist, ansonsten könnte es sein, dass der GV bei verschiedenen Sachen versehentlich ein Eigentum des Schuldners unterstellt.
Nimmt der GV trotzdem etwas mit, was den Eltern oder dem Bruder gehört, können die Eigentümer die sogenannte Drittwiderspruchsklage ( 771 ZPO ) einlegen.

Es haftet nur der Schuldner selbst, nach Bargeld der Eltern oder des Bruders wird also nicht gefragt.

Hallo Optioner,
wenn der Schuldner keine Möglichkeit hat, die Forderungen auszugleichen, wird der GV wahrscheinlich einen Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung vereinbaren. Aber auf jeden Fall sollte der Schuldner zu dem angesetzten Termin anwesend sein.
Gruß

Der Schuldner muss anwesend sein, absolut notwendig. Nur glaubt der GV dem Schuldner, dass dieser tatsächlich nichts hat bzw. dass die in der Wohnung vorhandenen Gegenstände den Eltern bzw. Bruder gehören?
Die Klage gegen den GV ist auch wieder mit Aufwand und Stress verbunden.

Wenn Zitat:
eigene Wohnung wurde vor Monaten gekündigt und auch geräumt, Möbel an Bedürftige weitergegeben)…und teilt dort mit dessen Bruder ein Zimmer…steht…PC mit Monitor (der ehemals ausgezogene Schuldner hat seinen damals mitgenommen und geschrottet). Der Schuldner hat nur die Hälfte eines Kleiderschranks mit Klamotten und keine materiellen Güter mehr (auch kein Auto oder ähnliches).
das so ist, kann man dies doch bestimmt auch glaubhaft machen? (Zeugen, Quittungen, Kaufvertrag/Verschrottungsnachweis KfZ…)

Es gibt evtl. auch noch Quittungen der Eltern über die evtl. pfändbaren Gegenstände (extrem neuer teurer Flat-TV). PC werden in den seltensten Fällen gepfändet, da sich das nicht lohnt.
Ich würde meinen, wenn der Betroffene wirklich nichts mehr hat und dies ruhigen Gewissens per Eidesstattlicher Versicherung bestätigen kann, hat er nichts zu befürchten.

Zudem wurde hier im Thread ja ein konkreter § genannt.

ms