Ein Bekannter von mir ist mit seiner Familie nach Asien ausgewandert, ist hier weiterhin gemeldet hat aber keine Wohnung. Das Problem er wollte eig. Insolvenz anmelden hat es aber nicht getan. Jetzt truddeln langsam aber sicher die Mahnbescheide ein. Meine Frage ist folgende: Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und sieht das es keine Wohnung gibt wo er gemeldet ist und er keine EV abnehmen kann was passiert dann? Habe gehört, dass dann ein Haftbefehl ausgestellt wird. Er würde dann ja theoretisch verhaftet sobald er ins Land einreist. Stimmt das? Und bzw. oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
MFG
Hallo,
nein! Der GVollz schreibt dann den Gläuigern, dass er den Schuldner nicht angetroffen hbe. „Schuldner wohnt nicht an angegebenen Ort.“ So heißt es üblicherweise in den GVollz-Protokollen. Und übrigens „Haftbefehle“. Die sind nicht mit den strafrechtl. Haftbefehlen vergleichbar = Also wie beim Kachelmann würde das nicht eintreten.
Guten Tag
Ok, erstmal vielen Dank. Was können die Gläubiger denn dann machen? Nur interesse halber. Ich weiß zwar nicht ob du der richtige Ansprechpartner für meine nächste Frage bist, aber ich versuch es mal. Also die Familie bezieht u.a. auch Kindergeld. Das ist normalerweise kein Problem wenn sich ein Elternteil in Deutschland aufhält und hier einen Wohnsitz hat. Da es viele Behörden gibt die mehr oder weniger zusammen arbeiten würde mich noch interessieren ob das über den Gerichtsvollzieher „raus kommt“? Vielen Dank MFG
Zunächst einmal ist es bereits eine Ordnungswidrigkeit, hier gemeldet zu sein, obwohl er hier gar nicht wohnt. Das bereits kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Es ist richtig, dass der Gläubiger einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beantragen kann. Erlassen wird dieser dann von einem Richter.
Ein solcher Haftbefehl ist natürlich nicht gleichzustellen mit dem eines Schwerverbrechers. Also eine sofortige Verhaftung am Flughafen bei einer Einreise ist zwar möglich, halte ich aber eher für unwahrscheinlich.
Hält er sich jedoch wieder in Deutschland auf, kann es durchaus schnell passieren, dass der Haftbefehl auch vollstreckt wird.
Im Übrigen sei angemerkt, dass Insolvenzverschleppung ein Straftatbestand ist.
Auch könnte hier der Straftatbestand des Betruges im Raum stehen.
Mein Tipp:
Sich seiner Vergangenheit stellen, mit den Gläubigern reden, versuchen seine Schulden zu zahlen oder einen Insolvenzantrag stellen.
Lieber einmal dies alles durchmachen als sein Leben lang fliehen. Das geht dauerhaft garantiert nicht gut.
Nein, glaube ich nicht. Der GVollz begreift sich nicht als „Allzweckwaffe“ für andere Behörden. Die Gläubiger haben keine Chance. Ich habe in solch einem Fall immer die Akte weggelegt, und es dann mal wieder in 15 - 20 erneut versucht.
Also vielen Dank an euch beide. Ihr habt mir sehr weiter geholfen. Es ist für mich nicht leicht wie ich damit umgehen soll, weil mein Freund ihn hier bei uns im Haus angemeldet und ich habe einfach Angst, dass wir auch ärger bekommen können. Und das will ich nicht, weil so tief kann eine Freundschaft nicht gehen. Vorallem weil ich ein Mensch bin der für seine Schulden und das was er verbockt selber ausbadet. Ich bin der Meinung wenn ich Schulden mache dann muss ich sie auch zurück zahlen und es mir nicht leicht machen und einfach Insolvenz einreichen. Naja jeder Mensch ist anders. Trotzdem Vielen Dank
MFG