Gerichtsvollzieher-Kosten

Hallo Ihr, ich bräuchte mal dringend Eure Hilfe. Bin getrennt lebend, verdiene weniger als was ich Fixkosten habe, mein Konto geht immer mehr ins MInus. Ex-Gatte (sind noch nicht geschieden) zahlt keinen Unterhalt, weder für mich noch für unseren 5jährigen Sohn. Mittlerweile hat er Offenbahrungseid geleistet (er hat mit seiner jetzigen Lebensgefährtin ein 1/2jähriges Kind). WIESO muß ich diese ständigen Pfändungsversuche und nun auch noch diesen komischen Eid bezahlen. Ich krieg jetzt schon die dritte Rechnung (über meine Anwältin) vom Gerichtsvollzieher. Ich versteh das nicht, ich hab das Geld nicht. Ich hab beim Gerich angerufen, die haben gesagt, ich hätte PKH beantragen können, aber ich hab das nicht mal gewußt, wann was gepfändet bzw. geeidet wird/wurde. Die Antwort war: sorry, hinterher kann man keine PKH beantragen. Meine Anwältin hat das verpennt glaub ich, mich darauf hinzuweisen. Was kann ich tun. Bitte helft mir. Bin über jeden Ratschlag dankbar. Danke im Voraus, Marion aus Freising

Hallo Marion,
ich würde da einmal ein ernstes Wort mit meinem Anwalt reden, denn in Deinem Fall hat dieser wirklich verschlafen für Dich PKH zu beantragen, obwohl ihm Deine finanzielle Situation bekannt war. Leider wird es im Nachhinein kaum eine Möglichkeit geben, diese Forderungen vom Gerichtsvollzieher oder aber vom Gericht noch abzuwenden.
Andererseits hätte ich die EV sowie auch den Einsatz des Gerichtsvollziehers über das Jugendamt vornehmen lassen, dann hätte es Dich nämlich nichts gekostet.
Gruß
Rüdiger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zusätzliche Frage

denn in Deinem Fall hat dieser wirklich verschlafen für Dich
PKH zu beantragen, obwohl ihm Deine finanzielle Situation

Hallo, Rüdiger,
ist eigentlich ein Anwalt gegen solche „Kunstfehler“, den ein solche war das ja wohl versichert? oder anders gefragt, kann man den Anwalt dafür in Regreß nehmen?
Rein interessehalber und vielleicht auch um den Schaden der Fragerin zu mindern.
Gruß Eckard.

Hallo Eckard,
klar, auch ein Anwalt muss eine Haftpflichtversicherung haben, diese tritt aber nur ein, bei fahrlässiger oder grob fahrlässiger Handlungsweise. Wie bei allen Versicherungen ist fahrlässig und grob fahrlässig ein großer Begriff. Hier etwas nachzuweisen ist schon sehr schwierig.
Um aber wirklich den Schaden der Fragerin zu mindern, müßte man noch einiges aus der Vorgeschichte wissen. So wie es bis jetzt geschildert wurde, sehe ich es so, dass in Ihrer Sache einiges schief gelaufen ist.
Wäre echt einmal interessant, mehr über die Vorgeschichte zu erfahren.
Gruß
Rüdiger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]