Hallo Petra!
Schulden, Zahlungen erfolgen nicht, eine Einigung über Ratenzahlungen existiert nicht oder wird nicht eingehalten, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, der daraufhin beauftragte Gerichtsvollzieher bekommt weder Geld noch findet er pfändbare Sachen vor, dann kann der Gläubiger die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über das Vermögen des Schuldners verlangen. Damit weiß der Gläubiger sicher, daß es z. Zt. nichts zu holen gibt. Eine EV, in der Vermögenswerte verschwiegen werden, ist strafbewehrt. Weigert sich der Schuldner, die EV abzugeben, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. Der Schuldner wird auf Kosten des Gläubigers in Haft genommen. Wegen Schulden gibts keinen Haftbefehl. Es geht ausschließlich um die Erzwingung der EV. Wird diese abgegeben, ist der Schuldner unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Der Gläubiger hat alle Maßnahmen einschließlich Kosten der Haft zu bezahlen. Er wird diese Kosten dem Schuldner in Rechnung stellen, wodurch dieser immer tiefer in den Schulden steckt. Gleichzeitig wird es für den Schuldner aussichtsloser, Geld zu verdienen. Niemand kann Spaß an solchen Maßnahmen haben. Es kostet alles nur Geld und läuft dem ursprünglichen Ziel entgegen, Geld vom Schuldner zu erhalten.
Der Schuldner ist passiv, wartet ab, was an Ungemach auf ihn zukommt und beeinträchtigt seine Lebensqualität durch Existenzängste. Gleichzeitig zögert er, Schritte zu unternehmen, die das grausame Spiel beenden, weil er seine Kreditwürdigkeit in Gefahr sieht. Eine Selbstauskunft bei der Schufa würde ihn überzeugen, daß es keinen Anlaß mehr für solches Zögern gibt. Dort sind nämlich die Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich Haftbefehl längst aktenkundig. Da gibts nichts mehr zu verschlimmern. Das Thema Bonität hat sich für die nächsten Jahre erledigt.
Es ist deshalb an der Zeit, sich Luft zu verschaffen, um im nächsten Schritt die Situation endgültig zu bereinigen. Andernfalls würden z. B. Lohn- und Kontenpfändungen jede Aktivität im Keim ersticken. Bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit dem damit einher gehenden Vollstreckungsschutz können Monate vergehen. Deshalb spricht man mit allen Gläubigern und versucht, einen Vergleichsbetrag mit moderater, einhaltbarer Abzahlung sowie Aussetzung aller Vollstreckungsmaßnahmen zu erreichen. Dabei macht der Schuldner deutlich, daß er im Falle nicht zustande kommender Einigung Insolvenzantrag stellen wird. Scheitert der Versuch, weil überhaupt nichts gezahlt werden kann oder weil sich ein oder mehrere Gläubiger quer stellen, gibt der Schuldner sofort die EV ab. Die sofortige Abgabe der EV ist auch fällig, wenn die Fronten so verhärtet sind, daß Gläubiger und Schuldner nicht mehr miteinander reden können. Damit herrscht für begrenzte Zeit Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher, aber die Schulden und die laufenden Zinsen sind natürlich nicht aus der Welt. Es ist also keine Lösung, es herrscht nur trügerische Ruhe.
Wenn die Schulden nicht in absehbarer Zeit bezahlt werden können, bringt ein Insolvenzverfahren die endgültige Erledigung. Bis zur förmlichen Restschuldbefreiung dauert es zwar 6 Jahre, aber faktisch sind die Schulden mit Eröffnung des Verfahrens erledigt. Der Schuldner muß sich um Arbeit bemühen, das darf auch selbständige Arbeit sein und er darf alles behalten, was er zur bescheidenen Lebenshaltung benötigt. Was darüber hinaus geht, muß an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, der für eine Verteilung an die Gläubiger sorgt. Aber nur unerfahrene, private Gläubiger hoffen (regelmäßig vergeblich) darauf, noch je einen Cent ihrer Forderung zu erhalten.
Der „redliche Schuldner“ (Terminus aus der Insolvenzordnung) wird die Zeit bis zur Restschuldbefreiung nutzen, wieder auf die Füße zu kommen. Ganz wichtig: Es darf keinen Cent neuer Schulden geben, andernfalls kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Der Schuldner kann völlig befreit als Angestellter arbeiten. Er kann aber auch selbständig tätig sein. Nur zur Info: Es gibt bundesweit eine beträchtliche Anzahl Selbständige, darunter etliche Ärzte, Zahnärzte und Rechtsanwälte, die in der Wohlverhaltensphase ihre Betriebe und Praxen führen und das Verfahren nicht als Katastrophe, sondern als Befreiung begreifen.
Dein Freund muß zunächst die „Bremse im Kopf“ los werden, die ihn die Situation nicht bereinigen läßt, um sich die Selbständigkeit nicht zu verbauen. Tatsächlich ist seinem Leben und seiner Zukunft die Berechenbarkeit durch Schulden und Vollstreckungen genommen. Er muß das Handeln in die Hand nehmen und die unbegründete Furcht vor den letztlich befreienden Schritten ablegen.
Konkrete Vorgehensweise: Dein Freund ruft kommenden Montag, also übermorgen, nacheinander alle Gläubiger an. Ziel: Niedrige Vergleichsquote und einhaltbare Raten sowie Einstellung aller Vollstreckungsmaßnahmen. Andernfalls Insolvenz ankündigen. Kommen mündliche Vereinbarungen zustande, sofort einen Brief mit der Vereinbarung hinterher schicken und die Vereinbarung unterschreiben lassen. Dein Freund wird sofort merken, ob es zu Vereinbarungen mit allen Gläubigern kommt oder nicht. Er ist nicht (mehr) Bittsteller. Er bietet vielmehr eine Handlungsweise an. Wenn einer sich nicht einigen will, dann läßt er es eben bleiben. Dann ruft Dein Freund sofort den Gerichtsvollzieher an und teilt ihm mit, er möge sich die unterschriebene EV abholen. Parallel dazu schreibt Dein Freund einen Brief an das Amtsgericht und teilt mit, daß er zahlungsunfähig ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt. Im Schlußsatz des 3-Zeilers bittet er um Stundung der Verfahrenskosten.
Das Ganze kann bis Mitte kommender Woche erledigt sein. Ab dann kann es nur noch aufwärts gehen. Vom Amtsgericht kommt ein Fragebogen, in dem Vermögenswerte anzugeben sind und irgendwann meldet sich ein Mensch und stellt sich als Insolvenzverwalter vor. Das wars dann im wesentlichen schon.
Im Moment keine Arbeit, Probleme beim laufenden Lebensunterhalt und womöglich mit der Miete -> Sofort zum Sozialamt!
Wichtig erscheint mir, daß Dein Freund jetzt keine neuen Barrieren aufbaut, indem er sein Herz an ein Auto oder andere Vermögenswerte hängt, die evtl. im Moment nicht zu halten sein werden. Das sind alles ersetzbare Dinge. Es geht darum, Lasten der Vergangenheit zu erledigen und befreit Zukunft zu gestalten.
Gruß
Wolfgang