Gerichtsvollzieher macht Mist!

Liebe wer-weiss-was Freunde,

nun bin ich noch gar nicht so lange dabei in diesem tollen Forum, und
schon habe ich wieder eine „Angelegenheit“, in der ich mich über
jeden gut gemeinten Ratschlag freuen würde.

Wenn wir uns jetzt vorstellten, ich hätte einen guten Freund, der
mich gerade besucht hätte. Nennen wir ihn Axel. Axel ist fertig
gewesen.

Seine Situation: Axel ist arbeitslos, will das aber ändern, hat auch
ein - naja, sage ich - realistisches Konzept für eine Selbständigkeit
(Hartz IV oder ALG II kommen für ihn nicht in Frage). Er rackert, ist
voller Ideen und Zuversicht.

Alte Schulden, durch Zins und Zinseszins jetzt knapp im fünfstelligen
Bereich. Gerichtsvollzieher seit Jahren, mal hier und da 'nen
Hunderter abbezahlt. Gerichtsvollzieher: Gib Eidesstattliche ab, dann
lass ich dich - vorerst - in Ruhe. Wenn nicht, kommst Du in den
Knast! Macht Axel das, sind seine Pläne von Selbständigkeit völlig
zerplatzt. „Da kann ich mich gleich aufhängen“, meint er. Dem habe
ich zugestimmt.

DER HÖHEPUNKT: Obwohl der Gläubiger bislang keinen
Haftkostenvorschuss einbezahlt hat, droht der GV immer damit: Für
dich ist die Zelle schon reserviert. Jetzt hat der GV Kontakt zum
Vermieter von Axel aufgenommen und diesem gegenüber versichert, er
erscheine mit Polizei und breche Axels Wohnung auf. Da dieser auch
noch eine Miete in Rückstand ist, fiel gleich das Wort von
Räumungsklage.

Ich halte Axel für einen - vielleicht pflippigen, aber sich
bemühenden - intellektuellen Zeitgenossen. Wenn ihm so der Boden
unter den Füßen weggezogen wird, ist er vielleicht demnächst Penner
und seine Schulden werden so auch nicht getilgt. Nur das kann doch
nicht Methode unseres Rechtssystem sein, oder? Was kann man gegen
einen Gerichtsvollzieher tun, der Rufschädigung betreibt?

Ich danke im Voraus für jeden Tipp.

Viele Grüße

Petra

Hallo Petra,

die Situation ist sicher tragisch, aber erstens ist das ja nicht die Schuld des Gerichtsvollziehers, sondern die Verantwortung des gesetzlichen Systems; und zweitens frage ich dich: Wie stellst du dir denn ein besseres System vor?

Immer wenn jemand eine tolle Idee hat, darf man bei ihm nicht mehr pfänden? Das wäre ja Voraussetzung dafür, dass man sinnvollerweise auf die eidesstattliche Erklärung verzichten kann. Mit anderen Worten: Der Gerichtsvollzieher kommt demnächst nur noch zu Leuten, die dann plötzlich tolle Geschäftsideen haben. Irgendwie kann es das doch nicht sein.

Ich finde, dein Beitrag ist nicht ganz durchdacht und erklärt zwar anschaulich, in welche (traurigen) Schwierigkeiten man durch das System, wie es ist, geraten kann; dein Beitrag ignoriert aber gänzlich die Gesamtheit, die widerstreitenden Interessen.

Vielleicht gibt es ja andere Möglichkeiten. Ich kenne mich nicht so aus, aber mir fallen spontan die Ideen ein,

  1. sich bei Stellen zu erkundigen, die Existenzgründer und/oder Schuldner beraten,

  2. zu überlegen, ob die eidesstattliche Versicherung wirklich so schädlich wäre; das hängt natürlich von der Geschäftsidee ab. Aber mal ehrlich, wenn ich bei jemandem (z.B. bei einem professionellen eBay-Händler) für 100 Euro ein Produkt kaufe (und im Grunde gilt das auch für eine Dienstleistung), dann hole ich doch nicht erst eine Schufa-Auskunft ein (abgesehen davon, dass ich das gar nicht darf). Vielleicht geht es dir auch um Kredite, die dein Freund nicht bekommen würde, aber andererseits muss man dazu ja auch sagen: Es sind schon die genialsten Geschäftsideen gescheitert (und dann wird es langsam eng mit den Schulden, oder),

  3. sich mit jemandem zusammenzutun, der im Außenverhältnis mit seinem guten Namen (ich meine: mit seiner Bonität) auftritt, während vertraglich im Innenverhältnis geregelt ist, dass beide gleichermaßen investieren und gewinnen. Zu denken wäre auch die Gründung eines Unternehmens, das eine eigene juristische Person ist. Bei einer GmbH etwa kommt es ja gar nicht auf die Bonität der Gesellschafter an, weil die Gesellschaft sowieso nur mit ihrem eigenen Kapital haftet (müsste man sich natürlich erst erkundigen, ob ich hier nicht völligen Blödsinn rede *g*)

Schönen Gruß,
Levay

Hallo!

Also bei allem Verständnis, welches ich auch für diese Situation hab, auch wenn Axel nichts dafür kann: was kann der Gerichtsvollzieher dafür oder was können die Gläubiger oder der Vermieter dafür? Es ist völlig normal, dass man Schulden, die man selbst gemacht hat, auch bezahlen muss. Genausogut kann auch der Vermieter die Wohnung doch nicht gratis zur Verfügung stellen.

Bei Zahlungsunfähigkeit gibt es die Möglichkeit bzw die Pflicht eines Insolvenzverfahrens, in welchem man sich als Privatperson auch gut entschulden kann und auch sonst kann man Schulden durchaus in den Griff bekommen. Wenn man das selbst nicht schafft, gibt es dafür professionelle Hilfe.

Also ich habe wirklich Verständnis für eine solche Situation, man kann da auch unverschuldet hineingeraten und persönlich ist das hart, aber ein Fehlverhalten seitens des Gerichtsvollziehers oder des Vermieters kann ich aus deinem Posting nicht ablesen. Im übrigen kommt man nicht ins Gefängnis, wenn man pleite ist, nur wenn man die Abgabe des eidesstattlichen Vermögensverzeichnisses dem Gerichtsvollzieher verweigert.

Gruß
Tom

Hallo Petra!

Schulden, Zahlungen erfolgen nicht, eine Einigung über Ratenzahlungen existiert nicht oder wird nicht eingehalten, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, der daraufhin beauftragte Gerichtsvollzieher bekommt weder Geld noch findet er pfändbare Sachen vor, dann kann der Gläubiger die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über das Vermögen des Schuldners verlangen. Damit weiß der Gläubiger sicher, daß es z. Zt. nichts zu holen gibt. Eine EV, in der Vermögenswerte verschwiegen werden, ist strafbewehrt. Weigert sich der Schuldner, die EV abzugeben, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. Der Schuldner wird auf Kosten des Gläubigers in Haft genommen. Wegen Schulden gibts keinen Haftbefehl. Es geht ausschließlich um die Erzwingung der EV. Wird diese abgegeben, ist der Schuldner unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Der Gläubiger hat alle Maßnahmen einschließlich Kosten der Haft zu bezahlen. Er wird diese Kosten dem Schuldner in Rechnung stellen, wodurch dieser immer tiefer in den Schulden steckt. Gleichzeitig wird es für den Schuldner aussichtsloser, Geld zu verdienen. Niemand kann Spaß an solchen Maßnahmen haben. Es kostet alles nur Geld und läuft dem ursprünglichen Ziel entgegen, Geld vom Schuldner zu erhalten.

Der Schuldner ist passiv, wartet ab, was an Ungemach auf ihn zukommt und beeinträchtigt seine Lebensqualität durch Existenzängste. Gleichzeitig zögert er, Schritte zu unternehmen, die das grausame Spiel beenden, weil er seine Kreditwürdigkeit in Gefahr sieht. Eine Selbstauskunft bei der Schufa würde ihn überzeugen, daß es keinen Anlaß mehr für solches Zögern gibt. Dort sind nämlich die Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich Haftbefehl längst aktenkundig. Da gibts nichts mehr zu verschlimmern. Das Thema Bonität hat sich für die nächsten Jahre erledigt.

Es ist deshalb an der Zeit, sich Luft zu verschaffen, um im nächsten Schritt die Situation endgültig zu bereinigen. Andernfalls würden z. B. Lohn- und Kontenpfändungen jede Aktivität im Keim ersticken. Bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit dem damit einher gehenden Vollstreckungsschutz können Monate vergehen. Deshalb spricht man mit allen Gläubigern und versucht, einen Vergleichsbetrag mit moderater, einhaltbarer Abzahlung sowie Aussetzung aller Vollstreckungsmaßnahmen zu erreichen. Dabei macht der Schuldner deutlich, daß er im Falle nicht zustande kommender Einigung Insolvenzantrag stellen wird. Scheitert der Versuch, weil überhaupt nichts gezahlt werden kann oder weil sich ein oder mehrere Gläubiger quer stellen, gibt der Schuldner sofort die EV ab. Die sofortige Abgabe der EV ist auch fällig, wenn die Fronten so verhärtet sind, daß Gläubiger und Schuldner nicht mehr miteinander reden können. Damit herrscht für begrenzte Zeit Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher, aber die Schulden und die laufenden Zinsen sind natürlich nicht aus der Welt. Es ist also keine Lösung, es herrscht nur trügerische Ruhe.

Wenn die Schulden nicht in absehbarer Zeit bezahlt werden können, bringt ein Insolvenzverfahren die endgültige Erledigung. Bis zur förmlichen Restschuldbefreiung dauert es zwar 6 Jahre, aber faktisch sind die Schulden mit Eröffnung des Verfahrens erledigt. Der Schuldner muß sich um Arbeit bemühen, das darf auch selbständige Arbeit sein und er darf alles behalten, was er zur bescheidenen Lebenshaltung benötigt. Was darüber hinaus geht, muß an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, der für eine Verteilung an die Gläubiger sorgt. Aber nur unerfahrene, private Gläubiger hoffen (regelmäßig vergeblich) darauf, noch je einen Cent ihrer Forderung zu erhalten.

Der „redliche Schuldner“ (Terminus aus der Insolvenzordnung) wird die Zeit bis zur Restschuldbefreiung nutzen, wieder auf die Füße zu kommen. Ganz wichtig: Es darf keinen Cent neuer Schulden geben, andernfalls kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Der Schuldner kann völlig befreit als Angestellter arbeiten. Er kann aber auch selbständig tätig sein. Nur zur Info: Es gibt bundesweit eine beträchtliche Anzahl Selbständige, darunter etliche Ärzte, Zahnärzte und Rechtsanwälte, die in der Wohlverhaltensphase ihre Betriebe und Praxen führen und das Verfahren nicht als Katastrophe, sondern als Befreiung begreifen.

Dein Freund muß zunächst die „Bremse im Kopf“ los werden, die ihn die Situation nicht bereinigen läßt, um sich die Selbständigkeit nicht zu verbauen. Tatsächlich ist seinem Leben und seiner Zukunft die Berechenbarkeit durch Schulden und Vollstreckungen genommen. Er muß das Handeln in die Hand nehmen und die unbegründete Furcht vor den letztlich befreienden Schritten ablegen.

Konkrete Vorgehensweise: Dein Freund ruft kommenden Montag, also übermorgen, nacheinander alle Gläubiger an. Ziel: Niedrige Vergleichsquote und einhaltbare Raten sowie Einstellung aller Vollstreckungsmaßnahmen. Andernfalls Insolvenz ankündigen. Kommen mündliche Vereinbarungen zustande, sofort einen Brief mit der Vereinbarung hinterher schicken und die Vereinbarung unterschreiben lassen. Dein Freund wird sofort merken, ob es zu Vereinbarungen mit allen Gläubigern kommt oder nicht. Er ist nicht (mehr) Bittsteller. Er bietet vielmehr eine Handlungsweise an. Wenn einer sich nicht einigen will, dann läßt er es eben bleiben. Dann ruft Dein Freund sofort den Gerichtsvollzieher an und teilt ihm mit, er möge sich die unterschriebene EV abholen. Parallel dazu schreibt Dein Freund einen Brief an das Amtsgericht und teilt mit, daß er zahlungsunfähig ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt. Im Schlußsatz des 3-Zeilers bittet er um Stundung der Verfahrenskosten.

Das Ganze kann bis Mitte kommender Woche erledigt sein. Ab dann kann es nur noch aufwärts gehen. Vom Amtsgericht kommt ein Fragebogen, in dem Vermögenswerte anzugeben sind und irgendwann meldet sich ein Mensch und stellt sich als Insolvenzverwalter vor. Das wars dann im wesentlichen schon.

Im Moment keine Arbeit, Probleme beim laufenden Lebensunterhalt und womöglich mit der Miete -> Sofort zum Sozialamt!

Wichtig erscheint mir, daß Dein Freund jetzt keine neuen Barrieren aufbaut, indem er sein Herz an ein Auto oder andere Vermögenswerte hängt, die evtl. im Moment nicht zu halten sein werden. Das sind alles ersetzbare Dinge. Es geht darum, Lasten der Vergangenheit zu erledigen und befreit Zukunft zu gestalten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Petra,

ich finde auch, das alle völlig überzogen auf die Schulden reagieren.
Wenn man dem Axel alles erlässt, hat er wenigstens eine Chance durch Selbstständigkeit wieder Fuß zu fassen.
Ich wünsche Axel dabei viel Glück. Selbstständigkeit ist alles andere als einfach. Ich wünsche ihm, das alle Kunden ihre Rechnungen bezahlen und so dem guten Axel einen guten Start mit Aufbauchancen ermöglichen.
Ihm wünsche ich dann auch einen guten Gerichtsvollzieher, der seine Interessen gut vertritt, damit er an sein Kohle kommt.
Zu guter letzt wünsche ich ihm, das seine Existenz nicht wegen ein paar Zahlungsunwillger Menschen auf der Kippe steht.

Soviel gute Wünsche machen doch Mut, oder? Naja, eigentlich beantwortet das nicht deine Frage, sorry.

Gruß
roland

Hi Wolfgang!

DANKE! für diesen hervorragenden Artikel!!!
Absolut fundiert und wirklich anschaulich erklärt!!
Wenn ich schon Sternchen vergeben dürfte, würd ich Dir einen geben :wink:

Lieben Gruß,

Typhoon

Hallo!
Hallo!

ich finde auch, das alle völlig überzogen auf die Schulden
reagieren.

Zu guter letzt wünsche ich ihm, das seine Existenz nicht wegen
ein paar Zahlungsunwillger Menschen auf der Kippe steht.

eben - und das gilt auch vice versa. Zumal es ja gesetzliche Möglichkeiten der Entschuldung gibt. Außerdem würde überhaupt nichts funktionieren, müsste man sich nicht an Verträge halten. Niemand könnte da irgendetwas selbstständig oder auch unselbstständig machen.

Und der Gerichtsvollzieher ist sicherlich nicht Vertreter des Schuldners.

Gruß
Tom
Gruß
Tom

Arbeit macht zwar nicht frei, aber das Leben süß

Hallo!

Super Antwort!!

Gruß
Tom

Hallo,
es gibt doch die Privatinsolvenz - wäe das nicht eine Möglichkeit.
Da kann man auch letztendlich ein Schuldenerlass erreichen.
Das geht aber nur dann wenn der Schuldner auch wirklich mitarbeitet.
Die Forderung, die Schulden einfach so zu erlassen um dem
Schuldner einen „Neuanfang“ zu ermöglichen ist doch wohl etwas
einfach gestrikt. Wenn das nämlich so einfach wäre - warum machen
wir dann nicht alle Schulden, Schulden, Schulden - es wird uns dann
doch niemand was können - die Schulden werden erlassen.

So, gehts´denn nun auch nicht - der deutsche Bundesbürger ist schliesslich kein Entwicklungsland - da kommt das schon mal vor.

Gruss

Günter Czauderna

Wolfgang, das war klasse!

Ich werde mich noch melden. Vielen Dank!

Bis dahin lieben Gruß

Petra

Ganz lieben Dank, Herr Meyer!

Nur mit Mülltonnenausleeren würde der Herr Axel nie in die Verlegenheit geraten, seine Schulden zahlen zu müssen. Denn mit Ein-Euro-Jobs käme er nie über die pfändbare Grenze. Also weiterhin ein Sozialfall, für den Sie und ich bezahlen???

Gruß

Petra

Arbeit macht zwar nicht frei, aber das Leben süß

Danke Nick!

Nur so etwas wie Deinen Wortlaut habe ich hier wirklich nicht gesucht. Kasper mal woanders weiter!

Hallo!

Egal wie bitter die durch unbezahlte Rechnungen gerissenen Löcher bei den Gläubigern sind, haben diese keinerlei Nutzen von jahrelangen fruchtlosen Beitreibungsversuchen. Nur Inkassobüros, RA-Kanzleien und Gerichtsvollzieher sind mit ihren Gebührenordnungen Nutznießer. Im Endeffekt entstehen perspektivlose Sozialfälle, also Lasten für die Allgemeinheit.

Wenn sich der Schuldner die alberne McDonalds-Kappe aufsetzt, mag das noch der (nicht finanziellen) Genugtuung manchen Gläubigers dienen (ha, das hat der faule Zahler jetzt davon), aber am Ende werden die Schulden trotzdem weiter steigen. Das passiert immer dann, wenn die Kosten der Rechtsverfolgung und Zinsen schneller steigen, als der Schuldner mit mäßigem Verdienst bezahlen kann. Abertausende solcher Fälle gab es vor der Einführung der Privatinsolvenz. Etliche Anwälte schimpften gegen die Möglichkeit, weil sie die sichere Einnahmequelle 30-jähriger Schuldnerverfolgung versiegen sahen. Dabei wurden ungezählte Familien ruiniert, die nie wieder auf einen grünen Zweig kamen. Bei irgendwelchen rechtswidrigen Handlungen wie Einbruch oder Körperverletzung war es schon immer selbstverständlich, dem Täter irgendwann eine neue Chance zu geben. Es war früher „billiger“, jemanden mit Vorsatz totzuschlagen, als in die Überschuldung zu geraten. Die kriminelle Tat war nach Verbüßung der Strafe erledigt, dagegen führten Schulden zu oft lebenslanger Verfolgung. Zahllose Gewerbetreibende gerieten so in den endgültigen Ruin. In gleicher Weise auch die Gewerbetreibenden, deren Schuldner nicht zahlen konnten oder wollten. Eine Kette aus ruinierten Existenzen ohne Ende.

Wenn eine Lage unhaltbar geworden ist, führt das Wälzen von Schuldfragen nicht weiter. Deshalb wird eine Lösung gebraucht, die wieder zu tragfähigen Zuständen führt. Die Privatinsolvenz bietet diese Lösung mit Ausnahme der Fälle, bei denen Verbindlichkeiten das Ergebnis von Straftaten sind.

Gruß
Wolfgang

2 „Gefällt mir“

Was kann man gegen

einen Gerichtsvollzieher tun, der Rufschädigung betreibt?

  1. Beschwerde mit der Bitte um Bearbeitung an das
    örtliche AMtsgericht. Kurz fassen, keine Romane.

  2. Den GV rauswerfen, soll er doch mit der
    Polizei oder so wiederkommen…

Liebe wer-weiss-was Freunde,

nun bin ich noch gar nicht so lange dabei in diesem tollen
Forum, und
schon habe ich wieder eine „Angelegenheit“, in der ich mich
über
jeden gut gemeinten Ratschlag freuen würde.

Wenn wir uns jetzt vorstellten, ich hätte einen guten Freund,
der
mich gerade besucht hätte. Nennen wir ihn Axel. Axel ist
fertig
gewesen.

Seine Situation: Axel ist arbeitslos, will das aber ändern,
hat auch
ein - naja, sage ich - realistisches Konzept für eine
Selbständigkeit
(Hartz IV oder ALG II kommen für ihn nicht in Frage). Er
rackert, ist
voller Ideen und Zuversicht.

Alte Schulden, durch Zins und Zinseszins jetzt knapp im
fünfstelligen
Bereich. Gerichtsvollzieher seit Jahren, mal hier und da 'nen
Hunderter abbezahlt. Gerichtsvollzieher: Gib Eidesstattliche
ab, dann
lass ich dich - vorerst - in Ruhe. Wenn nicht, kommst Du in
den
Knast! Macht Axel das, sind seine Pläne von Selbständigkeit
völlig
zerplatzt. „Da kann ich mich gleich aufhängen“, meint er. Dem
habe
ich zugestimmt.

DER HÖHEPUNKT: Obwohl der Gläubiger bislang keinen
Haftkostenvorschuss einbezahlt hat, droht der GV immer damit:
Für
dich ist die Zelle schon reserviert. Jetzt hat der GV Kontakt
zum
Vermieter von Axel aufgenommen und diesem gegenüber
versichert, er
erscheine mit Polizei und breche Axels Wohnung auf. Da dieser
auch
noch eine Miete in Rückstand ist, fiel gleich das Wort von
Räumungsklage.

Ich halte Axel für einen - vielleicht pflippigen, aber sich
bemühenden - intellektuellen Zeitgenossen. Wenn ihm so der
Boden
unter den Füßen weggezogen wird, ist er vielleicht demnächst
Penner
und seine Schulden werden so auch nicht getilgt. Nur das kann
doch
nicht Methode unseres Rechtssystem sein, oder? Was kann man
gegen
einen Gerichtsvollzieher tun, der Rufschädigung betreibt?

Ich danke im Voraus für jeden Tipp.

Viele Grüße

Petra

Hallo!

  1. Den GV rauswerfen, soll er doch mit der
    Polizei oder so wiederkommen…

Ein super Ratschlag - dann muss man wenigstens diese Kosten auch noch zahlen!

Gruß
Tom

…aber wer weiss, vieleicht viele Andere.

Hi,

aber wem juckt´s

nicki