Gerichtsvollzieher - Pfändung

Ich hab mal eine Frage zum Thema Gerichtsvollzieher.

Mein Mann und ich wohnen seit 2 Jahren zusammen. Wir haben uns eine gemeinsame Wohnung genommen. Ich habe die komplette Wohnung eingerichtet (Belege auf meinen Namen liegen vor), er hatte lediglich seinen alten Computer und seine Klamotten dabei.

Wir haben dieses Jahr geheiratet und Gütertrennung vereinbart. Nun ist es so, dass mein Mann nicht unerhebliche Schulden hat (diese sind komplett entstanden, noch bevor wir uns überhaupt kannten). In den nächsten Tagen wird der Gerichtsvollzieher bei uns auftauchen. Nun meine Frage: ALLE Gegenstände (bis auf den alten Computer meines Mannes) befinden sich NACHWEISLICH mit Rechnungen auf meinen Namen in meinem Besitz. Die meisten Sachen habe ich schon besessen, noch bevor ich meinen Mann kennengelernt habe. Allerdings habe ich mir auch nach der Hochzeit einen nagelneuen Laptop gekauft (Rechnung ebenfalls auf meinen Namen, Ratenzahlung läuft ebenfalls auf meinen Namen). Wenn nun der Gerichtsvollzieher kommt und will z.B. meinen Laptop oder den Flatscreen-TV (ebenfalls von mir gekauft, Rechnung auf meinen Namen liegt vor) pfänden, kann er das so einfach? Wenn ich ihm dann sage, dass dies meins ist und zeige ihm die Rechnung, die ja auf mich läuft, lässt er dann die Finger von den Sachen? Mein Mann hat nichts Pfändbares (woher auch, er hat ja kein Geld), also müsste der GV so wieder gehen? Es stehen so viele verschiedene Sachen im Internet dass ich schon nicht mehr weiss, was stimmt. Liegt das teilweise auch an der Laune des GV? Ich mein, wenn er schon schwarz auf weiß sieht, dass die Sachen mir gehören, kann er die ja nicht so einfach pfänden und sagen, ich soll mir das Zeugs wieder einklagen!? Bitte dringend um Antwort!

Du musst nachweisen,dass alles dir gehört sonst geht der GV davon aus das es beiden gehört.

Du musst nachweisen,dass alles dir gehört sonst geht
der GV davon aus das es beiden gehört.

Reichen denn meine Rechnungen auf meinen Namen aus, um das nachzuweisen? Und klebt der trotz Rechnung den Kuckuck auf und ich muss es mir dann einklagen?

Der Nachweis reicht aus

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