Gerichtsvollzieher Pfändung Unterhalt

Hallo … wer weiss was … ??

Bin im Februar 2012 wg. einer Verletzung Arbeitslos geworden. Kann deswegen meinen Unterhalt von 660 .-
für meine zwei Kinder seit ca. 6 Mon. nicht bezahlen …
Erst meinte meine Ex - Frau, kein Problem …
Nun hatt sich aber ein Gerichtsvollzieher angekündigt und
will Pfänden ??
Ich beziehe seit Februar 1035 .- € Arbeitslosengeld und zahle 640 .- € Miete … !!
Da fällt es leider schwer auch noch den Unterhalt zu zahlen …

Kann mir hier jemand bitte Info´s geben ???

Danke P.

Hallo

Ich gehe mal davon aus, dass es einen Unterhaltstitel gibt. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, musst du leider ein paar Regeln beachten.
Solange der Titel vorliegt, kann jederzeit gepfändet werden und der laufende Unterhalt läuft weiter.
Du musst eine Abänderungsklage einreichen und dann sehr ausführlich begründen, warum du nicht arbeiten kannst, bzw. sich dein Nettoeinkommen verringert hat.
In der Regel sind die Gerichte aber sehr hat und stellen hohe Hürden auf. Du wirst ärztliche Atteste und Bescheinigungen brauchen. Zusätzlich wird man von dir verlangen eine Arbeit aufzunehmen die deinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entspricht. Ansonsten wird dir fiktiver Unterhalt angerechnet auf Basis deinen Letzen Einkommens unterstellt.
Ich würde das mal mit einem Fachanwalt bereden bevor du eine Klage einreichst. Alternativ kannst du sicherlich auch besser abschätzen, ob und wann du wieder in alten Job arbeiten kannst.
Gruss

Vorrübergehende Arbeitslosigkeit ist erst mal kein Grund den Unterhalt zu reduzieren, ansonsten umgehend zum Anwalt gehen und Abänderungsklage einreichen um den Unterhalt zu reduzieren.
Bei einem Titel vom Jugendamt wäre es evtl. auch möglich sich dorthin zu wenden.
Evtl. vorher Beratungsschein beim Amtsgericht holen falls kein Geld für ein Anwalt da ist.
Während der Arbeitslosigkeit besteht ein Selbstbehalt von 770 €, darin ist bereits die Miete enthalten.
Wären also zur Zeit noch ca. 250 € die als Unterhalt zur Verfügung stehen.

640 € Miete sind dann doch für eine Einzelperson recht hoch.

Krümelchen

Hallo,
Bei Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt von 950,- € nach Abzug der Unterhaltszahlungen übrig bleiben, bei Arbeitslosen 770,- € Selbstbehalt. Nachzulesen bei: http://www.mein-recht.de/selbstbehalt.html

Alles Gute

Bei dem ALG ist nichts mehr pfändbar. GV kommen lassen und das wars dann.

du hast einen selbstbehalt von 1050 euro+riesterrente+benzinkosten zur arbeit.die können dir gar nichts,ausser dass sie dir den unterhalt den du nicht zahlen kannst in schulden anrechnen,bei krankheit weiss iches nicht zu 100% aber ehrlich gesagt die frauen heutzutage sind abgewickst und dreisst!am besten offiziel wenig verdienen und nebenbei arbeiten,sonst wirst du wie ne ganz ausgenommen.gruss

Hallo … wer weiss was … ??

Bin im Februar 2012 wg. einer Verletzung Arbeitslos geworden.
Kann deswegen meinen Unterhalt von 660 .-
für meine zwei Kinder seit ca. 6 Mon. nicht bezahlen …
Erst meinte meine Ex - Frau, kein Problem …
Nun hatt sich aber ein Gerichtsvollzieher angekündigt und
will Pfänden ??
Ich beziehe seit Februar 1035 .- € Arbeitslosengeld und zahle
640 .- € Miete … !!
Da fällt es leider schwer auch noch den Unterhalt zu zahlen

Kann mir hier jemand bitte Info´s geben ???

1000€ Selbstbehalt so können sie dir 35€ weg nehmen

hallo,

kann ich nicht helfen,würde mir aber einen anwalt nehmen…

lisa

Sie hätten sofort bei Gericht eine Verringerung des Unterhaltes fordern müssen, was wer gesagt hatte ist völlig egal. Da dieses nicht gemacht wurde, ist die Pfändung korrekt.
erst ab den Tag, wo das bei Gericht beantragt wird, kann dieses berücksichtigt werden.
Wie viel Sie an Miete zahlen spielt keine Rolle. Sie könnten sich als Einzelperson ein Zimmer nehmen, das wird nicht angerechnet.
Suchen Sie sich einen Anwalt für Familienrecht, es kann im Moment ca 150 Euro gepfändet werden. Wertsachen natürlich auch.

Ihr Freibetrag liegt als Arbeitsloser geringer, als wie wenn Sie arbeiten, dieses muss allerdings beantragt werden,

Lass dich von der ArGe (Hartz 4) beraten. Sprich mit deiner Ex.

Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass Deine Exfrau einen Titel hat, mit dem sie pfänden kann. Eine solche wird dann auch erfolgreich sein. Bis auf den Selbstbehalt von 770 € ist unterhaltsrechtlich die Pfändung möglich.

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…

Gegenüber minderjährigen Kindern gibt es eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass man den Unterhalt seiner Kinder auch durch Neben- oder weitere Jobs sicherstellen muss. Solche Einkünfte können auch „fiktiv“ angerechnet werden. Dir droht nicht nur die Pfändung, sondern dass auch monatlich enorme Schulden auflaufen. Dem kann nur mit einer Abänderungsklage abgeholfen werden. Damit besteht die Möglichkeit, den monatl,. Unterhaltsbetrag herabstufen zu lassen. Arbeitslosigkeit wird oftmals als Grund nicht angenommen .,.

Versuche über Dein Amtsgericht einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“ (Rechtsantragsstelle) zu bekommen. Damit kannst du dich von einem Fachanwalt für Familienrecht deiner Wahl für 10 € ausführlich beraten lassen!

LG

Hallo,

von Seiten der Düsseldorfer Tabelle, stehen dir als Arbeitsloser 770€ zu.
Der Rest ist normalerweise pfändbar. Wieso ist die Miete so hoch?
Könntest du schon wieder arbeiten?
Könnte sein, dass man von dir verlangt, eine kleinere Wohnung anzumieten um den Unterhalt zu zahlen.
Unterhalt verjährt auch nicht- heißt, zahlen musst du ihn.
LG

Hallo,

der Selbstbehalt reduziert sich jetzt ab Arbeitslosigkeit auf 770 Euro. Darin sind 360 Euro Warmmietkosten enthalten. Wenn die Miete zu teuer ist, kann man nur hoffen (also ist nicht sicher), dass ein Richter das akzeptiert.

Mit den Einkommensunterlagen zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen. Damit und mit 10 Euro zum Anwalt der eigenen Wahl und eine fundierte Beratung bekommen.

Evtl. funktioniert ja eine Abänderungsklage. Das kann aber ein Anwalt besser einschätzen.

Gruß