Hallo,
ich gehe einmal davon aus, dass Deine Exfrau einen Titel hat, mit dem sie pfänden kann. Eine solche wird dann auch erfolgreich sein. Bis auf den Selbstbehalt von 770 € ist unterhaltsrechtlich die Pfändung möglich.
http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…
Gegenüber minderjährigen Kindern gibt es eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass man den Unterhalt seiner Kinder auch durch Neben- oder weitere Jobs sicherstellen muss. Solche Einkünfte können auch „fiktiv“ angerechnet werden. Dir droht nicht nur die Pfändung, sondern dass auch monatlich enorme Schulden auflaufen. Dem kann nur mit einer Abänderungsklage abgeholfen werden. Damit besteht die Möglichkeit, den monatl,. Unterhaltsbetrag herabstufen zu lassen. Arbeitslosigkeit wird oftmals als Grund nicht angenommen .,.
Versuche über Dein Amtsgericht einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“ (Rechtsantragsstelle) zu bekommen. Damit kannst du dich von einem Fachanwalt für Familienrecht deiner Wahl für 10 € ausführlich beraten lassen!
LG