Guten Tag,
erwarte demnächst besuch vom gerichtsvollzieher,da ich arbeitslos geworden binn und die raten meiner schulden nicht mehr bezahlen kann binn verheratet und meine frau ist hoch-schwanger erwarten die tage unser baby,habe einen antrag auf arbeitsloengeld 1 gestellt werde noch auf wohngeld einen antrag stellen habe als einzigen luxus einen lcd fernseher wo die quittung auf meine frau gestellt ist und sie den fernseher gekauft hatte vor unserer ehe also in die ehe mitgebracht hatt der hat anfang des jahres 333,- euro gekostet und die nächste frage lautet habe ein läptop zuhause der meinem bruder gehört und momentan in schottland seine auslands semester verbringt habe den kaufvertag von ihm wo der kaufvertrag auf mein bruder sein namen ist auch bei mir den hatte er gebraucht für 410.-euro gekauft
wobei ich ihn im moment nutze kann mir der gerichtsvollzieher die beiden geräte pfänden???
vielen dank für die antwort im voraus.
Hallo!
Also grundsätzlich gilt der Besitz hier als Anscheinsbeweis für Eigentum. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher davon ausgehen darf, dass sämtliche Gegenstände in Ihrer Wohnung auch Ihnen gehören.
Sie müssen also beweisen können, dass die Geräte nicht Ihnen gehören. Dies betrifft jedoch nur das Notebook. Der Fernseher Ihrer Frau kann dennoch gepfändet werden, denn sonst würde schließlich alles in Ihrer Wohnung Ihrer Frau gehören.
Allerdings, ein Hinweis aus meiner Praxiserfahrung:
Ein Notebook, was irgendwann mal 400 EUR gekostet hat und ein Fernseher, der mal 300 EUR Wert war, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gepfändet.
Die Kosten einer Versteigerung sind so hoch, dass sich das alles gar nicht lohnt.
Um den Fernseher müssen Sie sich also keine Sorgen machen (insbesondere wenn es ihr einziger ist), und wenn Sie einen Kaufbeleg für das Notebook haben, aus dem hervorgeht, dass es nicht Ihnen gehört, dann können Sie ziemlich sicher sein, dass bei Ihnen keine dieser beiden Gegenstände gepfändet werden.
nein, nur was dir gehört kann gepfändet werden
Ja, den Fernseher schon, da das Gesetz davon ausgeht, dass Gegenstände, die zum Haushalt gehören, beiden Ehegatten gehören. Zwar könnte Ihre Frau dann Drittwiderspruchsklage erheben, erscheint mir aber zu aufwendig der Weg. Hat eine Schwester von Ihnen oder Ihrer Frau nicht ein kleineres schäbigeres Gerät. Dann tauschen Sie mal für ne Weile. Vielleicht schulden Sie Ihrer Schwester etwas, und die Schwester fordert ein Pfand?
Manchmal löst man rechtliche Verhältnisse über die Veränderung der tatsachen.
Einen Gruß