Gerichtsvollzieher - reinlassem ?

Guten Morgen liebe Com,

es geht um das leidige Thema Gerichtsvollzieher:

  1. Muss man einen Gerichtsvollzieher, wenn er sich schriftlich angemeldet hat in die Wohnung lassen? Darf er z.B Kleiderschränke durchstöbern ?

  2. Wenn man ihn nicht reinlassen muss, meldet er sich dann nochmals schriftlich an, oder steht er irgendwann mit der Polizei vor der Tür?

  3. Wie lange dauert so im Durschnitt ein Bescheid vom Gericht, das er sich mit 'Gewalt’zutritt zu der Wohnung verschaffen darf?

  4. Was darf er alles pfänden? Pfändet er einen TV oder einen einen 4 Jahre alten Pc?

Vllt kann die Fragen einer beantworten - oder hat eine Seite wo man das alles nachlesen kann - da im Internet soviele verschiedene Meinungen herumfliegen, das man nicht weis wem man glauben soll.

Lg

Hallo,

der Gerichtsvollzieher will von dir kein Geld sondern er ist nur der Beauftragte deiner Gläubiger, bei denen du Schulden hast,
der Gerichtsvollzieher kann also gar nichts dafür, daß er jetzt in deine Wohnung muss.

Er wird alles mitnehmen, was man nicht unbedingt zum Leben braucht UND was sich zu Geld machen lässt.

Läßt man ihn nicht rein, wird er mit der Polizei wiederkommen.

grüße
miamei

Guten Morgen liebe Com,

Guten Morgen lieber Nerd,

es geht um das leidige Thema Gerichtsvollzieher:

  1. Muss man einen Gerichtsvollzieher, wenn er sich schriftlich
    angemeldet hat in die Wohnung lassen?

Nein, muss man nicht. Er kann dann beim nächsten Mal die Tür öffnen lassen und ist auch so drin.

Darf er z.B
Kleiderschränke durchstöbern ?

Ja.

  1. Wenn man ihn nicht reinlassen muss, meldet er sich dann
    nochmals schriftlich an, oder steht er irgendwann mit der
    Polizei vor der Tür?

Eher letzteres. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es eine Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gibt.

  1. Wie lange dauert so im Durschnitt ein Bescheid vom Gericht,
    das er sich mit 'Gewalt’zutritt zu der Wohnung verschaffen
    darf?

Viertelstunde?

  1. Was darf er alles pfänden? Pfändet er einen TV

Wenn es sich um das einzige Gerät handelt, dann nicht bzw. nur im Austausch gegen ein anderes Gerät. Sonst ist das durchaus möglich.

oder einen
einen 4 Jahre alten Pc?

Wenn das Ding noch irgendeinen Wert hat, dann ja, wobei auch hier zu bedenken ist, dass der PC für den Schuldner notwendig sein könnte.

  1. Muss man einen Gerichtsvollzieher, wenn er sich schriftlich angemeldet hat, in die Wohnung lassen? Darf er z.B Kleiderschränke durchstöbern ?

Die Befugnisse des Gerichtsvollziehers ergeben sich aus § 758 ZPO.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/758.html

Erforderlich ist gem. § 785 a ZPO die Einwilligung des Schuldners oder eine richterliche Anordnung.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/758a.html

  1. Wenn man ihn nicht reinlassen muss, meldet er sich dann nochmals schriftlich an, oder steht er irgendwann mit der Polizei vor der Tür?

Wenn man ihn nicht reinlassen muss, dann kann ihm auch die Polizei nicht helfen. Es ist ja nicht die Aufgabe der Polizei, Maßnahmen durchzusetzen, die gar nicht rechtmäßig sind. Muss man ihn aber reinlassen (siehe dazu oben), dann wird der Gerichtsvollzieher Polizei und Schlüsseldienst hinzuziehen, ja.

  1. Wie lange dauert so im Durschnitt ein Bescheid vom Gericht, das er sich mit ‚Gewalt‘ zutritt zu der Wohnung verschaffen darf?

Da muss ich leider passen. Du könntest aber mal beim Amtsgericht anrufen und dort nachfragen. Behörden und auch Gerichte sind durchaus oft bereit, allgemeine Informationen zu erteilen und Auskünfte zu erteilen. Zu verlieren hast du jedenfalls nichts. Mehr als eine Antwort verweigern, können die ja nicht.

  1. Was darf er alles pfänden? Pfändet er einen TV oder einen einen vier Jahre alten PC?

Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher gem. § 808 ZPO alles pfänden, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet (auf das Eigentum kommt es zunächst einmal nicht an).

http://dejure.org/gesetze/ZPO/808.html

Was unpfändbar ist, ergibt sich im Wesentlichen aus § 811 ZPO.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html

Ein Fernseher ist ein klassischer Fall für eine Austauschpfändung. Ist der Fernseher sehr wertvoll, so kann er gepfändert werden, es muss dem Schuldner dann aber ein anderer Fernseher zur Verfügung gestellt werden. Näheres liest du in §§ 811 a und 811 b ZPO nach.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/811a.html

http://dejure.org/gesetze/ZPO/811b.html

Auf alle erdenklichen Einzelheiten will ich jetzt nicht eingehen. (Beispiel: Haustierpfändung, siehe dazu § 811 c ZPO, Pfändung von Hausrat: § 812 ZPO).

Hausbesuche von Gerichtsvollziehern enden regelmäßig ohne Pfändung. Man belässt den Schuldnern sehr viel, auch ein Fernseher wird in der Regel nicht gepfändet.

Hallo,

  1. Muss man einen Gerichtsvollzieher, wenn er sich schriftlich
    angemeldet hat in die Wohnung lassen?

Man kann auch im Hausflur mit ihm verhandeln, wenn einem das lieber ist. So lang er keine Durchsuchungsanordnung hat muß man ihn auch nicht rein lassen (Gefahr im Verzug mal ausgenommen, dann verschafft er sich Zutritt und fragt nicht lang). Die bekommt er aber, weshalb es nicht sinnvoll ist ihn nicht rein zu lassen.

Darf er z.B Kleiderschränke durchstöbern ?

Wenn er dort pfändbare Gegenstände vermutet, spricht nichts dagegen.

steht er irgendwann mit der Polizei vor der Tür?

Die Polizei (oder einen Kollegen) holt er eher zu seiner eigenen Sicherheit und um bei den Nachbarn keine Mißverständnisse (da könnte ja ein Dieb die Wohnung öffnen lassen, de GV trägt ja keine Uniform) aufkommen zu lassen. Um die Wohnung zu öffnen wird er einen Schlüsseldienst beauftragen. Daß Schlösser aufgeschossen oder Türen eingetreten werden, passiert eher im Fernsehen.

  1. Was darf er alles pfänden? Pfändet er einen TV

Siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Unpf%C3%A4ndbarer_Gegen…

oder einen einen 4 Jahre alten Pc?

Selbst, wenn er es dürfte, würde er das nicht machen, weil der in der Regel keinen (Verkaufs-)Wert hat.

Cu Rene

Hausbesuche von Gerichtsvollziehern enden regelmäßig ohne
Pfändung. Man belässt den Schuldnern sehr viel, auch ein
Fernseher wird in der Regel nicht gepfändet.

Das liegt aber daran, dass es regelmäßig einfach nichts zu Pfänden gibt. Auch für Fernseher existiert kein wirklicher Markt, der den Aufwand rechtfertigen könnte. Wenn man dem Gerichtsvollzieher aber einen Tipp gibt oder ihm den klaren Auftrag erteilt, einen bestimmten Gegenstand zu pfänden, dann nimmt er auch was mit. Ich hatte mal einen Schuldner, der mir vorjammerte, was für ein armer Student er doch sei. Gleichzeitig betrieb er aber bei ebay einen regen Handel mit Original-Fußballtrikots. Ich habe den gerichtsvollzieher gebeten, ein paar von den Dingern zu suchen und zu pfänden. Zack, plötzlich war doch Geld da.

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So lang er keine Durchsuchungsanordnung hat muß
man ihn auch nicht rein lassen (Gefahr im Verzug mal
ausgenommen, dann verschafft er sich Zutritt und fragt nicht
lang).

wann kann beim Gerichtsvollzieher Gefahr in Verzug bestehen? *staun*

Das liegt aber daran, dass es regelmäßig einfach nichts zu
Pfänden gibt.

Woran auch sonst?

Ich habe den Hinweis erteilt, weil ich vermute, dass viele Schuldner die Grenze dessen, was man ihnen belässt, falsch ansetzen und sich übertrieben viele Sorgen machen. In der Regel ist eben - aus Sicht eines Gerichtsvollziehers - nichts zu holen, auch wenn die Wohnung alles hat, was eine Wohnung so braucht. Auch einen vier Jahre alten Fernseher wird man in aller Regel nicht sinnvoll verwerten können, so dass ich die Pfändung verbietet.

Hallo,
wenn das Möbelauto schon vor der Türe steht? Sollte er den Schuldner mit all seinen möglicherweise verbliebenen Wertgegenständen abziehen lassen und dann der Polizei die Suche überlassen? Da wird er doch wohl lieber noch schnell in seinem Bezirk tätig und sichert, was noch zu sichern ist.

Cu Rene

Hallo,

die einfachste Art einen Gerichtsvollzieher loszuwerden ist, ihm das Geld, das man anderen Leuten schuldet zu geben.

Wenn man das nicht kann, weil man mehr ausgegeben hat als man hätte tun sollen, dann muss man damit Leben, dass hier auch mal die eigenen Persönlichkeitsrechte hinter den Rechten der Leute denen man Geld schuldet zurückstecken müssen.

Es ist wenig sinnvoll dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zu verweigern, denn beim nächsten mal steht er mit Gerichtsbeschluss, Polizei und ggf. Schlüsseldienst da. Und für diese Kosten muss dann der Schuldner auch noch einstehen was ihn irgendwann einmal so in die Miesen bringt, dass er gar nicht mehr rauskommt.

Viele Grüße

Lumpi

Nebenbei bemerkt - die Polizei ist nicht dafür zuständig, Schuldner zu suchen.

Danke

Nebenbei bemerkt - die Polizei ist nicht dafür zuständig,
Schuldner zu suchen.

stimmt.
Gilt das wirklich auch, wenn die Zwangsvollstreckung schon läuft (also könnte der GV bei der Aufenthaltsermittlung nicht Amtshilfe von der Polizei erbitten)?
Oder müssen die Gläubiger dann wieder „von vorne“ anfangen?

Cu Rene

Nebenbei bemerkt - die Polizei ist nicht dafür zuständig,
Schuldner zu suchen.

Gilt das wirklich auch, wenn die Zwangsvollstreckung schon
läuft (also könnte der GV bei der Aufenthaltsermittlung nicht
Amtshilfe von der Polizei erbitten)?
Oder müssen die Gläubiger dann wieder „von vorne“ anfangen?

Ich möchte es mal so formulieren: Der Gerichtsvollzieher bietet kein Rundum-sorglos-Paket für Gläubiger. Sie übernehmen nur diejenigen Tätigkeiten, die hoheitlich sind, denn (nur) diese können die Gläubiger nicht selbst vornehmen. Die Ermittlung von Schuldnern gehört nicht zu diesem Tätigkeitsbereich.