- Muss man einen Gerichtsvollzieher, wenn er sich schriftlich angemeldet hat, in die Wohnung lassen? Darf er z.B Kleiderschränke durchstöbern ?
Die Befugnisse des Gerichtsvollziehers ergeben sich aus § 758 ZPO.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/758.html
Erforderlich ist gem. § 785 a ZPO die Einwilligung des Schuldners oder eine richterliche Anordnung.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/758a.html
- Wenn man ihn nicht reinlassen muss, meldet er sich dann nochmals schriftlich an, oder steht er irgendwann mit der Polizei vor der Tür?
Wenn man ihn nicht reinlassen muss, dann kann ihm auch die Polizei nicht helfen. Es ist ja nicht die Aufgabe der Polizei, Maßnahmen durchzusetzen, die gar nicht rechtmäßig sind. Muss man ihn aber reinlassen (siehe dazu oben), dann wird der Gerichtsvollzieher Polizei und Schlüsseldienst hinzuziehen, ja.
- Wie lange dauert so im Durschnitt ein Bescheid vom Gericht, das er sich mit ‚Gewalt‘ zutritt zu der Wohnung verschaffen darf?
Da muss ich leider passen. Du könntest aber mal beim Amtsgericht anrufen und dort nachfragen. Behörden und auch Gerichte sind durchaus oft bereit, allgemeine Informationen zu erteilen und Auskünfte zu erteilen. Zu verlieren hast du jedenfalls nichts. Mehr als eine Antwort verweigern, können die ja nicht.
- Was darf er alles pfänden? Pfändet er einen TV oder einen einen vier Jahre alten PC?
Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher gem. § 808 ZPO alles pfänden, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet (auf das Eigentum kommt es zunächst einmal nicht an).
http://dejure.org/gesetze/ZPO/808.html
Was unpfändbar ist, ergibt sich im Wesentlichen aus § 811 ZPO.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html
Ein Fernseher ist ein klassischer Fall für eine Austauschpfändung. Ist der Fernseher sehr wertvoll, so kann er gepfändert werden, es muss dem Schuldner dann aber ein anderer Fernseher zur Verfügung gestellt werden. Näheres liest du in §§ 811 a und 811 b ZPO nach.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/811a.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/811b.html
Auf alle erdenklichen Einzelheiten will ich jetzt nicht eingehen. (Beispiel: Haustierpfändung, siehe dazu § 811 c ZPO, Pfändung von Hausrat: § 812 ZPO).
Hausbesuche von Gerichtsvollziehern enden regelmäßig ohne Pfändung. Man belässt den Schuldnern sehr viel, auch ein Fernseher wird in der Regel nicht gepfändet.