Hallo,
ich habe mal eine Frage, die mir sehr wichtig ist:
Mein Mann und ich mussten Ende letzten Jahres aufgrund unserer Schulden bei Gerichtsvollzieher die EV abgeben. Nun erzählte dieser mir, dass er Mirglied im Gemeinderat meines Wohnorts sei und dort viele Leute kennt. Nun sind einige meiner Bekannten auch Mitglieder dieses Gemeinderates und kennen wohl wahrscheinlich auch diesen GV. Meine Frage nun:
Darf der Gerichtsvollzieher erzählen, dass wir die EV abgegeben haben, so nach dem Motto: " Die Frau… bei auch aus der Straße war letztens bei mir und musste die EV ablegen"…?
Das wäre mir SUPER unangenehm, denn ich bin der Meinung, dass das niemanden ausser die Gläubiger etwas angeht. Danke im Vorraus für eure Antworten…
Hallo,
natürlich hat auch der GV eine Schweigepflicht, wie alle andere in ihrem Beruf auch.
Allerdings kann jeder Berechtigter beim AG nachfragen, ob z.B. XY die EV abgegeben hat. Man muss aber ein berechtigtes Interesse haben (z.B. ein Vermieter bekommt keine Miete o.ä.). Auch über Wirtschaftsauskunftsunternehmen (z.B.Schufa, Creditreform) erfahren deren Mitglieder, ob jemand die EV geleistet hat.
Hintergrund ist der: hat jemand die EV abgegeben, besteht Vollstreckungsverbot. D.h man braucht den GV mit der Vollstreckung erst gar nicht zu beauftragen.
Wenn ihr Eure finanziellen Probleme gelöst habt (durch Zahlung), könnt ihr die EV auch wieder löschen lassen.
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Darf er nicht, Steuergeheimnis oder wie man so was nennen will.
Er darf mit keinem anderen darüber tratschen (reden).
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Also,
so etwas wie eine Schweigepflicht wie bei Rechtsanwälten und Ärzten gibt es für Gerichtsvollzieher nicht. Die Verletzung des Offenbarungsverbotes hat also keine strafrechtlichen Konsequenzen. Aber wenn das ein ordentlicher Mensch ist, dieser GVollz, dann posaunt er so etwas nicht heraus. In einem unangenehmen Fall könnte man sich dienstrechtlich an den Direktor des Amtsgerichtes wenden. Das wäre das Einzige, wenn der GVollz sich daneben benimmt.
Hallo!
Ob der Gerichtsvollzieher einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt kann ich derzeit nicht beantworten.
Allerdings wird eine Eidesstattliche Versicherung in das Schuldnerverzeichnis dem Amtsgerichts eingetragen, in das jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kostenfrei einsehen kann.