Gerichtsvollzieher und die folgen?

Hallo Community,
Folgendes problem, ein armer Schüler, BaföG empfänger kann seit ca. zwei jahren manche Rechnung nicht begleichen – nun hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt.
Eigentlich gibts nichts zu holen, bis auf evtl. PC und Monitor,
auf den PC beziehen sich leider sogar die forderungen der CC Bank. (Bei Dell finanziert)

Aber, wenn der PC nun wirklich „mitgenommen“ würde – stünde der arme schüler vor einem echtem problem, weil somit auch der Schulabschluss im Juni auf der kippe steht.
PC wird für diverse Arbeiten für die Weiterbildung gebraucht – Programmierarbeiten, Office, CAD, Kontakt zur E-Learning Plattform…

Lässt sich sowas nicht über einen gewissen Zeitraum verzögern?
Abschluss im Juni, job im Juli ist zwar unwahrscheinlich – aber möglich…

Ich tue mich ein bisschen schwer mit einer vernünftigen frage formulierung, vielleicht kann einfach mal jemand den ablauf schildern.

Würde mich freuen.

Hallo Community,

Hallo, Michael!

Folgendes problem, ein armer Schüler, BaföG empfänger kann
seit ca. zwei jahren manche Rechnung nicht begleichen – nun
hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt.

Oha.

Eigentlich gibts nichts zu holen, bis auf evtl. PC und
Monitor,
auf den PC beziehen sich leider sogar die forderungen der CC
Bank. (Bei Dell finanziert)

Das ist weniger gut.

Aber, wenn der PC nun wirklich „mitgenommen“ würde – stünde
der arme schüler vor einem echtem problem, weil somit auch der
Schulabschluss im Juni auf der kippe steht.

Das interessiert heute keinen mehr. Leider.

PC wird für diverse Arbeiten für die Weiterbildung gebraucht
– Programmierarbeiten, Office, CAD, Kontakt zur E-Learning
Plattform…

Interesse seitens GerichtsVollzieher = 0

Lässt sich sowas nicht über einen gewissen Zeitraum verzögern?

Klar, es lässt sich vieles verzögern.

Abschluss im Juni, job im Juli ist zwar unwahrscheinlich –
aber möglich…

Ich tue mich ein bisschen schwer mit einer vernünftigen frage
formulierung, vielleicht kann einfach mal jemand den ablauf
schildern.

Ablauf: Gerichtsvollzieher klingelt, du lässt ihn rein, erklärst dem GV, dass nchts zu holen ist. Die Chance, dass der Rechner durch den GV mitgenommen wird, steht 50/50. Wie alt ist denn der Rechner? Wenn er 2 Jahre alt ist, isser kaum noch was wert. Gut möglich, dass der GV ihn aber mitnimmt u du ihn trotzdem voll abzahlen musst. Kommt auf den Vertrag mit Dell an. Meist steht da sowas wie „Gegenstand ist bis zur vollständigen Beztahlung Eigentum der DELL AG“ oder so [ich weiss jetz nich, was Dell für ne Gesellschaftsform hat]. So isses zumindest im Kleingedruckten bei Versandhäusern.

Als Schuldner redeste am Besten mit dem GV in vernünftigem, sachlichen Ton. Das hilft meistens. Die kochen auch nur mit Wasser. Und Rechner verstecken bringt auch nichts. Irgendwann kommt der GV doch dahinter, wo du ihn hast.

Würde mich freuen.

Gruss

Mutschy

Danke Dir für die Antwort, der arme Schüler wirds wohl eh nur auf sich zukommen lassen können.
Der Rechner ist mittlerweile 3,5 Jahre alt, und sicher nicht mehr den offen stehenden betrag wert.
Wobei sich nun bei einer 50/50 Chance noch weitere fragen ergeben:

1: Datensicherung und Datenschutz, auf einem Rechner sind nunmal leider viel zu oft wichtige und auch vertrauliche unterlagen gesichert – womit ist zu rechnen falls der GV nicht mit sich reden lässt? Daten weg? Oder ist es legitim z.b. Die Festplatte auszubauen, zusätzlich nachträgliche Aufrüstkomponenten zu entfernen?

2: Vorhandene Software ohne gültige Lizenzen, ich möchte nur ungern genauer darauf eingehen – glaube aber das es sicherlich auf jedem nicht gewerblich genutztem Rechner solche Software gibt. Bin zwar Open Source und auch Linuxfan, aber leider sind viele Entwicklertools nur in der M$ Welt erhältlich.

3: Zeitraum der mitnahme – ist es vielleicht klug die Festplatte des Rechners zu räumen bevor der GV vor der Tür steht? Oder gibts hierfür spezielle zeiträume zur sicherung sensibler Daten?

Hallo Michael!

Der Gerichtsvollzieher will Bargeld sehen. Am ollen PC mit der häßlich beklebten Front, dem auf halb acht raushängenden Laufwerk und dann auch noch ohne Gehäuse, hat er kein Interesse. Wirklich hilfreich ist nur Geld und sei es ein angemessener Teilbetrag nebst Aussage, wann der Rest kommt. Mancher Schuldner nennt dann optimistische Termine und tatsächlich kommt dann nichts. Das ist dann gar nicht mehr lustig, weil damit das Vertrauen in die Aussagen des Schuldners dahin ist. Irgendwas sollte sofort gezahlt werden und der Rest einschließlich Zinsen und allerlei penibel vom Gerichtsvollzieher aufgeführter Gebühren muß in zuverlässig einzuhaltenden monatlichen Raten kommen. Wenn der Schuldner die Möglichkeiten des Gerichtsvollziehers nicht überfordern will, muß der Fall binnen höchstens 6 Monaten erledigt sein.

Wenn der Schuldner keine Zahlung leistet und nach Rundblick durch die Wohnung sieht es nicht nach verwertbaren Reichtümern aus, schreibt der Gerichtsvollzieher ein Protokoll über eine fruchtlose Pfändung, die der Schuldner zu unterschreiben hat und zieht wieder von dannen. Voraussichtlich folgt bald ein Brief mit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse. Die Abgabe kann nötigenfalls auf Verlangen des Gläubigers durch Haft erzwungen werden. Das ganze ist höchst unerfreulich und teuer. Zudem sind die Schulden natürlich nicht weg. Weg ist nur die Kreditwürdigkeit des Schuldners und zwar für Jahre.

Die einzig sinnvolle Vorgehensweise besteht deshalb darin, wenigstens einen Teilbetrag der Forderung aufzutreiben und den Rest abzustottern.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

Voraussichtlich folgt bald ein
Brief mit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung über die Vermögensverhältnisse.

wird die nicht direkt dann abgegeben, wenn der GV da ist? Denn die Aufstellung der Vermögensverhältnisse ist ja praktisch nichts anderes als die EV. Oder müsste der Gläubiger beim GV vorher einen Antrag stellen „Wenn nix sichtbar zu holen ist dann EV abnehmen“?

Die Abgabe kann
nötigenfalls auf Verlangen des Gläubigers durch Haft erzwungen
werden.

Na, mach hier mal nicht mehr Angst als nötig, normalerweise kriegt man einfach einen Termin beim GV, da geht man hin und gut ist es.

Das ganze ist höchst unerfreulich und teuer. Zudem
sind die Schulden natürlich nicht weg. Weg ist nur die
Kreditwürdigkeit des Schuldners und zwar für Jahre.

Die ist doch jetzt schon weg, da der GV ja nicht ohne Grundlage kommt. Soll heißen es gibt jetzt schon Titel gegen den Schuldner und damit ist er auch schon für die meisten (Banken etc.) nicht mehr kreditwürdig.

Die einzig sinnvolle Vorgehensweise besteht deshalb darin,
wenigstens einen Teilbetrag der Forderung aufzutreiben und den
Rest abzustottern.

Richtig, die richtige Vorgehensweise sollte vor allem Kooperation sein. Die Gläubiger wollen einfach ihr Geld, der GV tut seine Job. Als Schuldner zwar keine tolle Lage aber die haben ja nicht persönlich gegen den Menschen etwas, das vergessen leider viele. Und auch Gläubiger lassen meist mit sich „verhandeln“, das scheint hier nicht passiert zu sein. Denn wenn man frühzeitig Kooperation und das Gespräch gesucht hätte wäre der GV vielleicht gar nicht eingeschaltet worden. Also als Schulder: Spätestens jetzt den Kopf aus dem Sand ziehen und nicht drauf hoffen, wenn man es weit weg schiebt, dass die Probleme dann irgendwann allen weggehen.

Liebe Grüße,
Sue

Absolut nachvollziehbar !

Eigentlich gibts nichts zu holen, bis auf evtl. PC und
Monitor,
auf den PC beziehen sich leider sogar die forderungen der CC
Bank. (Bei Dell finanziert)

Das ist weniger gut.

Aber, wenn der PC nun wirklich „mitgenommen“ würde – stünde
der arme schüler vor einem echtem problem, weil somit auch der
Schulabschluss im Juni auf der kippe steht.

Das interessiert heute keinen mehr. Leider.

PC wird für diverse Arbeiten für die Weiterbildung gebraucht
– Programmierarbeiten, Office, CAD, Kontakt zur E-Learning
Plattform…

Interesse seitens GerichtsVollzieher = 0

Hallo,

da schließt jemand einen Kaufvertrag über einen PC, der wird geliefert, aber nicht bezahlt. Nun möchte sich der Lieferant die gelieferte und nicht bezahlte Ware wieder holen. Und du meinst, dass der Schuldner noch im Recht sei ? Da würde mich doch glatt mal interessieren, wie Du Dich verhalten würdest, wenn jemand etwas von Dir kauft, nicht bezahlt und nicht wieder rausrückt.

Würdest Du dann auch ein solches Verständnis aufbringen ?

Gruß

S.J.

Hallo Lieber Steve Jobs,
Ok, ich gebe zu das es zumindest zum teil nachvollziehbar ist – zumindest aus sicht des gläubigers. Aus der sicht des Schuldners sieht das ganze schon anders aus, zwei „restraten“ wären noch zu leisten gewesen = ~120€ Der ganze mist drum rum treibt die forderung auf 370€

Ok, selbst damit könnte man sich abfinden - wenn es nunmal leider nicht so wäre das das Gerät dringend gebraucht wird um die Berufliche und somit auch finanzielle zukunft zu sichern.

Jeder gläubiger soll sein Geld bekommen, leider wird dies erst möglich sein wenn der Schulabschluss in der Tasche ist und ein Job ein einkommen sicherstellt.

Danke Dir Wolfgang,
speziell Deine Antwort macht mir noch ein bisschen Mut, weils nun nicht so ganz hoffnungslos erscheint. Eine einigung auf ratenbasis wäre mit kleinen beträgen möglich…
Die frage ist nun ganz einfach über welche grössenordnung sprechen wir, wenn die gesamte forderung ~370€ beträgt?

hallo Sue,
Das hier jeder nur seinen Job tut ist klar – mit Deinen doch relativ fachlichen aussagen kann man allerdings eher wenig anfangen.

Nett das Du aufzeigst das wir noch ein wenig von der Haft entfernt sind, tja und was soll ich sagen – es war sicher zu naiv irgendwann zu resignieren und dementsprechende Post noch nicht einmal mehr zu öffnen…

Sicherlich hast Du recht „Kopf aus dem Sand ziehen“ aber mit heftig eingeschränkten vermögensverhältnissen ist das leider nicht so einfach. Problem und eigentliches Ziel ist nun auf einen „sauberen“ Schulabschluss, und einen guten Job zu hoffen, um den forderungen nachkommen zu können.

Ich würde mich freuen wenn auch zu diesem Teil des Threads noch ein paar antworten auflaufen würden…

Offensichtlich erwartest Du Verständnis für Deine Lage, welche Du selbst in der gleichen Situation nicht aufzubringen bereit währest. Wenn Dich (insbesondere in Deiner jetzigen finanziellen Situation) jemand um Geld bescheißt, würdest Du sicher nicht das geringste Verständnis zeigen.

Wir sind hier nicht im Kommunismus, wo jeder nach seinen Bedürfnissen von der Gemeinschaft unterstützt wird.

Jeder gläubiger soll sein Geld bekommen, leider wird dies erst
möglich sein wenn der Schulabschluss in der Tasche ist und ein
Job ein einkommen sicherstellt.

Wer Sachen kauft und diese nicht bezahlt, muss sie zurückgeben und alle entstandenen Kosten erstatten. Ohne wenn und aber. Die individuellen Gründe, warum jemand nicht zahlen kann oder will (und die gibt es ja immer) dürften dem Gläubiger so etwas von egal sein. Er will sein Geld und zwar sofort. Absolut nachvollziehbar !

Gruß

S.J.

Hallo Michael!

…noch ein wenig von der :Haft entfernt…

Schulden führen nicht ins Kitchen. Die Weigerung, eine eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abzugeben, kann zu einem Haftbefehl führen. Das aber steht gar nicht zur Debatte. Andere Formulierungen lassen aufhorchen:

…dementsprechende Post noch
nicht einmal mehr zu :öffnen…
…auf einen „sauberen“ :Schulabschluss, und einen :guten Job zu hoffen, um den :forderungen nachkommen zu :können.

Forderungen, also Plural, es handelt sich um mehrere Forderungen von verschiedenen Gläubigern? Falls ja, solltest Du als erste Tat alle Mahnschreiben öffnen, alle unbezahlten Rechnungen zusammentragen und auflisten, damit Du einen Überblick bekommst. Das Liegenlassen führt zu immer höheren Kosten, irgendwann Kontenpfändung und sobald Du eine Anstellung hast, folgen Lohnpfändungen. Keine Bank und kein Arbeitgeber zeigt sich darüber besonders erfreut.

Wenn es sich um mehrere Forderungen handelt, muß mit den Gläubigern gesprochen werden. Vermutlich wirst Du das nicht selbst können. Deshalb vereinbare sofort einen Termin bei der nächsten Schuldnerberatungsstelle. Die bezahlen nicht Deine Schulden, können aber helfen, mit den einzelnen Gläubigern zu einer tragfähigen Zahlungsregelung zu kommen. Das hat nur Sinn, wenn die ganze Wahrheit auf dem Tisch liegt und alle Forderungen aufgelistet sind.
Zuwarten bis zur 2. Jahreshälfte, bis Du vielleicht einen Job hast, wird nicht funktionieren.

Falls es sich nur um die erwähnte offene Rechnung von 370 € handelt, kommen noch Zinsen und Kosten der Vollstreckung dazu, so daß ein Betrag jenseits der 400 € fällig wird. Dem Gerichtsvollzieher kannst Du nicht mit Hoffnungen auf einen späteren Job kommen, er will Bargeld sehen. Wenn der ganze Betrag sofort nicht geht, vereinbare z. B. 5 Raten à 80 €. Natürlich kannst Du nur vereinbaren, was Du tatsächlich bezahlen kannst und eine Vereinbarung zur Begleichung einer einzelnen Forderung hat nur Sinn, wenn nicht noch weitere Forderungen schmoren.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Die frage ist nun ganz einfach über welche grössenordnung
sprechen wir, wenn die gesamte forderung ~370€ beträgt?

Hallo,

also du sagst du beziehst Bafög als Schüler (also wohl Berufsausbildungsbeihilfe), dann wirst du ggf. noch Kindergeld haben, oder?

Du solltest nun mal nachrechnen, wieviel dir monatlich (egal woher) überwiesen werden, bspw.:

300 Bafög
154 Kindergeld
46 von Mama

500 Gesamt

Nun ziehst du alle Fixen Kosten ab, die sofort nicht kündbar sind, in der Hoffnung das nun keine hohen Grundgebühren für Handy & Fitnessstudio dabei sind, sollte es ggf. so aussehen:

  • 500
  • 200 Miete
  • 15 Telefongrundgebühr
  • 50 Buskarte

235 Rest

Und dann wird mal ein/zwei Monate auf „Schmalspur“ gelebt. Morgens nur Toast, Margarine und billige Marmelade, Mittags Nudeln mit Soße, Abends Brot mit Margarine und Käse.

Keine Kippen, kein Bier, kein PC Zeitschrift, keine Cola, kein Kino, keine Party… wenn man will, dann geht das alles. Das schreibe ich so drastisch, weil man es sich als Jugendlicher wegen einer solchen kleinen Summe schon arg schwer machen kann, einen vernünftigen Start ins Leben zu beginnen. Wir Wolfgang schon schrieb, wenn der GV aus dem Haus ist, ist das Leben erst richtig schwer. Also versuche lieber mal 2-3 Monate Sparflammenleben und zahle vernünftige Summen ab, es sollte am besten in 3-5 Monaten abgegessen sein und in Zukunft erst sparen, dann kaufen. Kreditgeschäfte ohne Einkommen sind höchst dämlich!

Mfg vom

showbee

2 „Gefällt mir“

Ich würde mich freuen wenn auch zu diesem Teil des Threads
noch ein paar antworten auflaufen würden…

…von mir wird’s da keine Antwort geben, weil ich die ursprüngliche Antwort bereits für kompletten Blödsinn halte. Ein Gerichtsvollzieher weiß zwei Dinge: 1. dass ein PC zum vermeintlichen Versteigerungstermin ohnehin nix mehr wert ist und 2. dass ein PC in der Regel ein notwendiges Arbeitsmittel ist und damit unpfändbar.

Anmerkung
Hallo,

leider sind viele Entwicklertools nur in der M$ Welt
erhältlich.

Als Abiturient brauchst Du mit absoluter Sicherheit keine kostenpflichtigen Entwicklungstools der M$ Welt. Das ist Quatsch mit Soße. Ebenso hast Du keinerlei Anspruch darauf, die Software kostenlos zu bekommen oder gar das Recht, sie Dir auf dunklen Wegen zu beschaffen. Deshalb solltest Du unabhängig von Deinen anderen Problemen diese illegalen Raubkopien löschen. Zusammen mit den zugehörigen Datenträgern. Es gibt immer eine Alternative, die vielleicht nicht ganz so luxuriös, aber legal und oft sogar kostenlos ist.
Gruß
Axel

Hallo Michael,

Das hier jeder nur seinen Job tut ist klar – mit Deinen doch
relativ fachlichen aussagen kann man allerdings eher wenig
anfangen.

ich hatte mich eigentlich nur mit der Frage angeschlossen, ob bei dem GV-Besuch nicht direkt die EV abgegeben wird oder ob da eben ein gesonderter Antrag seitens des Gläubigers nötig ist. Weiß ich nicht, interessiert mich, deswegen hab ich gefragt.

Nett das Du aufzeigst das wir noch ein wenig von der Haft
entfernt sind,

Da ich ohnehin schon auf einen teil des vorhigen Posts geantwortet hatte wollte ich gleich die Gelegenheit nutzen und die Aussage „Die Abgabe kann nötigenfalls auf Verlangen des Gläubigers durch Haft erzwungen werden.“ etwas relativieren. Wenn man „Haftbefehl“ hört bekommt man imho ein bisschen Angst (also mir als Schuldner würde es so gehen) und dazu wollte ich eben sagen, dass niemand direkt mitgenommen wird sondern die Haft durch Kooperation nicht nötig wird.

tja und was soll ich sagen – es war sicher zu
naiv irgendwann zu resignieren und dementsprechende Post noch
nicht einmal mehr zu öffnen…

So machen es viele. Die öffnen dann aber auch weitere Post (vom GV, zB zur Abgabe einer EV) nicht und das ist eben das schlechteste, was man als Schuldner tun kann. Du weißt es jetzt aber es ist wichtig, dass du das auch beibehälst und spätestens jetzt nach deinen Kräften mitarbeitest. Es ist jetzt auch nicht damit getan zu sagen „Ich hab nichts und wartet doch bitte alle bis ich etwas habe.“.

Sicherlich hast Du recht „Kopf aus dem Sand ziehen“ aber mit
heftig eingeschränkten vermögensverhältnissen ist das leider
nicht so einfach.

Das interessiert deine Gläubiger relativ wenig. Da hat jemand über seine Verhältnisse gelebt, konnte die Raten nicht begleichen. An sowas gehen kleinere Firmen pleite. Und das passiert immer häufiger, deswegen werden Gläubiger immer herzloser, vor allem bei Leuten, die sich nicht melden. Sucht man das Gespräch - und das ist durchaus auch jetzt noch möglich - kommen einem die Firmen meist entgegen. Deswegen selbst wenn du grade nichts hast mach den Gläubigern einen Vorschlag, wie es laufen soll, das hilft oft schon weiter. Wie gesagt wollen Gläubiger die Schuldner nicht schikanieren, wenn sie vom Schuldner einen Vorschlag kriegen wie die Sache geregelt werden kann (und sei dein Angebot 20 € / Monat) sehen sie sogar oft von einer Zwangsvollstreckung ab.

Problem und eigentliches Ziel ist nun auf
einen „sauberen“ Schulabschluss, und einen guten Job zu
hoffen, um den forderungen nachkommen zu können.

Und wenn der ersehnte Job nicht kommt und man in ALGII fällt? Dann sind die Vermögensverhältnisse nicht besser als jetzt, wie soll es dann weitergehen? Sollen deine Gläubiger noch ein paar Jahre warten bis du etwas hast? Notfalls geh auf 400 € Pizza ausfahren o.ä., das wird zwar zeitlich schwierig aber innerhalb von einem Monat ist die Sache durch und du bist schuldenfrei. Und schuldenfrei zu sein sollte der eine Monat Stress wert sein. Oder spar es dir vom Mund ab, wie Showbee schon sagte. Klar, das bedeutet zwei / drei Monate große Einschnitte aber dann hast du es hinter dir und kannst in Ruhe deine Schule zu Ende machen.

Schieb es einfach nicht mehr auf die lange Bank sondern unternimm jetzt etwas gegen die Schulden, wo es noch „so wenig“ sind, bevor sich Gebühren etc. weiter summieren und dein Schulabschluss hinterher nichts mehr wert ist, weil niemand dich mit laufenden Lohnpfändungen einstellen will o.ä. Und das ist alles nicht böse gemeint sondern es ist einfach ein guter Ratschlag.

Liebe Grüße,
Sue

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Ok, ich gebe zu das es zumindest zum teil nachvollziehbar ist
– zumindest aus sicht des gläubigers. Aus der sicht des
Schuldners sieht das ganze schon anders aus, zwei „restraten“
wären noch zu leisten gewesen = ~120€ Der ganze mist drum rum
treibt die forderung auf 370€

da stell ich mir die Frage, warum man zu dem Zeitpunkt schon „aufgegeben“ hat (Post nicht mehr geöffnet…) statt einfach das Gespräch zu suchen. Ich hab mal eine derbe Gasnachzahlung bekommen, die Nachzahlung belieb sich auf ein komplettes Monatsgehalt, das konnte ich so logischerweise nicht begleichen. Ich bin dann allerdings den Weg gegangen meinem Gläubiger zu erklären was das Problem ist und durfte das ganze dann abstottern, anfangs in 25 € - Raten (die Forderung waren 600 €, also viel mehr als bei dir und trotzdem hat mein Gläubiger sich auf die 25 € eingelassen), als ich später konnte dann mehr. Ich hab lange dran gestottert aber es kam gar nicht erst zu Titel, GV etc. Frühzeitig zu handeln lohnt sich also. Selbst wenn man sich die Rate vom Mund absparen muss.

Ok, selbst damit könnte man sich abfinden - wenn es nunmal
leider nicht so wäre das das Gerät dringend gebraucht wird um
die Berufliche und somit auch finanzielle zukunft zu sichern.

Aus deiner Sicht verständlich, aber als Gläubiger, der nun schon zur Vollstreckung streitet (schreiten muss, weil der Schuldner sich nicht kooperativ zeigt) nicht von großen Interesse. Denn der Gläubiger muss seine eigene finanzielle Zukunft sichern.

Jeder gläubiger soll sein Geld bekommen, leider wird dies erst
möglich sein wenn der Schulabschluss in der Tasche ist und ein
Job ein einkommen sicherstellt.

Spätestens wenn sich der GV anmeldet sollte dir klar geworden sein, dass du so viel Zeit einfach nicht mehr hast. Ein Gläubiger vollstreckt nicht aus Lust und Laune sondern weil er vorher schon lange genug vergeblich auch sein Geld gewartet hat.

Gruß,
Sue

1 „Gefällt mir“

Hallo!
Deiner Antwort kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!

Und Michael: Du brauchst nur selber mal zu überlegen, was Du persönlich bei einer Versteigerung bieten würdest auf einen Dir fremden PC, den Du nur mal kurz besichtigen kannst … Da sind ja die Versteigerungskosten höher … Ist bei meinem Mann in 20 Jahren GVZ-Praxis nicht vorgekommen (und früher hat man noch mehr für PCs bekommen).
Um die Sache zu regeln, hilft nur, was Dir schon vorgeschlagen wurde:
Eine Teilzahlungsvereinbarung treffen, die Du einhältst!
Gruss, Eva

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und Michael: Du brauchst nur selber mal zu überlegen, was Du
persönlich bei einer Versteigerung bieten würdest auf einen
Dir fremden PC, den Du nur mal kurz besichtigen kannst … Da
sind ja die Versteigerungskosten höher … Ist bei meinem Mann
in 20 Jahren GVZ-Praxis nicht vorgekommen (und früher hat man
noch mehr für PCs bekommen).

Hallo,

aber ich kenne persönlich einen Fall der Austauschpfändung. Der „Pleitier“ hatte sich gerade noch einen Luxuslaptop geleistet (war 2001) von IBM für 7.000 DM (oder so)… das neueste und beste der Zeit eben. Nach einem halben Jahr kam der GV, hat das Ding kassiert und weil der „Pleitier“ aber einen Rechner brauchte, hat er einen Desktop gestellt bekommen… Laptop konnte er nicht glaubhaft machen, dass er den wirklich brauchte… zwar ging das gute IBM Teil nicht für 6-7TDM weg, aber der Austausch hatte dennoch gelohnt. QED: es kommt immer auf die Kenntnis des GV an, wie er sich mit Sachen und deren Werten auskennt und wie agil er ist!

Mfg vom

showbee

Hi showbee, ja, diese Austauschpfändung gibt es. Auch bei teuren TV-Geräten oder Autos etc. denkbar, aber da müssen schon einige Dinge zusammenkommen:
Zum einen, wie Du schreibst, die Sachkenntnis. Zum anderen muß er sElbst für ein ehemals teures Ding dann aber erst einen Abnehmer finden, der so viel zahlt, daß es sich lohnt. Und dann auch noch ein Ersatzgerät parat haben…
Am ehesten dürfte das noch passieren, wenn der Gläubiger es übernimmt (der muß es erst mal brauchen können und auch mit dem angesetzten Wert des gebrauchten Gegenstandes einverstanden sein) und gleichzeitig ein Ersatzgerät stellt.
In der Praxis daher heute eher Theorie (zumal bei über 150 % Arbeitsbe
lastung im Durchschnitt (dürfte etwa 15 Vollstreckungsaufträgen pro Tag entsprechen).
In Deinem geschilderten Fall außerordentliches Glück gehabt!
Gruss, Eva

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“