Ich habe eine Frage und weiss nicht mehr ein noch aus.
Ich habe Streit mit einem ehemaligen Stromlieferant. Dieser fordert von mir für 1 -Familienhaus für 13 Monate 50000 kwh. Ausser dies forderte der Stromlieferant noch weitere knapp 4.000,00 EUR für Zinsen, die bereits verjährt waren. Soweit habe ich mich auch einigen können. Dieser Betrag wurde zurückgenommen. Der Rechtsanwalt vom Stromlieferant hat dies auch dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Der Gerichtsvollzieher denkt aber nicht daran, die Forderung zu reduzieren und vollstreckt weiterhin aus statt 14.000,00 EUR aus 18.000,00 EUR und verlangt von mir eine Vermögensauskunft, wenn ich nicht die 18.000,00 EUR bei ihm in bar vorbeibringe. Ich sehe dies als versucht ungerechtfertigte Bereicherung und Betrug. Nun meine Frage. Welche rechtlichen bzw. strafrechtlichen Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Gerichtsvollzieher? Gibt es ein neutraler
„Ombudsmann“? Da ein GV mit dem Amtsgericht eng verbunden ist, wird der Vorgesetzte wohl schlecht gegen einen GV etwas unternehmen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich schon eingereicht. Diese ist natürlich negativ ausgefallen mit der Begründung, es sei völlig wurst aus welchen Betrag vollstreckt wird.