Gerichtsvollzieher - Verdacht auf ungerechtfertigte Bereicherung

Ich habe eine Frage und weiss nicht mehr ein noch aus.

Ich habe Streit mit einem ehemaligen Stromlieferant. Dieser fordert von mir für 1 -Familienhaus für 13 Monate 50000 kwh. Ausser dies forderte der Stromlieferant noch weitere knapp 4.000,00 EUR für Zinsen, die bereits verjährt waren. Soweit habe ich mich auch einigen können. Dieser Betrag wurde zurückgenommen. Der Rechtsanwalt vom Stromlieferant hat dies auch dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt. Der Gerichtsvollzieher denkt aber nicht daran, die Forderung zu reduzieren und vollstreckt weiterhin aus statt 14.000,00 EUR aus 18.000,00 EUR und verlangt von mir eine Vermögensauskunft, wenn ich nicht die 18.000,00 EUR bei ihm in bar vorbeibringe. Ich sehe dies als versucht ungerechtfertigte Bereicherung und Betrug. Nun meine Frage. Welche rechtlichen bzw. strafrechtlichen Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Gerichtsvollzieher? Gibt es ein neutraler
„Ombudsmann“? Da ein GV mit dem Amtsgericht eng verbunden ist, wird der Vorgesetzte wohl schlecht gegen einen GV etwas unternehmen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich schon eingereicht. Diese ist natürlich negativ ausgefallen mit der Begründung, es sei völlig wurst aus welchen Betrag vollstreckt wird.

Hi,

das ist ein wenig konfus formuliert.

Da wäre doch zunächst mal zu klären, weshalb man denn einen derart hohen Verbrauch hat. 50000 kWh ist nicht normal für ein 1-Familienhaus, selbst bei Präsenz von Nachtspeicheröfen. Oder hängt da noch ein Gewächshaus für diverse Hanfgewächse dran? :wink:

Mal im Ernst: Wieso ergibt sich hier ein derartig hoher Verbrauch? Und
Wieviel Euro ergeben sich aus dieser Forderung? 14K Euro?

Nur die 4000 Euro Zinsen wurden zurückgenommen, oder? Die Primärforderung besteht weiterhin?

Gruß
BW

Hallo,
hat der Anwalt die gerichtlich festgestellte Forderung durch das Gericht reduzieren lassen?
Der Gerichtsvollzier schaut auf den zu vollstreckenden Titel

CU
HaWeThie

Der GV vollstreckt aus dem ihm vorliegenden Titel (Urteil mit Vollstreckungsklausel/Vollstreckungsbescheid/notarielle Urkunde/Kostenfestsetzungsbeschluss/…). Und dagegen ist auch nichts zu sagen. Er muss sich schließlich an Recht und Gesetz halten, und kann nicht einfach selbst entscheiden, wem er glaubt oder nicht, und nach Belieben verfahren. Das hat nichts mit ungerechtfertigter Bereicherung oder Betrug zu tun.

Es gibt klar geregelte Rechtsbehelfe, wenn ein Titel im Nachhinein unrichtig wird. Die Dienstaufsichtsbeschwerde gehört nicht dazu, und war hier vermutlich auch vollkommen fehl am Platze. Dies gilt auch für all die anderen Dinge, die du da in Bezug auf den GV überlegst.

Hier wäre zu prüfen, inwieweit einerseits noch Rechtsmittel in der Sache selbst möglich sind (Berufung), und andererseits vermutlich eine Vollstreckungsabwehrklage das Mittel der Wahl. Also ab zum Anwalt, der diese aufsetzt. Mit dem Schreiben des gegnerischen Anwalts sollte es ja kein Problem sein, den ursprünglichen Titel korrigiert zu bekommen.