Nur mal so angenommen
Gläubiger G hat einen Titel gg den Schuldner S
S schuldet dem G 700€ Zug um Zug gg Herrausgabe eines
Rollers marke Xingue.
Der S muss den Roller beim G abholen bis zum 15.04.
S kommt nicht. S ist per Einschreiben nicht erreichbar.
Alle Briefe kommen zurück.
G fordert S auf, den Roller abzuholen mit einer weiteren Frist
von 1nem Monat. Nach fruchtlosem verstreichen will G den Roller
einer Firma zum aufbewahren geben.
Dies lässt er an den S per Gerichtsvollzieher zustellen.
G bekommt eine Zustellungsurkunde mit dem Schreiben
und der abermaligen Aufforderung das Fz abzuholen.
S erfüllt abermals nicht.
G beantragt und bekommt eine Vollstreckbare Ausfertigung
und beauftragt den Gerichtsvollzieher GV- er soll gg
den S das Geld zu vollstrecken.
GV meldet sich beim G und sagt der S habe angegeben
"er der S könne den Roller nicht haben, dies
sei Ihm verwehrt worden, Was gelogen ist.
Jetzt will der GV, daß der G den Roller
beim S liefert und gibt die Sache unerledigt zurück
GV berechnet 30€ für einen Auftrag, den er nicht erfüllt hat
weil die Vollstreckung nicht mehr von einer Gegenleistung abhängt.
Was tun gegen GV
Marco
Hallo,
das richtige Rechtsmittel ist die Vollstreckungserinnerung und der Antrag, dem GV aufzugeben, die Vollstreckung durchzuführen.
Hier wird natürlich dann vom Gericht überprüft, ob die Gegenleistung angeboten wurde oder nicht.
Gruß
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das richtige Rechtsmittel ist die Vollstreckungserinnerung und
der Antrag, dem GV aufzugeben, die Vollstreckung
durchzuführen.
Hier wird natürlich dann vom Gericht überprüft, ob die
Gegenleistung angeboten wurde oder nicht.
Gruß
Dea
Es gäbe sich ein grundsätzliches Problem, dass das Schreiben (GV-Zustellungsurkunde), nur einmal existiert, mit dem der Schuldner in Annahme-Verzug gesetzt wurde, (es wurde dem S durch eben diesen GV übermittelt). Geht diese (GV-Zustellungsurkunde) verloren, steht der G dumm da. Die komische Post hat dort schon 5 Einschreibebriefe regelrecht verbummelt, es gab zwar jedes mal rd 25€, aber dafür kriegt man einen verbummelten Brief, gerade mit solchem Inhalt nicht wieder. Was tun gegen die Faulpelze der Post. Der G hat den Verdacht, mit einer alten Stasiseilschaft oder sowas zu tun zu haben, und das die, irgendwie zusammen arbeitenm, es gibt einfach zu viele Zufälligkeiten.
Kann man eine solche (GV-Zustellungsurkunde) irgendwie beglaubigen lassen und diese beglaubigte (GV-Zustellungsurkunde) verschicken?
Und wie bekommt der G sein Geld wieder, das er gegen diesen kriminellen Schuldner aufwendet, der sich mit allen Tricks wehrt, denn es sind jedesmal weitere Kosten die entstehen.
Marco
Alles Unsinn sowas wie oben braucht man nicht,
wenn ich die Ausgangsfrage sehe, ist sowas unnötig
Wenn beim Vergleich beide da waren, dann ist das ein wörtliches Angebot des Gläubigers zu leisten sprich ein Angebot der Schuldner kann abholen, tut er es nicht, ist er mit Ablauf der Frist in Verzug und damit muss man vollstrecken können.
Allerdings muss man Ihn auch erreichen, sprich greifbar muss er sein…
Kev
Nur mal so angenommen
Gläubiger G hat einen Titel gg den Schuldner S
S schuldet dem G 700€ Zug um Zug gg Herrausgabe eines
Rollers marke Xingue.
Der S muss den Roller beim G abholen bis zum 15.04.
S kommt nicht. S ist per Einschreiben nicht erreichbar.
Alle Briefe kommen zurück.
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Alles Unsinn sowas wie oben braucht man nicht,
Ähm …
Wie sonst soll man denn deiner Meinung nach vorgehen? Dass eigentlich alle Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen, ist ja unbestritten, aber es verhält sich ja nun so, dass der Gerichtsvollzieher gleichwohl nicht tätig wird. Und ja, da hat unser Richter wohl Recht, hier ist die Erinnerung statthaft.
Levay