Gerichtsvollzieher _> Vollstreckung ohne Titel

Hallo,

folgnder Fall:

A bekommt Post vom GV, dieser will vollstrecken (4-stellige Summe) im Auftrag eines Anwalts.
A kennt Anwalt kaum, hat auch keine Außenstände bei diesem.

Nun fordert A den GV auf, Titel oder Anspruchsgrundlage vorzulegen.
Danach großes Schweigen - nichts mehr.

Das kam mehrfach bei einem bestimmten GV vor.

Kann es sein, dass GV’s Vollstreckungen ankündigen oder realiseren wollen, ohne einen Titel zu haben / zu prüfen? Was macht man dann?

Wie geht man da vor?

Grüsse Claudia

noch ine Zusatzfrage: Wer ist eigentlich die vorgesetzte Stelle, bei der man sich in welcher Form (??) über einen GV beschweren kann?

Nochmals Grüsse

Claudia

Hallo,

folgnder Fall:

A bekommt Post vom GV, dieser will vollstrecken (4-stellige
Summe) im Auftrag eines Anwalts.
A kennt Anwalt kaum, hat auch keine Außenstände bei diesem.

Der Anwalt kann für einen Mandaten tätig sein, der wiederrum Gläubiger des A ist.

Nun fordert A den GV auf, Titel oder Anspruchsgrundlage
vorzulegen.
Danach großes Schweigen - nichts mehr.

Das kam mehrfach bei einem bestimmten GV vor.

Kann es sein, dass GV’s Vollstreckungen ankündigen oder
realiseren wollen, ohne einen Titel zu haben / zu prüfen? Was
macht man dann?

Die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist immer eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils, auch der Vollstreckungsbescheid eines vorangegangenen Mahnbescheids. Diese Ausfertigung muss der Gläubiger dem GV mit seinem Vollstreckungsauftrag übergeben, damit dieser in das Vermögen des A vollstrecken kann.

Wie geht man da vor?

Der GV muss A mitteilen in welcher Sache Vollstreckung durchgeführt werden soll. Auch muss er, sofern A in der Vollstreckungshandlung die Forderung vollständig begleicht, die vollstreckbare Ausfertigung dem A aushändigen.

noch ine Zusatzfrage: Wer ist eigentlich die vorgesetzte
Stelle, bei der man sich in welcher Form (??) über einen GV
beschweren kann?

Zuständig ist das Gericht in dessen Bezirk er tätig ist.

Gerichtsvollzieherstelle beim Amtsgericht XY (also wo du wohnst)

Ciao
Wolfgang

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