ich habe da ein kleines Problem. Ich habe mir vor einiger Zeit 260€ Schulden gemacht, konnte sie dann aber nicht mehr abzahlen. Dass es doof war ist klar aber so ist dass jetzt nun mal. Mein Problem liegt darin dass der Gerichtsvollzieher eine Eidesstatliche versicherung von mir haben will. Ich habe mich aber in der zwischenzeit mit dem Gläubiger kurzgeschlossen und wir haben vereinbart dass ich heute 50€ überweise und dass dieser dann auf die Eidesstatliche versicherung verzichtet. Habe meinen Gerichtsvollzieher angerufen und ihm das so geschildert und er meinte ja da gebe ich ihnen 2 tage für dann muss ich den Haftbefehl beantragen, damit ich dann die Eidesstaatliche versicherung abgebe. Obwohl ich mich mit dem gläubiger schon geeinigt habe? Könnt Ihr mir da helfen? Was kann ich machen oder worauf kann ich mich berufen wenn der hier wirklich mit der Polizei vor der haustür steht.
Das Geld habe ich ja per Bareinzahlung getätigt, und habe den belegt auch hier.
Dann lass dir vom GL eine Bestätigung geben, dass ihr euch auf Ratenzahlung geeinigt habt und lege das dem GV vor.
Der GV handelt nicht eigenmächtig er ist der beauftragte des GL.
Dann lass dir vom GL eine Bestätigung geben, dass ihr
euch auf Ratenzahlung geeinigt habt und lege das dem
GV vor.
Der GV handelt nicht eigenmächtig er ist der
beauftragte des GL.
Der Gläubiger ist in Osnabrück und ich in Marl, Der GL will mir erst eine bestätigung ausstellen wenn das Geld auf seinem Konto eingegangen ist. DAs dauert ja üblicher weise 2-3 Tage.
Was soll ich machen wenn in diesen 2-3 tagen der GV mit der polizei vor der tür steht?
der Gläubiger, mit dem Sie sich auf Ratenzahlung geeinigt haben, ist Herr des Verfahrens, Auftraggeber des GVollz. Der Gläubiger soll seinen GVollz-Auftrag zurücknehmen, und dann haben Sie Ruhe. Die Kosten der nutzlosen Zwangsvollstreckungsmaßnahme zahlen Sie natürlich im Endeffekt.
Tipp: Halten Sie immer Kontakt zu Ihrem Gläubiger, so können Sie unnötige Kosten vermeiden.
Ach was der steht da nicht mit der Polizei vor der Tür.Wenn der das nächste mal kommt, dem den Einzahlungsbeleg zeigen und erklären, dass du die EV nicht abgibst, weil du dich mit dem GL geeinigt hast.
dann zieht der wieder von dannen. Immer cool bleiben!
wenn der GVZ den Auftrag bekommen hat, zu vollstrecken und bei Nichterfolg auch die EV abzunehmen, dann hat er sich kraft Gesetzes hieran zu halten.
Sie sollten dem Gläubiger mitteilen, dass dieser den GVZ-Auftrag zurücknimmt. Nur so können Sie die Abgabe der EV wohl vermeiden.
Auch wenn es vielleicht den Threadstarter selbst nicht mehr hilft : hier ein kleiner Anreiz zur Lösung bei ähnlicher Konstellation :
Der GVZ ist schriftlich beauftragt und wird den Auftrag Punkt für Punkt abarbeiten es sei denn, er erhält eine Auftagsrücknahme.
Es ist nämlich gar nicht so selten, daß sich Gläubiger zwar für einer Ratenzahlung gewinnen lassen aber trotzdem auf Ausführung des GVZ-Auftrages und der e.V.-Abnahme bestehen.
Zurück zum Fall : Es sind sich scheinbar Schuldner und Gläubiger einig, daß der Auftrag beim GVZ zurückgenommen wird, wobei der Gläubiger aber nur zustimmt, falls wirklich bezahlt wird : ein Beweisproblem unter Zeitdruck !
Darum : Gläubiger/Vertreter anrufen und darum bitten, daß er dem GVZ ein Fax schickt (oder Ihnen einen Brief den Sie dann vorlegen können …) , daß im Falle einer Erstzahlung in Höhe von XY Euro der Auftrag zurückgenommen wird, dann spart man sich den Ärger mit Kontobelegen o.ä.
Dann einfach die erste Rate beim GVZ gegen Barquittung abgeben und wenn das Fax vom Gläubiger schon da ist gibt es kein Problem mehr.