Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Fall, dass ein Mahnbescheid gegen einen Schuldner erlassen und mit der Eintreibung ein Gerichtsvollzieher beauftragt wurde.
Nehmen wir mal an, der Gerichtsvollzieher vereinbart mit dem Schuldner eine Ratenzahlung, aber der Schuldner zahlt nie eine Rate. Nach mehrfacher Rücksprache mit dem Gerichtsvollzieher will dieser noch einmal beim Schuldner nachhaken, aber der Gerichtsvollziehr hält den Gläubiger seit 1 Jahr hin und nichts passiert. Selbst wenn beim Antrag des Mahnbescheid angekreuzt wurde, dass der Schuldner in Haft genommen werden soll, passiert nichts. Welche Möglichkeiten hätte man in diesem Fall, dem Gerichtsvollzieher auf die Füße zu treten, dass endlich einmal etwas passiert und er sich darum ernsthaft kümmert?
Viele Grüße
Feivel
Hallo!
Das mit der Haft vergiss mal lieber wieder. Das ist doch was ganz anderes als Du vielleicht glaubst.
Es kommt doch niemand in Haft (Gefängnis) wenn er Schulden hat und nicht zahlen kann oder will.
Und der Gerichtsvollzieher war sicherlich vor Ort und hat Ratenzahlung vereinbart. Dabei hat er sich auch einen Überblick über Sachwerte und Einkünfte gemacht.
Es kann also sein, es ist nichts zu holen.
Allerdings teilt er das auch dem Gläubiger mit.
Die Aufsicht über die Gerichtsvollzieher hat das zuständige Amtsgericht .
Dort könnte man sich über ihn beschweren.
MfG
duck313
Hallo!
In Haft genommen werden kann auf Antrag und Kosten (!) des Gläubigers, wer sich weigert, seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Ansonsten sind Verbindlichkeiten kein Haftgrund.
Überhaupt kann ein Gerichtsvollzieher nur Forderungen eintreiben, wenn es Pfändbares gibt. Sonst gilt die Sache mit der Tasche und dem nackten Mann.
Aus einem vollstreckbaren Titel kann man 30 Jahre lang vollstrecken. Deshalb wollen natürlich auch erfahrene Gläubiger ihr Geld haben, verhalten sich aber bei erkennbarer Mittellosigkeit geduldig, um Jahre später - der Schuldner hat die Sache längst verdrängt - urplötzlich wieder vollstrecken zu lassen.
In manchen Fällen kann zu nachdrückliches Drängen kontraproduktiv sein. Sieht ein Schuldner keine Chance mehr, sich seiner Schulden und ungeduldigen Gläubiger zu entledigen, geht er in die Insolvenz. Dann gibt es oft gar nichts mehr.
Gruß
Wolfgang