Hallo liebe Experten,
bei mir entsteht warscheinlich ein großes Problem. Ich bin 20 und wohne noch bei meinen Eltern. Mein Vater hat schon die EV abgegeben und meine Mutter muß es warscheinlich auch bald machen.
Jetzt habe ich gelesen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, braucht er nicht großártig zu Fragen, wem die Gegenstände gehören. Da ich vom 3 Jahren eine Erbschaft hatte, habe ich ein paar Sachen ( Fernseher, Billardtisch, Computer) angeschafft die teilweise im Wohnzimmer stehen.
Kann der GV die Sachen jetzt einfach mitnehmen???
Möchte eigentlich noch nicht ausziehen, aber was kann ich sonst machen.
Ein paar Tip wären sehr schön
Hallo du Frager *gg* (hast du auch einen Namen?)
bei mir entsteht warscheinlich ein großes Problem. Ich bin 20
und wohne noch bei meinen Eltern. Mein Vater hat schon die EV
abgegeben und meine Mutter muß es warscheinlich auch bald
machen.
das berührt aber ja deine Vermögensverhältnisse nicht!
Jetzt habe ich gelesen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt,
braucht er nicht großártig zu Fragen, wem die Gegenstände
gehören.
nein, braucht er wirklich nicht, denn er kann berechtigt davon ausgehen, daß die Sachen, welche im Wohnzimmer einer Familie stehen, dem Besitzer der Wohnung gehören.
Da ich vom 3 Jahren eine Erbschaft hatte, habe ich
ein paar Sachen ( Fernseher, Billardtisch, Computer)
angeschafft die teilweise im Wohnzimmer stehen.
Kann der GV die Sachen jetzt einfach mitnehmen???
Ja und Nein, zum ersten kann er die Sachen, soweit überhaupt pfändbar - Fernseher darf er nur mitnehmen, wenn es noch einen in der Wohnung gibt - natürlich pfänden. Deine Eltern könnten nunmehr einwenden, daß die Sachen aber dir gehören. Jetzt kommt es auf den GV an -> da gibt es solche und solche -> ob er die Sachen trotzdem mitnimmt, oder aber stehen läßt.
Nimmt er sie mit, dann kannst du als Eigentümer der Sachen eine Drittwiderspruchsklage einreichen und wenn du diese gewinnst, wovon auszugehen ist, wenn die sachen dir gehören, muß er die gepfändeten Sachen wieder herausgeben.
Möchte eigentlich noch nicht ausziehen, aber was kann ich
sonst machen.
s.o.
Gruß
Daniel Scholdei
Hallo Daniel & 1111.
Vielleicht könnte man das ganze vereinfachen, wenn er seine Sachen zu sich ins Zimmer stellt (zumindest Fernseher und Computer)?
Dann würde auch eine Drittwiderspruchsklage weniger nach Schadensbegrenzung deiner Eltern aussehen. (Nein, nein, das gehöhrt ja gar nicht uns, das gehöhrt ja alles unserem Sohn / unserer Tochter.)
Jetzt habe ich gelesen, wenn der Gerichtsvollzieher kommt,
braucht er nicht großártig zu Fragen, wem die Gegenstände
gehören.nein, braucht er wirklich nicht, denn er kann berechtigt davon
ausgehen, daß die Sachen, welche im Wohnzimmer einer Familie
stehen, dem Besitzer der Wohnung gehören.
Gruß,
g.g.
moin,
also wenn es der einzige Fernseher im Wohnzimmer ist, dann braucht der nicht umgeräumt zu werden. Anders sieht es bei dem Computer und den anderen Sachen aus.
Computer: unpfändbar, wenn zum Lebensunterhalt notwendig - eher schwer nachweisbar
Rest: naja
Gruß
Daniel Scholdei