Wenn Person A einen Pfändungsbeschluss hat und mit Person B eine WG bildet,darf er dann von der Person B der ja nix damit zu tun hat nen DVD Player im Wert von 90 Euro pfänden?
Die Belege hat Person B auch… Person A ist der Neffe,Person B ist der Onkel.
grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher natürlich nur Eigentum des Schuldners pfänden. Wenn belegt werden kann, das es sich um fremdes Eigentum handelt, ist also eine Pfändung nicht möglich.
Bei einem DVD-Player im Wert von 90 Euro wird aber vermutlich ohnehin keine Pfändung erfolgen, da dessen Verkaufserlös (nach Gebühren, etc.) zu gering wäre.
Hallo Zitronenfalter, kannst Du mal verständlich schildern, wer gegen wen einen Pfändungsbeschluss hat? Nach Deinem Schreiben hat b nichts damit zu tun, also wer ist gegen wen?
Gegen Person A liegt ein Pfändungsbeschluss vor.
Person A lebt mit Person B in einer Wohngemeinschaft.
Person B hat einen DVD-Player.
Dieser DVD-Player darf nicht gepfändet werden, weil er nicht Person A gehört (gegen die es einen Pfändungsbeschluss gibt), sondern Person B, die damit nichts zu tun hat, nur eben zufällig mit Person A zusammenwohnt.
in der Regel ist ja alles von Wert bei einem Schuldner nur geliehen, hätte er sich selber ja garnicht leisten können Leihen ist auch pädagogisch sinnvoller als Schenken. Das Stichwort hier: