Gerichtsvollzieher

Liebe Experten!

Eben gerade klingelte jemand an meiner Tür und meinte, er sei Gerichtsvollzieher und wolle zu der einen Mitmieterin im Haus, ob ich wüsste, wann die zuhause ist.

Im Verlauf des Gesprächs erzählte er mir, dass er sie nie antreffe, sie keine Briefe beantworte und wollte mir dann die gesamte Korrespondenz zwischen ihm und ihr zeigen.
Außerdem wollte er wissen, ob das Haus eine Schließanlage habe und wer der Eigentümer sei.

Ich habe ihn gebeten, mir seinen Dienstausweis zu zeigen, was er tat mit der Bemerkung, dass es aber ungewöhnlich sei, dass sich jemand seinen Ausweis zeigen lasse.

Mir kam das ganze sehr suspekt vor!

Darf der mir solche Details erzählen? Die Briefe zeigen? Und so weiter?

Ich hab ihn gefragt, ob er mir soviele Details überhaupt erzählen darf und meine Mitmieterin da kein Recht auf Privatsphäre habe? Er hielt entgegen, dass er ja sonst irgendwann die Schlösser aufbrechen müsse und dann würde das bei einer Schließanlage richtig teuer.

War das wirklich ein Gerichtsvollzieher? Mir kommt das spanisch vor.

Was denkt ihr darüber?

Danke und Gruß, Diva

Hi

Gab es einen Dienstausweis? Wurde der Ausweis von einem Amtsgericht ausgestellt?
Ein Anruf beim Amtsgericht sollte Klarheit bringen.

Ich wüßte nicht, daß ein Gerichtsvollzieher das Recht hat, vorsätzlich Sachbeschädigung zu begehen - das könnte eher für ihn teuer werden.

Vielleicht war das auch nur ein Eintreiber eines Inkassobüros, der etwas „Eindruck“ schinden wollte?

lg,
vordprefect

Mir auch.
Aber was war denn mit dem Ausweis ?
Da stand doch auch der Name und das Gericht drauf. Dort könnte man auch nachfragen oder im Internet nachschauen, welche GVZ dort ansässig sind.

Nein, der darf solche Infos nicht preisgeben.
Gut, fragen, ob man die Person kennt und weiß wann die gewöhnlich anzutreffen sei, dass darf und soll man.

Und eine Wohnung aufbrechen darf er ja sowieso, wenn er einen Vollstreckungstitel hat und wiederholt keiner anzutreffen war trotz Benachrichtigung und Ankündigung (das man sonst aufbrechen lässt).

MfG
duck313

Mit entsprechendem richterlichen Beschluss darf der GV durchaus Türen öffnen lassen, auch wenn dies zu Schäden führt.

Bei Mehrfamilienhäusern ist es aber üblich, sich mit dem Vermieter/Hausverwalter in Verbindung zu setzen, um nicht auch noch zusätzlich die Haustür mit Gewalt öffnen zu müssen, und damit vermeidbare Schäden zu produzieren. Wenn ein Mitmieter bereitwillig die Haustür öffnet, reicht das aber auch.

Es gilt natürlich auch hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ebenso wie die Pflicht zur Schadensminderung. D.h. der GV wird nicht mit dem Rammbock erscheinen, wenn ein Schlüsseldienst das Schloss so aufbekommt, dass dabei nur der Zylinder leidet. Aber wenn sich ein Schuldner z.B. in einer zu räumenden Wohnung verbarrikadiert, dann kann es durchaus auch härter zur Sache gehen. Z.B. die Räumung besetzter Häuser ist ja häufig „unschön“, geht aber oft auf den Einsatz eines GV zurück, wenn die Polizei nicht gerade zur Gefahrenabwehr oder Aufklärung von Straftaten tätig wird.

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Bis auf die Redseligkeit und die Bereitschaft sogar Korrespondenz zu zeigen, eigentlich alles ganz normal. Der GV ist verpflichtet Erkundigungen über den Schuldner anzustellen, wenn er diesen nicht antrifft. Kann ja z.B. sein, dass der Wohnungsnachbar weiß, dass der Schuldner sich statt in der fraglichen Wohnung regelmäßig woanders aufhält, tagsüber am Arbeitsplatz bei Firma X anzutreffen ist, über seine Eltern erreichbar ist, sich auf einem längeren Urlaub/im Krankenhaus befindet, verstorben ist, …

Wenn so unnötiger Aufwand (und damit auch Kosten) vermieden werden kann, und dem Schuldner dadurch weiterer Ärger erspart werden kann, ist dies ja durchaus auch in seinem Interesse (auch wenn der das in dem Moment ggf. anders sehen mag). Denn z.B. die Kosten der Türöffnung gehen ja zu seinen Lasten.

Also, ich hab mal den Namen gegoogelt: Er ist tatsächlich Gerichtsvollzieher in unserer Gemeindeverwaltung.

Er hat mir ja seinen Ausweis gezeigt, die Sache ist nur die, dass ich nicht weiß, wie solche Ausweise aussehen und ich deshalb einen gefälschten wohl nicht erkennen könnte.

Danke!

Ja, das klingt plausibel.

Ich hab einfach noch nie etwas mit Gerichtsvollziehern zu tun gehabt.

Danke!

Danke an alle für die Beiträge.
Wieder was gelernt!

Gruß, Diva