Gerichtsvollzieherkosten obwohl die Rechnung

Hallo, dass sieht für Dich nicht sehr gut aus. Du hättest im Mahnverfahren Widerspruch einlegen müssen. Dies hast Du anscheinend nicht getan. Damit ist die Sache rechtskräftig (außer Du warst aus unterschiedlichen Gründen -Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage zu reagieren. Anscheinend hast Du auch nicht auf die Schreiben des Anwalts reagiert. Du wirst die vollen Kosten ansonsten tragen müssen. Auch die Gerichtsvollziehungskosten. Ich würde Dir raten mit den Parteien eine Stundung - Ratenzahlung auszuhandeln, wenn Du den Betrag nicht sofort begleichen kannst. Tut mir Leid, aber ich kann Dir keinen anderen Rat geben.

MfG

marga1065

Hallo,

Erkundige dich beim Gericht. Es gibt einen Antrag, den du stellen kannst, damit das verfahren gestoppt wird. Eigentlich müsstest du nach deiner Lage, nur noch die kosten Fürsten mahnbescheid übernehmen, aber alles weitere nicht.

Hallo,

Nunja er hätte vielleicht gekonnt,aber wenn er die Forderung verkauft hat,hat er daran wahrscheinlich weniger Interesse.
Die Frage ob er gemusst hätte als er sah das die Forderung beglichen wurde, hängt m.E. maßgeblich davon ab,ob Sie im verzug waren oder nicht. Das richtet sich wie in dem Artikel zu ersehen ist danach ob die Mahnung seperat hätte erfolgen müssen oder bereits durch die Rechnung erfolgt war.

Dies zu prüfen obligt dann ja aber ohnehin der Beratung die Sie aufsuchen werden,da Sie dann dort die Rechnung vorzeigen können und es wie immer aufs Detail ankommt :smile:

Ich wünsche Ihnen viel Glück

MfG

Der gesamte Sachverhalt ist unübersichtlich und eine juristische Beratung anhand der Unterlagen sehr zu empfehlen. Mir stellt sich z.B. die Frage, ob ein Mahnverfahren bereits am 2. Tage nach Zahlungsfrist eingeleitet werden durfte. Der Schuldner bekommt dadurch eine Mahnung über einen Vorgang, der sachlich längst erledigt ist und liest den Mahnbescheid gar nicht mehr im Detail. War er verpflichtet auf ein Mahnverfahren zu reagieren, das weder gerechtfertigt noch zu erwarten war? Ich könnte mir vorstellen, dass Sie nicht für die gesamten Kosten aufkommen müssten und gute Argumente für einen akzeptablen Vergleich haben. Viel Glück.

Hallo, joannavonl !

Aufgrund Deiner Darstellung kann Dir m.E. niemand eine reelle Antwort geben. Du hast da offenbar einiges ausgelassen, denn wegen 4 Tagen Zahlungsverzug wird kein RA aktiv. Da muß ja ein ganzes Mahnverfahren vorausgegangen sein und der Gerichtsvollzieher war offenbar auch schon tätig … Unter Umständen ist auch relevant, für wen und wofür die Zahlung war.

Aber natürlich gibt es auch - immer häufiger - ganz linke Touren von Betrügern, die Ahnungslosen zuerst unverschämte Rechnungen stellen und dann völlig haltlos Unsummen an Bearbeitungsgebühren und frei erfundene Gerichts- und Anwaltskosten draufschlagen.
Vielleicht bist Du ja auch so einem aufgesessen !

Das alles kann man Deiner Schilderung nicht entnehmen.

Das einzige, was ich Dir wirklich empfehlen kann, ist, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Leider gehen die Leute da immer viel zu spät hin, wenn Sie schon richtig in der Sch… hocken.
Ich verstehe immer gar nicht, warum viele Leute da so eine Scheu haben.
Das sind Spezialisten, die Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten gerne und engagiert helfen wollen und können !
Und noch ein Tipp für die Zukunft : Bei solchen Sachen ist „nicht reagieren“ immer der absolut falsche Weg !
Lieber dreimal zu oft reagieren, als einmal zu wenig !

Grüße von
Monika

Das ist zu komplex um hier eine hilfeiche Antwort zu geben.

Hallo.
Naja, Du hättest eben mal reagieren / den Rechnungssteller kontaktieren müssen.
Die Kosten können ja aber nur für die Mahngebühren anfallen, wenn die Rechnung bezahlt ist?! Und wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hast, hättest Du darauf auch unbedingt reagieren müssen und Einspruch einlegen - passiert das nicht, wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, da das Gericht davon ausgeht, dass die Sachlage klar ist - wird also ziemlich schwierig, nichts zu bezahlen.
Gruß & viel Glück