ich habe iene Frage. Am 13.03.2012 bekamm ich eine Rechnung, die ich erst am 18.04.2012 bezahlt habe, die ich aber bis 14.04.beahlen sollte.
Für mich war die Sache dann erledigt.
Nicht für den RA aber.
Es wurda am 16.04.2013 ein Mahnverfahren eingeletet, ich habe es per Post bekommen, nicht reagiert, da es für mich quasi gegesen war…
Das Verfahren ist weitergelaufen…es sind inzwischen gewaltige Kosten entstanden inklusiv Gerichtsvolzieherkosten.
Meine Frage:ist es rechtsässig? Muss ich für all die Kosten aufkommen?
Hallo Joannavoni, Du hättest dem Gerichtsvollzieher nur den Beleg Deiner Zahlung vom 18.4. zeigen müssen, dann wäre die Angelegenheit für Dich erledigt gewesen.
4 Tage Zahlungsverzug sind nicht strafbar.
Gruß Lennonmc
Die Mahnklage wurde vor der Zahlung eingeleitet, daher sind die Kosten rechtsgültig. Es war sehr unvorsichtig, nicht gleich auf diese Klage zu reagieren. Die Kosten wären dann wenigstens in einem kleineren Rahmen gewesen.
Du hättest dich wenigstens nach dem mahnbescheid dort melden sollen, oder nachfragen, warum jetzt ein Mahnverfahren in die Wege geleitet wurde.
Du musst jetzt alle kosten tragen, die im Mahnverfahren zusammengekommen sind. Zahle alles oder vereinbare Ratenzahlung m einen Gerichtsvollzieher zu vermeiden.
Da dir eine Frist gesetzt wurde und du diese nicht eingehalten hast, kann der Gläubiger sofort nach Fristablauf mahnbescheid beantragen.
Bei manchen Unternehmen ist es so,dass die Forderungen an Inkassounternehmen bzw Rechtsanwälten verkauft werden. Damit ist die Forderung für sie beglichen.
Das sollte aber nicht Ihr Problem sein,wie ich finde.
Was mich allerdings stutzig werden lässt, ist die Tatsache das Gerichtsvollzieherkosten entstanden sind?!
Eigentlich geht dem das Gerichtliche Mahnverfahren voraus. Bei diesem haben Sie die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der Forderung zu bestreiten.
Wenn Sie dies nicht getan haben, werden sie wohl oder übel zahlen müssen. Denn dann ist die Forderung damit gültig und 30 Jahre vollstreckbar.
Sollte dem so sein, wovon ich ausgehe, bliebe die einzige Möglichkeit dass Sie entweder einen Vergleich anbieten, also eine gewisse Summe zahlen wenn der Gläubiger zustimmt und dann ist die Sache vom Tisch.
Als Argument dazu sollten Sie anführen dass sich die Zahlungen überschnitten haben und die Fristensetzung extrem kurz war, Sie aber gewillt sind die Sache beizulegen.
Oder aber eine Ratenzahlung.
Aber bedenken Sie,sich in beiden Fällen den orginalen Schuldtitel übersenden zu lassen,wenn die Sache geklärt ist.
Falls Sie sich nicht sicher sind, könnten Sie einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale aufsuchen und sich beraten lassen. Diese können konkreter helfen.
Einen anderen Fall wäre es eben wenn es kein gerichtliches Mahnverfahren gab, wovon ich aber nicht ausgehe derzeit.
Wenn ich diesen etwas eigenwillig geschriebenen Brief richtig verstehe, hast Du einfach aus Bequemlichkeit Alles laufen lassen. Kann Dir nur zwei Dinge raten: Vor dem Abschicken einer Mail noch mal lesen und zweites einen Rechtsanwalt aufsuchen.
könnte lesenswert sein,da ich auch nicht denke das bei der nahen zeitlichen Abfolge eine Mahnung erfolgte durch den eigentlichen Vertragspartner. Allerdings kenne ich den genauen Inhalt der Rechnung nicht,denn dort könnte auch letzteres des Artikels zutreffen. Daher bitte selbst lesen.
Ich zahle…aber eigentlich wollte ich wissen, ob es im Prinzip möglich ist seitens des Gläubigers das Mahnverfahren zu stoppen nach dem die Zahlung eingegangen ist…Der Ziel ist errreicht,Rechnung bezahlt, wozu also das ganze? Danke für die Antwort.
Ich danke Ihnen für die ausführliche Antwort. Morgen ersuche ich eine Beratungsstelle, aber wahrscheinlich werde ich zahlen müssen,ich wollte eigentlich wissen ob der Gläubiger das Mahnverfahren abbrechen konnte, nachdem er sah, dass die Zahlung erfolgte, in dem Fall wären die Kosten wesentlich geringer.Ist er nicht dazu verpflichtet, wenn die Forderung begliechen wird? Es wurde stattdesen immer weiter durchgezogen.
Wer einen Mahnbescheid bekommt, hat die Möglichkeit des Widerspruchs. Die Frist hierfür ist zwei Wochen. Bei diesem Widerspruch hättest Du angeben sollen, das die Rechnung schon beglichen wurde. Da Du dies nicht getan hast, konnte der Gläubiger, mithin der RA, nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Um aus dieser Sache möglichst schnell rauszukommen, benötigst Du einen Anwalt. Oder Du bezahlst alle berechtigten Forderungen. Also Gebühren etc. dennn die Rechnung hast Du ja schon bezahlt, wenn ich es richtig verstanden habe. Je länger Du wartest ohne zu reagieren, je teurer wird es. Auch wenn Du von einem RA die Nase voll hast, gibt es auch noch andere. Ich würde nicht zu lange warten - wird dann nur noch teurer…
Das tue ich auch meistens…und von RA habe ich erstmal die
Nase voll…trotzdem danke für die Antwort.
Hi joannavoni, der, der die Rechnung geschrieben hat, trägt die Kosten - allerdings hättest Du auf seine Mahnung reagieren sollen, d.h. die Quittung der Zahlung zeigen, dann wäre alles einfacher gewesen.
Gruß lennonmc
Danke für deine Antwort. Wer hätte dann die Koasten getragen?
da bin ich mir leider nicht sicher, meine aber, dass ein gericht ein urteil fällen würde, dass zwischen ihnen beiden liegt. in dem moment, wo er den geldeingang vermerkt hat, hätte er meines erachtens den vorgang stoppen müssen und ihnen nur die bis dahin entstandenen kosten in rechnung stellen können.
viel glück – es gibt wirklich haie unter anwälten.