Hallo,
wegen dem neuen Baby den Unterhalt neu berechnen lassen. Evtl. verringert dessen Unterhalt den Unterhaltsbetrag an das erste Kind.
Ansonsten ist alles nicht konform mit der Rechtsprechung und den Gesetzen gelaufen. Wenn man für minderjährige Kinder bezahlen muss, darf man nicht einfach Umziehen und sich gar eine Sperre beim Arbeitsamt einfangen.
Der Gerichtsvollzieher darf also vor der Tür stehen und sogar hindurch gehen.
Einfach nicht bezahlen, bringt gewaltigen Ärger, wenn man einen Titel gegen sich hat. Ohne den Titel, hätte sie ja den GV nicht schicken können und der Titel ist die Voraussetzung.
Der gesamte Betrag kann gepfändet werden. Die Mutter muss halt dann den bereits von der UVK erhaltenen Betrag an diese zurückbezahlen.
Gruß
Hallo,
wenn der Gerichtsvollzieher von einer Anwältin wegen Unterhalt geschickt wurde, dann muß damals etwas schriftliches festgelegt wurden sein. denn dafür braucht sie keine Mahnung etc. rauszuschicken sondern kann sofort reagieren.
Es wäre aber, so hoffe ich zumindest in Ihrem eigenen Interesse gewesen dies zu verhindern, also hätte man da, wo man die Kenntnis hatte das kein Einkommen vorliegt reagieren müssen und nicht erst auf eine Aufforderung der zuständigen Stadt wegen dem Unterhaltsvorschuss. Denn da war es bereits zu spät.
Man mußte davon ausgehen, das man den finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen will.
Bei Zahlung würde dies mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet werden.
Aufgrund der aktuellen Situation lege ich Ihnen nahe, das Jugendamt aufzusuchen, um eine Neuberechnung vornehmen zu lassen. dann wären Sie auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Yvonn Dosse