Gerichtsvolzieher vor der Tür

Hallo brauche hilfe. Hatte vor kurzem einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, geschickt von der Rechtsanwältin meiner ex wegen Unterhalt für meine erste Tochter. Hatte Jahrelang immer gezahlt und konnte von einem Monat auf den anderen nicht mehr zahlen. Durch einen Umzug nach Thüringen und Sperre vom Arbeitsamt. In der Zeit wurde von meiner ex Unterhaltsvorschuss beantragt, stehe in regem Kontakt mit dieser Stelle und zahle auch in Raten zurück. Nun geht es mir darum das ich von der Rechtsanwältin meiner ex eine zahlungsaufforderung in der Höhe des gesamten Unterhalts obwohl meine ex noch weiterhin unterhaltsvorschuss bekommt, desweiteren habe ich nie eine Mahnung bekommen aber trotz alle dem das ich die letzten zwei monate den Differenzbetrag Überwiesen habe, steht der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür. Ich hatte wirklich bis ende Juni keine Einkommen und habe mich Selbstständig gemacht bekomme Unterstützung vom Amt für diese und im moment noch ein geringes Einkommen. Ist alles erst am anlaufen mit meiner Selbstständigkeit und bin in dieser Zeit noch mal Papa geworden und muss da auch Unterhalt zahlen. Nun meine ganaue Frage, was für vorraussetzungen muss die Anwältin meiner ex haben mir einen Gerichtsvollzieher zu schicken???

wenn Sie alles nachbezahlt haben (auch den Betrag wo Sie kein Geld haben) kann keiner pfänden. Sie müssen doch nachweisen können, dass alles bezahlt ist. Sollte noch ein Betrag offen sein, kann natürlich gepfändet werden. Es reicht nicht zu sagen:" ich habe wirklich kein Geld". Die Schulden häufen sich dann an und bezahlen müssen Sie ohnehin, da kommen Sie nicht dran vorbei. Einzigste Möglichkeit ist eine Überprüfung des Jugendamtes, ob man Sie für eine Zeit runter stufen kann. Dieses geht alledings auch nur auf bis 100%. Die haben Sie zu leisten und kommen da auch nicht drum rum. Das Kind kann sich ja nicht alleine ernähren und Sie sind in der Pflicht. Unterhalt ist immer pfändbar. Sie müssen dem Jugendamt alles vorlegen, zumal ja noch ein weiteres Kind da ist. Aber selbst wenn Sie kein Geld haben werden die Unterhaltsschulden nicht weniger. Einen 100% Satz hat jedes Kind. Wenn Sie nicht das Geld haben sind sie ( ich meine es ist noch so) verpflichtet im
Monat mindestens 20 Bewerbungen nachweisen können, um den Unterhalt zu sichern.
Die Mutter wird nicht überprüft (wenn das Kind bei ihr lebt) und auch wenn diese noch so viel Geld hat, sie sind zur Zahlung verpflichet.
Es ist nicht alles logisch und zu verstehen, aber so sind die Gesetze nun mal.
Wie alt ist Ihr erstes Kind und wie hoch liegt Ihr Verdienst? Daran kann man ausrechnen was Sie zahlen müssen. Aber einen Mindestbetrag von 100% (Düsseldorfer Tabelle)müssen immer bezahlt werden. Dieser ist in dem letztem Jahr erheblich angehoben worden, da zahlt man schon schnell je nach Alter 300 Euro.
Gruss Agnes

Erst mal danke für die Antwort…
Aber es geht ja darum das ich die rückstände beim Jugenamt noch bezahle auf raten. Meine ex bekommt ja noch den vorschuss sie wollen aber von mir dann noch den kompletten unterhalt. Habe aber seit der forderung nur den Differrenzbetrag zum Unterhaltsvorschuss bezahlt sonst würde sie ja doppelt bekomen. ich zahle ja überall weiss ja das ich nicht drum rum komme will ich ja auch gar nicht trotz alle dem, ohne Mahnung oder sonstige Post steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Unterhalt ist vorrangig zu zahlen und die Anwältin steht da auf der sicheren Seite.

Du musst nachweisen, dass du unter der Pfändungsgrenze liegst.kannst du das nicht wird die Anwältin bzw. deine ex pfänden und das dann auch mit dem segen des deutschen rechts

Hallo

ich rate dir dringend einen Anwalt aufzuschen, da deine Situation sehr komplex ist.

Wenn ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, hat der Anwalt deiner Ex einen rechtsgültigen Zahlungsbefehl.
Du musst vorher vom Gericht Post bekommen haben.

Wenn du Vater geworden bist, muss dass bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.

Deine Selbstständigkeit, sie ist aber eventuell anfechtsbar, wenn du vorsätzlich versuchst, dein Einkommen nach unten zu bewegen. Hier brauchst du einen guten Anwalt, der die Tatsachen richtig darstellt.

Auch wenn du kein Einkommen hattest, so kann dir ein fiktives Einkommen unterstellt werden.

Daher nochmal der Rat, einen Fachanwalt aufzusuchen.

Gruss

Anwalt ein schalten. Also den Unterhalt doppelt verlangen ist ja wohl nicht rechtens. Waren Sie mal beim Jugendamt und haben das dort gemeldet? Denke die werden auch staunen. Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, sondern maschiert los. Sofort zum Jugendamt, oder Anwalt.
Leider gibt es auch viele Geschlechtsgenossinen, die diese Situation ausnutzen und es halt wie bei Ihnen machen, oder die Kinder aufhetzen. Wenn dann kein Kontakt mehr statt findet wird sich auch noch beschwert, dass der Vater sich nicht um die Kinder kümmert. Ich wünsche viel Glück, die EX in ihre Schranken zu weisen!
Agmes

Bin da nicht sicher, sorry. Aber es scheint, dass deine Ex ihrer Anwältin „deine Schulden“ überschrieben hat. Wichtig ist, dass du weiterhin mit Ratenzahlungen deine zahlungswilligkeit zeigst. Dann kann sie dir eigentlich nix. Die Ämter können das sicher belegen, oder? Frag beim Amtsgericht nach einer Gerichtskostenbeihilfe. Dann kannst du dich einmal von einem Anwalt kostenfrei beraten lassen,der dich evtl. vertritt. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, übernimmt das Amt deine Geichtskosten; das sagt dir dann der Anwalt. Prinzipiell rate ich dir zu einer Rechtsschutzversicherung, kostet nicht die Welt und du hast Ruhe. ich bin bei Deurag und zufrieden. Die greift allerdings erst nach 3 Monaten nach Abschluss und wenn ein schwebendes Verfahren vorhanden ist NICHT in dem Fall. Den Vorschuß hat deine Ex doch erwirkt, was will sie noch? Du zahlst ihn doch ans Jugendamt zurück, oder?

Viel Glück,

Andi

hallo,
würde mir einen anwalt nehmen…tut mir leit,aber vom Gerichtsvollzieher habe ich keine Ahnung.

lisa

hallo,

das tut mir leid, aber da kenne ich mich absolut nicht mit aus…
alles gute
papsch

Die Anwältin braucht nicht viel: Titel, Klausel, Zustellung. Einen Unterhaltstitel hat sie offenbar, die Vollstreckungsklausel ist damals bereits von Gericht angebracht worden, ebenso die Zustellung. Also, solange die Anwältin den Titel in Händen hat, solange müssen Sie mit solchen „Überfällen“ rechnen. Gehen Sie zu einem guten Familienrechtler (=Anwalt) und lassen Sie das Urteil abändern, denn offensichtlich haben sich ja auch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geändert. Und aufgrund des Unterhaltsvorschusses ist die Aktivlegitimation Ihrer Ex-Frau nicht mehr gegeben. Die Kosten, die durch den rechtswidrigen Vollstreckungsversuch entstanden sind, gehen nicht zu ihren Lasten, waren nicht notwendig im Sinne des § 788 ZPO.

Viel Glück, und haben Sie keine Scheu, einen Anwalt aufzusuchen: Ihre Position ist besser als Ihre bisherige Vermutung.

Hallo
also soweit ich weiss wenn Du doch Zahlungen geleistet hast und dies belegen kannst kann der kommen so oft Er will!!!
Kommen tun die schnell wenn der Verdacht besteht das Geld zu holen ist!! Wird bei Gericht beantragt die machen wenn es geht ne Lohnfändung oder schicken jemanden raus !!!
Ich denke das Deine Ex Deine Selbststänigkeit angegeben hat und das dies zur Überprüfung ausgereicht hat!
Wenn die den Sachverhalt erklärt und vorgezeigt bekommen sind die auch schnell wieder weg.
Was ich nicht verstehe wenn doch auch die Differenz ausgeglichen ist was die überhaupt wollen ich glaube die Anwältin hat nicht alle Informationen von Deiner Ex erhalten !!! Mann läst wohl gern mal was weg nette Ex Frau hast Du !!! Kann ja noch Lustig werden!!!
Wünsche Dir viel Glück :wink:
LG Sandy

Hi,

um die frage zu beantworten, was die anwältin Deiner Ex braucht: nichts! sie hat alles, was sie braucht. Die Urkunde / vaterschaftsanerkennung die Du bei Jugendamt irgendwann mal unterschrieben hast, ist sofort vollstreckbar. Sie kann jederzeit, wenn Du mit dem unterhalt in rückstand bist den gerichtsvollzieher schicken. Dringender rat: vereinbare eine ratenrückzahlung o.ä. mit der anwältin.- schriftlich. ansonsten pfändet die weiter.

Sage ich es mal so,nimm dir einen Anwalt und lasse den Unterhalt neu berechnen.Du hast ein geringes Einkommen und 2 Kinder.1000€ Selbstbehalt stehen dir zu.Heiko

Ich zahle ja das ist ja nicht das Thema, und habe ja auch nie gesagt das ich unter der Pfändungsgrenze bin. Aber einen Gerichtsvollzieher zu schicken ohne vorher eine Mahnung oder sonstiges zu schreiben ist schon verwunderlich. Und das beste ist das ich die kosten der Anwältin auch noch tragen soll.

So und da liegt das problem habe nie etwas von der Anwältin meiner ex gehört das sie so etwas in die wege leitet, noch habe ich von irgenjemand anderem Post bekommen. desweiteren habe ich ja den unterhalt gezahlt.

Guten Morgen
das ist natuerlich sehr interessant,

dann solltest du den Gerichtsvollzieher fragen, auf welcher Basis (Urteil) er bei dir gewesen ist. Denn der kommt nicht ohne Grund, und auf der Basis kannst du dann die Sache nachvollziehen.

Der Anwalt deiner ex muss dich nicht informieren, aber ein Gericht oder Jugendamt.

Gruss

In der Regel muss man beim Jugendamt eine Unterhaltserklärung unterschreiben. In der steht alles genau drin. Auch dass bei Zahlungsverzug sofort gepfändet werden kann. Einfach diese Erklärung hervorkramen und noch mal durchlesen. Wenn es eine solche nicht gibt, würde mich das sehr wundern. Wenn es sie wirklich nicht gibt, kann man - glaube ich - nicht sofort pfänden.

Ich zahle ja das ist ja nicht das Thema, und habe ja auch nie
gesagt das ich unter der Pfändungsgrenze bin. Aber einen
Gerichtsvollzieher zu schicken ohne vorher eine Mahnung oder
sonstiges zu schreiben ist schon verwunderlich. Und das beste
ist das ich die kosten der Anwältin auch noch tragen soll.

Jau, so ist das bei Unterhalt nun mal

Hallo fuchur78,

erstmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

Zur Sache, ein Gerichtsvollzieher kann nur dann geschickt werden, wenn sie ihr Unterhaltszahlungen nicht begleichen bzw. nachkommen.

Es ist aber nachweisbar, das sie zu diesem Zeitpunkt nicht zahlungsfähig waren, auch dass sie keinerlei Aufforderung hatten ihre Zahlungspflicht nachzukommen.

Somit können sie einen Wiederspruch einlegen mit dem dazu gehörigen Argumenten (Beweise). Nur ist es hier von Nöten sich einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen.

Mfg
Angela06

Ist etwas kompliziert ich habe leider keine Ahnung