Hallo an Alle,
ich habe eine sehr komplizierte Frage, bei der ich im Moment auch von meiner Anwältin nicht nachzuvollziehende Antworten bekomme:
Ich habe von 2005 bis 2009 in Frankreich gelebt und 2004 in Deutschland einen deutschen Staatsbürger geheiratet. Wir haben zwei Kinder, 5 und 14. Das fünfjährige Kind lebt bei mir in Deutschland, das 14 jährige bei seinem Vater in Frankreich. Der Vater ist bei beiden Kindern der gleiche. Ich habe mich im Oktober 2009 von meinem Ehemann getrennt, und bin mit dem jüngeren Kind nach Deutschland zurückgekehrt.
Folgende Situation momentan: als ich meinem Noch-Ehemann im Sommer 2010 meinen Scheidungswillen mitgeteilt habe und ihm auch gesagt habe, daß ich nach dem deutschen Trennungsjahr (im Oktober 2010) die Scheidung beantragen werde, hat dieser die Scheidung in Frankreich beantragt. Im November 2010 hat das französische Gericht einen Trennungsbeschluss gemacht, obwohl in Deutschland zumindest schon ein Verfahren anhängig war, die Nachbearbeitung eines Herausbeschlusses betreffend. Mein Mann hat den Scheidungsantrag im Juli 2010 gestellt, ich den Herausgabeschluss Anfang August 2010 für den jüngeren Sohn erwirkt, den er mir nach den Ferien nicht herausgeben wollte.
Da es in Frankreich schon einen Beschluss gibt, die Trennung betreffend, sagt das deutsche Gericht, das meine Anträge auf alleiniges Sorgerecht für den fünfjährigen und für die Scheidung ruhen.
Kann mir jemand sagen, welches Gericht nun zuständig ist und kennt sich vielleicht jemand mit französischem Scheidungsrecht und Gerichtszuständigkeiten aus?
Ich gebe auch gerne noch genauere Informationen, wenn benötigt.
Vielen vielen Dank schonmal für die Antworten,
Corinna