Hallo zusammen,
eine kurze hypothetische Frage:
Wenn bei mir als Arbeitgeber ein Mann vor der Tür steht, sich als Gerichtsvollzieher ausgibt und das Gespräch mit einem meiner Mitarbeiter verlangt:
- Muss er sich ausweisen?
- Wenn ja in welcher Form?
- Muss ich ihm Zutritt gewähren?
- Darf er Einsicht in die Personalakten verlangen (z.B. Höhe des Gehaltes etc.)?