Gerichtvollzieher Ausweis

Hallo zusammen,

eine kurze hypothetische Frage:

Wenn bei mir als Arbeitgeber ein Mann vor der Tür steht, sich als Gerichtsvollzieher ausgibt und das Gespräch mit einem meiner Mitarbeiter verlangt:

  • Muss er sich ausweisen?
  • Wenn ja in welcher Form?
  • Muss ich ihm Zutritt gewähren?
  • Darf er Einsicht in die Personalakten verlangen (z.B. Höhe des Gehaltes etc.)?

Der muss sich ausweisen
der AG ist nur dann verpflichtet Auskunft zu geben, wenn eine drittschuldnerverfügung vorgelegt wird…die bringt aber nicht der GV sondern kommt per post.
Zutritt nein
personal akte nein

Der Gerichtsvollzieher kann sich immer ausweisen. Er handelt ja hoheitlich.
Er beabsichtigt wahrscheinlich eine Arbeitgeberpfändung. Würden Sie die Auskünfte verweigern, wird der Gerichtsvollzieher einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und dann muss sich der Arbeitgeber erklären über die Einnahmesituation des Arbeitnehmers.

MfG