Der muss sich ausweisen
der AG ist nur dann verpflichtet Auskunft zu geben, wenn eine drittschuldnerverfügung vorgelegt wird…die bringt aber nicht der GV sondern kommt per post.
Zutritt nein
personal akte nein
Der Gerichtsvollzieher kann sich immer ausweisen. Er handelt ja hoheitlich.
Er beabsichtigt wahrscheinlich eine Arbeitgeberpfändung. Würden Sie die Auskünfte verweigern, wird der Gerichtsvollzieher einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und dann muss sich der Arbeitgeber erklären über die Einnahmesituation des Arbeitnehmers.