…da gibt es ein Problem.
Ich lebe mit meiner Freundin in einer Wohnung. Ihre Mutter ist auch noch hier gemeldet, wohnt aber schon länger nicht mehr mit uns in der Wohnung. Jetzt hat sich der gerichtsvollzieher angemeldet wegen der Mutter.
Sie hat aber keinen Besitz mehr hier in der Wohnung. Alles in der Wohnung gehört entweder mir oder meiner freundin.
Kann der Gerichtsvollzieher trotzdem was pfänden ?
Wäre um schnelle Antwort dankbar.
Der GV geht davon aus, dass das was in der wohnung ist, auch demjenigen gehört der dort gemeldet ist.
Ihr müsst nur beweisen, dass das was in der wohnung ist euch gehört.
Also Rechnungen suchen wenn nicht mehr vorhanden, dann die Wertgegenstände auflisten und eine schriftliche Erklärung über die Besitzverhältnise abgeben
Also Rechnungen suchen wenn nichemt mehr vorhanden, dann
die Wertgegenstände auflisten und eine schriftliche
Erklärung über die Besitzverhältnise abgeben
—> ich bewahre im Normalfall nie die Rechnungen auf. Wie soll so eine Auflistung der Wertgegenstände denn aussehen? Ich denke mal ich kann schlecht, alles was mir gehört auf ein DinA4 Blatt schreiben und damit ist die Sache erledigt.
Schonmal VIELEN DANK für die schnelle Hilfe.
Hallo,
wenn der Gerichtsvollz. kommt, erzählen Sie ihm dieses alles. Zeigen Sie ihm den Mschriftl. Mietvertrag, dass die Mutter nicht Mietvertragspartei ist. Das mag dem Gerichtsvollz. vielleicht nicht interessieren, aber machen Sie mit möglichst vielen Nachweisen glaubhaft, dass die Mutter hier nicht mehr wohnt. Wenn Sie es mögen, geben Sie ihm ihre neue Anschrift bekannt!
Der GVZ kann nur das Pfänden, was dem Schuldner gehört.
Um solch ein Kuddelmuddel zu vermeiden sollte man sich auch immer dort anmelden, wo man tatsächlich wohnt. Alles andere stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar.