Geringe Bedeutung i.S.v. § 180 Abs. 3 AO?

hi,

habe mal wieder selber eine frage:

wenn eine GbR (vermögensverwaltend - hier investmentclub) in einem jahr
keinerlei aktivitäten hatte und die beträge minimal sind, kann dann ein
fall von § 180 Abs. 3 AO bestehen, wonach eine feststellung nicht erforderlich ist?

konkret: 7 leute in GbR erhalten ca. 3 EUR zinsen (ohne ZASt-Abzug, weil kreditinstitut die steuer übernommen hat, da steuerbescheinigung wohl teuerer als die übernahme) und auch 4 EUR kosten entstanden sind.

es kommt also zur verteilung von rd. 15ct überschuss aus Kapitaleinkünften pro nase. da hier sowieso gerundet wird, sollte doch eine feststellung unterbleiben können, oder?

im vorjahr wurden gute gewinne aus § 23 EStG verteilt und im laufenden jahr werden wohl auch gute beträge zu verteilen sein. also nur eine ausnahmesache für ein jahr (hier 2002)!

nun aber zur praxis: ob ich nun einen brief an das FA schicke und denen es mitteile (mit kontoauszug in kopie) oder gleich die formulare ausfülle und vorbeibringe ist ja egal.

hat den das finanzamt die möglichkeit, eine steuererklärung dann auf wunsch der steuerpflichtigen „zu entsorgen“ um so steuergelder (hier verwaltung) zu sparen?

wie ist denn hier die aktuelle verwaltungslage oder eure erfahrungen? ich fände es sehr schade, wenn wg. „wegzurundender“ beträge eine steuererklärung geprüft werden muss, mitteilungen an immerhin 4 verschiedene wohnsitzfinanzämter übermittelt werden und dann auch noch ein bescheid zugestellt wird. das ist doch verschwendung.

wer weiss rat

fragt der showbee

Hi Showbee,

meiner Meinung ist es nicht egal, ob du eine Feststellungserklärung abgibst oder einfach nur einen Brief schreibst.
Gibst du eine Erklärung ab, ist dieses als Antrag auf Durchführung einer Feststellung zu verstehen, der bearbeitet werden muss und nicht einfach entsorgt werden kann.
Bei uns wird das so gehandhabt:
Einfach malanrufen, die Entscheidung hängt dann ein wenig vom zuständigen Sachbearbeiter ab, bei uns ist man aber froh, wenn keine Feststellung durchzuführen ist, das Feststellungskonto wird dann einfach dichtgemacht.

Gruß

Peter

meiner Meinung ist es nicht egal, ob du eine
Feststellungserklärung abgibst oder einfach nur einen Brief
schreibst.

rehi peter,

danke für die info. ich meinte mit egal, das es für mich egal ist, ob ich ein brief schreibe oder die formulare mit 3 zahlen ausfülle und portomäßig auch…

mfg vom

showbee

p.s. anruf brachte nix, ich soll die erklärung mal abgeben, sie werden dann sehen… dann wirds wohl aber ein bescheid werden… egal, ich hatte keine lust viele telefongebühren zu entrichten.