Geringer Sachschaden am Auto

Huhu!
Mal eine vielleicht blöde Frage, aber ist es eigentlich zulässig, bei einem kleinen Schaden dem Verursacher die Möglichkeit zu bieten, einen unter dem Kostenvoranschlag liegenden Betrag zu zahlen und das Auto nicht richten zu lassen, oder ist sowas nicht erlaubt und man muss, wenn man Geld haben will, den Schaden auf jeden Fall beheben lassen?
Danke für die Auskunft :smile:
Sally

Hallo Sally

wenn damit beide zufrieden sind, ist das erlaubt. Sinnvoll wäre eine
Quittung mit der Erklärung, worum es sich bei der Zahlung handelt,
damit nicht später Forderungen gestellt werden.

Gruss
Heinz

Huhu!

Das ist auch erlaubt, wenn nur einer damit zufrieden ist. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Kostenvoranschlages und darf mit dem Geld machen, was er will. Wenn er weniger will, als ihm zusteht - wer um alles in der Welt sollte etwas dagegen haben?

Auch Huhu!

So habe ich das auch gemeint :wink:
Der mit der Quittung war doch nicht schlecht, gell?

Gruss
Heinz