Geringes einkommen und krankenversicherung?

hallo, ich habe eine tätigkeit im marketing von zuhause aus, mit der ich etwa 200-400 euro im monat verdiene. ich habe hierfür ein gewerbe anmelden müssen. weiteres einkommen habe ich nicht. nun soll ich 300 euro für die krankenkasse bezahlen. gibt es da keine sonderregelung, ohne dass ich fast mein ganzes einkommen der krankenkasse übergeben muss? ich bin ledig und habe keine kinder die mitversichert werden müssten. selbst bin ich leider schon zu alt um mich bei den eltern mitzuversichern.

hallo, ich habe eine tätigkeit im marketing von zuhause aus,
mit der ich etwa 200-400 euro im monat verdiene. ich habe
hierfür ein gewerbe anmelden müssen. weiteres einkommen habe
ich nicht.

Das klingt nicht sehr plausibel. Wer kann von 200 € bis 400 € im Monat leben ?

nun soll ich 300 euro für die krankenkasse
bezahlen. gibt es da keine sonderregelung,

Es gibt verschiedene Regelungen bei Selbstständigen. Welche angewandt wird, muß im Gespräch mit der KK geklärt werden.

selbst bin ich leider schon zu alt um mich bei den eltern mitzuversichern.

Schon mal an eine private Krankenversicherung gedacht ?

von 400 euro kann ich gut leben, da ich keine miete zahlen muss und erspartes vorhanden ist.
an private krankenkasse habe ich auch schon gedacht, allerdings scheint man da nicht so einfach wieder rauszukommen, ausserdem bin ich chronisch krank, da ist das nicht so einfach. die beiträge sollen ja auch steigen, je älter man wird.
bin ich als freier mitarbeiter dann selbständig? zumindest im sinne der krankenkasse? es gibt ja auch freiwillige versicherungen für geringverdiener, die nur etwa 120 euro kosten. die wollte mir meine krankenkasse allerdings nicht geben. kolleginnen von mir haben aber diese günstige krankenkasse :frowning:
danke für deine antworten!

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bin ich als freier mitarbeiter dann selbständig?

Ja.

versicherungen für geringverdiener, die nur etwa 120 euro kosten.

Das stimmt.

die wollte mir meine krankenkasse allerdings nicht geben.

Vielleicht denken die, dass Du noch andere Einnahmen hast.

kolleginnen von mir haben aber diese günstige krankenkasse :frowning:

Dann geh mit einem Beutragsbescheid Deiner Kollegin zu Deiner KK und wenn die dann immer noch nicht so wollen, wie Du wechsel zur KK der Kollegin.

danke für deine antworten!

Da nich für, wie wir Nordlichter sagen.

meine kollegin ist bei der selben krankenkasse, nur in einem anderen bundesland. ich habe sonst keine weiteren einkommen. meine krankenkasse meint ich bin selbständig und muss daher auch den mindestbeitrag für selbständige zahlen. ich frage mich nur, warum es bei meiner kollegin dann günstiger geht? sie verdient das gleiche wie ich, ist auch ledig und ohne kinder :frowning:
ich habe mich bei verschiendenen kassen erkundigt. diese meinen auch, dass es nur mit den 300 euro monatl. geht. eine weitere kasse ruft mich morgen zurück, da habe ich noch hoffnung auf die 120 euro.

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Hallo,
die Krankenkasse beurteilt individuell ob eine hauptberufliche
Selbständigkeit vorliegt. Bei der Beurteilung geht es unter anderem um die Arbeitszeit sowie um die wirtschaftliche Bedeutung der aus der
selbständigen Tätigkeit erzielten Einnahmen. Wenn Du also gegenüber der Krankenkasse erklärst oder erkennen lässt, dass diese 240 - 400 €
für dich von wirtschaftlicher Bedeutung sind (wie geht das eigentlich??)
dann bleibt der Kasse ja nun wirklich nicht anderes übrig als dich als
hauptberuflich Selbständige einzustufen. Und in diesem Falle setzt der
Gesetzgeber (nicht die Kasse) eine Mindestbeitragsbemssungsgrenze
von 1836,00 € bzw, in Sonderfällen 1.222 € fest - Ja, und damit ist deine ganzer Verdienst weg für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die von dir genannten 120,00 € kommen nur dann zum Zuge, wenn es sich
um eine Einnahmen bzw. um eine geringfügige Tätigkeit als Arbeitnehmerin handeln würde.
So, wie Du das hier geschildert hast, solltest du das Ganze nochmals überdenken oder ganz lassen.
Gruß
Czauderna

Hallo Lena!

Deinen Unmut/Unverständnis kann ich gut verstehen. Habe selbst solches Problem mit Krankenvers. für meine Mutter (Rentnerin). Laut Bundesgesundheitsministerium heisst es, dass man die vorgesehenen Krankenkassenbeiträge bezahlen soll, egal welches Einkommen, und wenn der Rest nicht zum Lebensunterhalt reicht, soll man zum Sozialamt gehen und einen Antrag auf Hilfe stellen. Dabei muss man sämtliche Vermögensverhältnisseoffenlegen (wird über Finanzamt überprüft) und wenn ein Anrecht besteht, bekommt man den Antrag bewilligt, individuell nach den Lebensbedürfnissen (Miete, Versicherungen, etc.). Das Ministerium für Gesundheit hat eine Hotline, die Mo.-Do. 8-18 Uhr und Fr. 8-12Uhr sehr kompetente Auskunft zu den persönlichen KV-Fragen gibt. Tel: 01805-9966-01. Versuche doch dort mal deine Situation zu schildern. Viel Erfolg und liebe Grüsse, Kirsten