Geringf. Beschäftigung ohne LST-bescheinigung

Meine Frau hat im letzten Jahr eine geringfügige Beschäftigung mit 200€/Monat. Der AG hat meine Frau offiziell angemeldet, die Lohnsteuerkarte hat er nicht angenommen. Es ist also einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent von Ihm abzuführen.

Vom AG wurden nur Monatsabrechungen des Einkommens ausgehändigt. Auf Nachfrage hat er geäußert, das von Ihm keine Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben wird, was offenbar wegen der Pauschsteuer auch richtig ist. (wohl nach §§ 40 bis 40b EStG anzusetzen)

Nur wie kann diese Einkommen, welches ja dem Familieneinkommen zuzurechnen ist bei der Steuererklärung angegeben werden.
Bei den Meldungen in Wiso habe ich nur den Bereich mit Lohnsteuerbescheinigung gefunden, mit eTIN oder (Sonderfall) ohne Lohnsteuerkarte.

Wie kann ich nun das Einkommen der Frau angeben oder ist diese Wegen der Pauschsteuer nicht auf das Haushaltseinommen anzurechnen?

Vielen Dank schon vorab für Ihre Info

Grüße
Henius