Das Unternehmen ist ziemlich talentfrei
Dazu noch ein paar Details, um den Fall besser beurteilen zu
können:
Das Talent würde sich 2009 genau einmalig diese 1000 Euro
verdienen. Es handelt sich um einen Werkvertrag für die
Gestaltung eines bestimmten Produktes.
Von einer weiteren Tätigkeit in 2010 ist ersteinmal nicht
auszugehen.
Macht nichts.
Insofern fehlt IMHO für eine Selbstständigkeit das Merkmal der
Gewinnerzielungsabsicht zumindest mittelfristig.
Auf diesen Fall bezogen ja, aber das Talent kann ja seine Arbeit auch anderen anbieten. Die Gewinnerzielungsabsicht ist damit schon gegeben, wenn das Talent beabsichtigt einen 1000-EUR-Auftrag auszuführen, für welchen es ja kaum Ausgaben hat (wird ja am bereits vorhandenen PC erstellt wie ich das versatnden habe) und demzufolge Gewinn entsteht. Das danach kein Auftrag mehr kommt, kann man als Selbständiger nicht ahnen.
Das Talent will sich auch nicht selbstständig machen, sondern Ende 2010
in ein Angestelltenverhältnis gehen.
O.K. Das eine schließt das andere nicht aus. Da war neulich eine Hausfrau mit Nebenjob (angestellt) die nebenbei ein bis Unterricht erteilt, als freiberulicher Lehrer.
Bis dahin bleibt es Student.
Das wird der Punkt. Gibt es da für Studeneten nicht noch anderes zu beachten. Viele erhalten doch staatliche Gelder wo es wiederrum Einkommensgrenzen zu beachten gilt. Da wäre auch die GKV die Grenzen setzt, wegen der studententischen Krankenversicherung.
Es geht nur darum, dass das Talent einem Unternehmen eine
ordentliche Rechnung stellen kann.
Es geht darum, dass es ein Unternehmen gibt, welches Dienstleistungen von Menschen erbringen lässt, welche es nicht anstellen will, weil es nur gelegentliche oder einmalige Jobs sind und weil es sich um einen Studenten handelt, der sich wegen der einmaligen Sache nicht gleich noch selbständig machen will, händeringend nach einer Möglichkeit gesucht wird, damit das Unternehmen für das Geld, welches es ja bereit ist zu bezahlen, eine ordentliche Rechnung für die Bücher bekommt!
Mein Gott, zieh von der Kohle dein Steueranteil ab und gibt dem das Geld so! Es ist ne einmalige Sache. Oder wie wärs mit offiziell 2 Monaten 400-EUR-Job.
- KSK habe ich der Antwort entnommen, kann man schonmal
abhaken.
- Optieren auf Kleinunternehmer müsste IMHO überflüssig sein,
da keine Gewinnerzielungsabsicht dauerhaft gegeben ist
- Für eine Scheinselbstständigkeit fehlt IMHO das Merkmal
einer fortgesetzten Beschäftigung
Insofern müsste es doch tatsächlich legal und richtig sein,
wenn das Talent seine fiktiven 1000 Euro als Einnahmen aus
selbstständiger Beschäftigung in der Steuererklärung angeben
würde und sonst nichts unternimmt, oder?
Ja, wenn das Talent die 1000 EUR als hinzuverdienender und Einkommensgrenzen unterliegender Student noch unterkriegt.