guten tag,
ich hatte neulich schonmal nachgefragt aber da hatte ich keine genauen daten.
mich interessiert was jemand verdienen darf der wegen arbeitsunfähigkeit berentet ist und nur wenig arbeitet - 2 x 3 std. in der woche.
wo ist die grenze die die person „verdienen“ darf?
da es offenbar von der rentenhöhe abhängt habe ich diese nun herausgefunden.
brutto 989,91 und nun ab dieser tage 1000,84
netto 890,43 und nun ab dieser tage 897,75
gibt es des weiteren eine gesamthöhe fürs jahr gesehen oder „nur“ monatlich? - will heissen - kann eine person auch mal einen monat viel verdienen und dann die anderen monate arbeitet sie gar nicht oder viel weniger?
fragen über fragen… aber ich wurde auf der seite der bfa leider nicht fündig und jene betroffene person bekommts nicht gebacken.
danke also nochmal für evtl auskünfte/hinweise.
LG
nina
Hallo Nina,
ich bin gelernte Sozialversicherungsfachangestellte und hoffe ich kann dir nun helfen.
Zu der Thematik ansich, wenn ich das nun richtig verstanden habe bekommst du eine Rente wegen Erwerbsminderung. Nur welche bekommst du? Die teiweise Rente wegen Erwerbsminderung oder die volle Rente wegen Erwerbsminderung.
Wird neben einer Rente wegen Erwerbsminderung hinzuverdient, sind monatliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Werden die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen überschritten, obwohl die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, wird die Rente nur noch anteilig geleistet.
Die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen werden individuell aus dem Verdienst der letzten drei Kalenderjahre (bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2001 aus dem letzten Kalenderjahr) vor Eintritt der Erwerbsminderung ermittelt. Dabei gilt eine monatliche Mindesthinzuverdienstgrenze, die auf der Grundlage der Hälfte des Durchschnittsverdienstes aller in der Rentenversicherung versicherten Arbeiter und Angestellten basiert. Die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach dem Beschäftigungsort
Zweimal im Jahr darf die monatliche Hinzuverdienstgrenze überschritten werden.
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.01.2008 (alte / neue Bundesländer)
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 857.33 EUR / 753.55 EUR
in Höhe der Hälfte 1043.70 EUR / 917.36 EUR
und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
in voller Höhe 400 EUR / 400 EUR
in Höhe von drei Vierteln 633.68 EUR / 556.97 EUR
in Höhe der Hälfte 857.33 EUR / 753.55 EUR
in eines Viertels 1043.70 EUR / 917.36 EUR.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn noch Fragen sind schreib mir gerne
hallo katharina,
vielen dank für deine informationen erstmal. und auch dafür dass das ja echt flott ging:smile:
es geht nicht um mich, deshalb weiss ich auch nichts genaues über den verdienst vor der rente - in dem fall volle rente wegen gänzlicher erwerbsunfähigkeit. - so wie ichs verstanden habe ist dann die grenze 400 euro im monat - soviel verdient sie lange nicht dazu und kann dann damit ja beruhigt sein nicht über eine grenze zu kommen.
ein jahreslimit gibts demnach nicht oder?
ich komme darauf weil mir mal vor ewigkeiten wer was der art sagte, dass jemand summe x monatlich bei rente wegen erwerbsunfähigkeit dazuverdienen darf und aber summe Y im jahr - also z.b nur einen monat im jahr arbeitet und hier mehrere tausend euro verdienen darf…?
übrigens hat mir das die frau selbst erzählt um die es eigentlich geht.
aber weder weiss sie woher sie diese info hat noch sonstwas…
ich war sogar neulich mal bei der bfa und wollte mir eine broschüre schnappen in der alles steht… aber da war keine dieser art - ausgegangen oder keine ahnung…
falls du mir also diese frage auch noch beantworten kannst - gibts da so eine jahressumme und wenn ja, wie berechnet sie sich in der höhe?
(vielleicht gabs ja mal sowas und/oder sowas gibts nur für entgültig berentete - evtl hat sie da dinge verwechselt?)
mich interessiert es einfach wie es denn wirklich ist und nicht wie sie glaubt wie es sein könnte es aber nicht wirklich weiss.
und direkt anrufen nd fragen traut sie sich nicht, sie hat angst die verstehen die frage miss.
danke nochmals:smile:
LG
nina
Wenn sie unter 400 arbeitet gibt es im dem Sinne kein Jahreslimit. Sie darf auch zweimal im Jahr das doppelte von dem Betrag hinzuverdienen (bspl. wäre Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]