Hallo, ein Bekannter kann mangels Computer hier nicht fragen, deshalb mache ich das mal.
Seine 20jährige Tochter wohnt noch zuhause und hat im August ihre Schulausbildung abgeschlossen. Bis dahin war sie noch in der Familienversicherung eingeschlossen.
Nun hat sie eine geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro, bevor sie im nächsten Frühjahr ein Studium beginnt.
Da sie über 18 ist, kann sie nicht mehr in der Familienversicherung krankenversichert sein. Über den Job ist sie auch nicht krankenversichert.
Sie müßte sich jetzt für 120 Euro selbst versichern.
Durch den Job hat sie jedoch schon Fahrtkosten und wenn noch die KV dazukommt, bleibt praktisch kaum noch was übrig.
Sie überlegen jetzt, ob sie die Arbeit aufgibt und Harz 4 beantragt, weil das Arbeiten „zu teuer“ ist. Andererseits möchte sie gerne arbeiten, und sie wollen sie auch gerne behalten.
Das ist ja irgendwie eine widersinnige Situation, was eigentlich nicht sein kann.
Haben die Leute irgendeine Möglichkeit übersehen, oder ist das alles tatsächlich so.
Ich stelle die Frage hier rein, weil es allmählich dringend wird, denn sie muss zum Zahnarzt und kann da jetzt natürlich nicht hin.
Da sie über 18 ist, kann sie nicht mehr in der
Familienversicherung krankenversichert sein. Über den Job ist
sie auch nicht krankenversichert.
Ich konnte bis zum 27. Lebensjahr familienversichert bleiben, solange ich nicht selber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, Bafög bezog etc. Ich kann mir nicht vorstellen, das man jetzt ein Höchstalter von 18 Jahren eingeführt hat… Vielleicht gab es da nur ein Mißverständnis?
Ich konnte bis zum 27. Lebensjahr familienversichert bleiben,
solange ich nicht selber sozialversicherungspflichtig
beschäftigt war, Bafög bezog etc. Ich kann mir nicht
vorstellen, das man jetzt ein Höchstalter von 18 Jahren
eingeführt hat… Vielleicht gab es da nur ein Mißverständnis?
Nö, bis 25 + Wehr-/Zivildienst (was ich bei dem Vornamen eher ausschließe).
27 + Dienstzeit gibt es m.W. nur im Bereich der Beihilfe, die jedoch mit der Familienversicherung der GKV nichts zu tun hat.
Hallo,
soweit die Einkommensgrenze von 400,00 € (Arbeitseinkommen oder
345,00 (sonstiges Einkommen) nicht überschritten wird oder es
keine andere Vorrangversicherung (Renter,Student,ALGI) gibt, ist bei folgenden Sachverhalten die koszenlose Familienversicherung in
der GKV möglich.
Kinder bis zur Vollendeung des 23.Lebensjahres
Bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr
Zeiten von Wehr- oder Zivildienst werden auf das 25. Lebensjahr
hinzugerechnet.
Sollte ein Elternteil (verheiratet) nicht der GKV angehören und mit
seinem Verdinest über der Beitragsbesseungsgrenze in der Krankeversicherung liegen, dann ist die Familienversicherung in der
GKV für Kinder generell ausgeschlossen.
Gruss
Czauderna
Hallo, ein Bekannter kann mangels Computer hier nicht fragen,
deshalb mache ich das mal.
Irgendwie fragt hier jeder nur für Andere
Ja, aber man muss die Leute ja irgendwie unterstützen. Ich habe zwei Personen in meinem Bekanntenkreis, die absolut keinen Internetzugang haben. Und angeblich keinen brauchen.
Aber dank solcher Hilfestellungen werden die wohl auch bald dabei sein …