Geringfügig Beschäftigte nach TVÖD

Hallo,
meine Frau ist seit 09.1999 bei einer Kommune geringfügig beschäftigt. Per 30.09.12 hat sie diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen gekündigt.
Mit der Gehaltsabrechnung 07.12 wurde ihr mitgeteilt, dass der Gesetztgeber nun vorschreibt, dass geringfügig Beschäftigte nun in den TVÖD eingruppiert werden. Dies hätte eine faktische Gehaltserhöhung von 44 % !! zur Folge. Schön.
Allerdings habe ich jetzt von einer Personalverwaltung einer anderen Kommune erfahren, dass diese tarifliche Eingruppierung bereits seit 01.10.2005 hätte erfolgen müssen.
Meine Frage: Kann mir jemand sagen wie groß die Chancen auf evtl. Nachzahlungen sind?

Vielen dank für entspr. Antworten.

Hallo,
leider kenne ich mich im Öffentlichen Dienst nicht aus.
Grüße… siebengebirgler

Hallo, ich glaube nur ein halbes Jahr rückwirkend ab Antragstellung. Bin mir aber nicht sicher, da ich kein Experte bin. nitsrek